Provisorische Arbeitsmittel
Notbehelfe haben üble Folgen
Die Produktion läuft wie am Schnürchen, der pünktliche Feierabend ist zum Greifen nah… Bis ein Defekt den perfekten Arbeitstag ins Wanken bringt. So ein Mist, jetzt fehlt auch noch das richtige Ersatzteil. Da bastelt sich der flexible Mitarbeiter fix ein Provisorium zusammen. Und verdrängt, dass das mit einem ein hohen Risiko verbunden sein kann.
Häufige Ursache für Arbeitsunfälle: Unsachgemäßer Einsatz eines Gabelstaplers
Der Klassiker ist der geflickte Hammerstiel: Eben mal festgekittet, nur leider mit dem falschen Kleber, ist er der Garant für Hand- und Kopfverletzungen. Besonders tückisch aber sind provisorische Hinterlassenschaften. Sie können plötzlich bei einem anderen Mitarbeiter versagen, der dort ahnungslos hantiert.
In heißer Lauge geduscht
Wie gefährlich der Einsatz von Provisorien an Maschinen und Arbeitsmitteln sein kann, zeigt ein Unfallbericht der BG Nahrungsmittel und Gaststätten: Ein Schlosser hat den Auftrag, ein Magnetventil in einem Milchtrocknungswerk auszuwechseln. Dabei läuft die automatische Reinigung der Turmkammer, heiße Natronlauge wird über Schläuche in die Sprühköpfe gepumpt. Plötzlich platzt einer der Reinigungsschläuche, die Lauge spritzt mit 2,5 bar Überdruck in den Raum, der Schlosser wird von Kopf bis Fuß durchnässt. Er erleidet schwere Verätzungen und ist nach diesem Arbeitsunfall mehrere Monate arbeitsunfähig.
Flickwerk lässt Schlauch platzen
Später stellt sich heraus: Der geplatzte Schlauch wurde unprofessionell geflickt - mit einer Metallhülse und Schlauchklemmen für Waschmaschinenschläuche. Und das schon vor einiger Zeit. Das Flickwerk konnte dem wiederholten Druckanstieg nicht standhalten.
Häufig: Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern
Auch bei Gabelstaplern führt „Improvisationstalent“ immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen, zum Teil mit tödlichem Ausgang: Trotz des strikten Verbots lassen sich Mitarbeiter auf den Gabelzinken stehend hochfahren, verwenden Paletten als Hubarbeitsbühnen. Eine Unfallursache, die ganz oben auf der Liste der Betriebsunfälle steht.
Wer sich mit einem Gabelstapler und provisorischen Mitteln wie Paletten oder selbst gebauten Einrichtungen in die Höhe heben lässt, geht ein hohes Risiko ein. Als Arbeitgeber dürfen Sie solche Praktiken nicht zulassen oder gar anordnen. Weisen Sie auch Ihre Staplerfahrer regelmäßig darauf hin, dass sie verantwortungslos handeln, wenn sie sich dazu überreden lassen.
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Spezielle Arbeitsbühnen verwenden!
Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) betont ausdrücklich, dass Gabelstapler für das Anheben und Verfahren von Lasten gebaut sind. So definiert es §16 der UVV „Flurförderzeuge“ (BGV D27). Für Personen müssen spezielle Arbeitsbühnen verwendet werden, die mit Gabeltaschen ausgestattet sind. Sie verhindern das Abkippen von den Gabelzinken durch eine formschlüssige Sicherung am Gabelrücken oder -träger.
Unverzichtbar sind auch ein rückwärtiger Schutz gegen Quetschstellen im Bereich der Hubeinrichtung und ein dreiteiliges Geländer. Für den Staplerfahrer gilt: Er darf den Fahrerplatz bei angehobener Arbeitsbühne nicht verlassen, solange sich eine Person darauf befindet.
Eine Betriebsanweisung erstellen
Beachten Sie, dass die Verwendung einer Arbeitsbühne in der Betriebsanweisung beschrieben sein muss. Müssen regelmäßig Personen angehoben werden, sollten Sie besser eine Hubarbeitsbühne anschaffen. Ein Musterformular für die Gefährdungsbeurteilung von Gabelstaplern finden Sie hier.
Fazit
Auch wenn etwas kaputt geht oder fehlt, darf Professionalität nicht auf der Strecke bleiben. Gedanken wie „Einmal wird es schon halten“ sind da fehl am Platz, zumal aus einem Provisorium oft ein Dauerzustand wird. Das A und O ist ein funktionierendes Ersatzteil- und Instandhaltungsmanagement. Fördern Sie auch das sicherheitsbewusste Verhalten Ihrer Mitarbeiter.
Christine Lendt, Fachjournalistin






