Holzbearbeitungsmaschinen
Anfänger an Holzbearbeitungsmaschinen besonders gefährdet
Laut Unfallstatistik der Holz-Berufsgenossenschaft (HBG) sind die ersten Arbeitswochen an einer Holzbearbeitungsmaschine besonders riskant. Beschäftigte, die erst seit kurzem an einer Holzbearbeitungsmaschine tätig sind, erleidigen häufiger einen Arbeitsunfall. Ein Maschinenschein wird trotzdem nicht gefordert, so dass der Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit eine besonders hohe Bedeutung zukommt.
Die ersten Wochen an einer Holzbearbeitungsmaschine sind besonders riskant. (Foto: Holz-Berufsgenossenschaft)
Darin sollte nicht nur die Bedienung der Holzbearbeitungsmaschine erklärt werden, sondern auch die Gefahren zum Beispiel durch Holzstaub.
Bei der Arbeit an einer Holzbearbeitungsmaschine lauern viele Gefahren. Schleifmaschinen, Hobel, Fräsen oder Kreissägen nutzen eine enorme Kraft für die Bearbeitung des Bau- und Werkstoffes Holz. Holzstücke können zurückschlagen, Finger, Hände oder Arme könnten in die Maschine geraten und der Holzstaub wäre ohne richtig angeschlossene Absaugeinrichtung ebenfalls eine Belastungsquelle.
Vergleicht man die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter der Holz-Berufsgenossenschaft aus 2007 mit dem Durchschnittswert aller Unfallversicherungsträger, waren bei der HBG mehr als doppelt so viele meldepflichtige Arbeitsunfälle zu verzeichnen (64,5 bei HBG, 28,1 als Mittelwert Unfallversicherungsträger laut „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2007 Unfallverhütungsbericht Arbeit“).
Unfallschwerpunkte sind Fräsen, Kreissägen und Berufsanfänger
Unter den Holzbearbeitungsmaschinen gibt es eine Unfallhäufung insbesondere bei Tischfräsmaschinen, Tisch-/Einblattformatkreissägemaschinen, Pendel-, Kapp-, Auslegerkreissägemaschinen, Abrichthobelmaschinen und Drei- und Vierseitenhobelmaschinen, so ein Ergebnis des seit 2006 laufenden Projektes „Untersuchung ausgewählter Maschinenunfälle zur Optimierung der Prävention“ (BGIA0083). Aus den Unfallstatistiken der Holz-Berufsgenossenschaft ergibt sich zudem, dass gerade die Berufsanfänger an Holzbearbeitungsmaschinen einem hohen Risiko ausgesetzt sind.
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Kein Maschinenschein vorgeschrieben
Während die einzelnen Maschinentypen mit technischen Innovationen immer sicherer werden sollen - wie Steuersysteme mit speziellen Umrichtern oder Handerkennungssysteme bei Formatkreissägen -, werden zwar immer wieder Maschinenscheine für die Bedienung von Holzbearbeitungsmaschinen gefordert. Wie die Holz-Berufsgenossenschaft kürzlich klar stellte, gibt es in den Vorschriften der Holz-BG jedoch keine Forderung, die besagt, dass nur solche Personen an Holzbearbeitungsmaschinen arbeiten dürfen, die einen „Maschinenschein“ besitzen. Die HBG unterstreicht deshalb nochmals die Forderung, dass die Beschäftigten über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu unterweisen sind (§4 BGV A1“Grundsätze der Prävention“).
Unterweisung nochmals überprüfen
Damit das Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen für Anfänger, aber auch für erfahrene Beschäftigte der Holzindustrie, sicherer wird, sollte deshalb der Prozess und der Inhalt der Unterweisung nochmals genau überprüft werden. So sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Unterweisung stets in der Lage sein, Gesundheitsgefahren bei Holzbearbeitungsmaschinen mit ihrem eigenen Wissensstand erkennen zu können. Deshalb gilt es, Unterweisungen
- vor der Aufnahme einer Tätigkeit an Holzbearbeitungsmaschinen,
- bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
- bei der Einführung neuer Hilfsmittel oder Technologien durchzuführen,
- grundsätzlich im Sinne der Nachweispflicht zu dokumentieren
sowie bei der Unterweisung - an die regelmäßige Wiederholung (mindestens einmal im Jahr) und
- auch an angelernte Arbeiter und Leiharbeiter zu denken.
Seminare ersetzen keine Unterweisung
Seminare, die das sichere Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen behandeln, sind zweifellos zu begrüßen, doch sie stellen keinen Ersatz für die individuelle Unterweisung am Arbeitsplatz dar. Zudem findet die Seminarteilnahme in der Regel nicht mindestens einmal jährlich statt. Unternehmen der Holzindustrie können also nicht einfach ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein externes Seminar schicken, ohne zusätzlich Unterweisungen durchzuführen.
Unterstützung für die Unterweisung
Material für die Unterweisung, die an die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden muss, bietet insbesondere die Holz-Berufsgenossenschaft. Als Beispiel für hilfreiche Informationen für die sichere Arbeit an Holzbearbeitungsmaschinen seien die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 553) Holzstaub und „Holzbearbeitungsmaschinen Handhabung und sicheres Arbeiten TSM/M“ (Ausgabe 12/2006, Holz-Berufsgenossenschaft) genannt. Weitere Richtlinien und Vorschriften sind auch im Glossareintrag auf SIFATipp zu Holzbearbeitungsmaschinen zu finden.
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