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Unbekannte Umgebung, ungewohnte Risiken: Auszubildende erlernen einen Beruf mit allem, was dazugehört. Gefahren können sie oft noch nicht richtig einschätzen. Sonderregelungen beim Arbeitsschutz für Minderjährige sind zu beachten. Da muss auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit umdenken.
„Bei uns gibt es doch keine Gefahrstoffe, das hier ist doch kein chemischer Betrieb“, eine Meinung, die man nicht nur vor 20 Jahren auf Baustellen hören konnte, sondern leider auch heute noch.
Die Realität sieht anders aus: Etwa 30.000 verschiedene Gefahrstoffe werden in der gewerblichen Wirtschaft eingesetzt, viele davon auch am Bau.
Staubbrände drohen nicht nur bei der Verarbeitung von Brennstoffen wie Holz oder Braunkohle. Auch in der Metall-, Textil-, Nahrungs- und Futtermittelindustrie kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Sie sollten deshalb das Risiko durch Staubexplosion in Ihrem Unternehmen prüfen.
Elektromagnetische Felder haben durch die technische Entwicklung und den damit verbundenen weit verbreiteten Einsatz von elektrischen Anlagen erheblich zugenommen. Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, muss der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Nicht nur in der Diskussion um Ganzkörperscanner oder Energiesparlampen spielen elektromagnetische Felder und ihre Auswirkung auf den Menschen eine Rolle. Elektromagnetische Felder umgeben den modernen Menschen fast überall, insbesondere am Arbeitsplatz.
Während Normen und Regelwerke starre Vorgaben enthalten, lässt sich das Brandgeschehen per Brandsimulation quasi naturgetreu nachstellen. Dipl.-Ing. (FH) Kathrin Grewolls, Master of Engineering (vorbeugender Brandschutz) nennt Anwendungsbeispiele aus der Praxis.
Moderne Fertigungsprozesse verbinden die Kraft und Arbeitsleistung von Robotern mit der überlegenen Wahrnehmung und Fingerfertigkeit des Menschen. Dabei fallen zunehmend die Schutzzäune zwischen Mensch und Maschine.
Für die Beurteilung der Gefahrstoffkonzentration in der Umgebungsluft am Arbeitsplatz sind die sogenannten Arbeitsplatzgrenzwerte entscheidend. Deshalb sollten Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte wissen, wo man die jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwerte findet, wie die Gefahrstoffkonzentrationen gemessen werden und worüber Arbeitsplatzgrenzwerte eine Information geben und worüber nicht.
In wöchentlichen Zeitabständen können sich im betrieblichen Ablauf wesentliche Defekte an Brandschutzeinrichtungen oder organisatorische Fehler ergeben. Der Brandschutzbeauftragte sollte in seinem Zuständigkeitsbereich deswegen mindestens wöchentlich eine Brandschutzbegehung durchführen.
Nicht nur bei der Beseitigung von Schnelllasten auf Dächern besteht Absturzgefahr, sondern bei jeder Art von Dacharbeiten. Besonders häufig ereignen sich Durchstürze durch nicht begehbare Dachflächen, vor allem bei Wellplatten und Lichtbändern.
Immer wieder unterlaufen uns Fehler. Irren ist menschlich.
Doch teilweise große und kostspielige, vor allem aber dumme und vermeidbare Fehler führen zur Abweichung von der eigenen Zielsetzung. Und oft heißt es als Resultat der Analyse von Unfällen oder Katastrophen: Menschliches Versagen.
Andauerndes Arbeiten im Stehen hat nicht selten irreversible Gesundheitsschäden zur Folge. Eine gute Bestandsaufnahme zur Situation im Einzelfall ermöglicht eine Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die der LASi veröffentlicht hat.
Für alle Arten von Organisationen besteht die Gefahr, die Ziele nicht zu erreichen. Dafür verantwortlich sind eine Reihe von Faktoren, die entweder in der Organisation selbst begründet sind, oder externe Faktoren, die die Abläufe, Prozesse und die damit verbundenen Entscheidungen beeinflussen.
Ambient Intelligence klingt wie ein Schlagwort aus der Unterhaltungsindustrie oder aus Spionagefilmen, die „Umgebungsintelligenz“ hat jedoch ganz reale Bezüge zum Arbeitsschutz. Dank Ambient Intelligence sollen sich Arbeitsmittel und Arbeitsumgebungen selbstständig an die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Ziele ihrer Nutzer anpassen können.
Großkonzerne, Rundfunkanstalten und öffentliche Verwaltungen sind in die Schlagzeilen geraten, da ihr Vorgehen bei Einstellungsuntersuchungen bei Datenschützern, Gewerkschaften und Arbeitsrechtler kritisch gesehen wurde. Trotzdem haben Einstellungsuntersuchungen im gewissen Umfang ihre Berechtigung, in manchen Fällen sind sie sogar Pflicht. Darauf sollten Sie aber achten:


