Laptop und Ergonomie
Ergonomische Anforderungen an den Bildschirmarbeitsplatz
Immer häufiger finden auch an Büroarbeitsplätzen mobile EDV-Geräte ihren Praxiseinsatz. Diese Computer und meist auch Drucker sind aufgrund der flexibleren Verwendbarkeit für einige Aufgaben und Mitarbeiter ein sinnvoller Ersatz eines stationären EDV-Systems. Beim Einsatz von Laptop & Co. gilt es, einige ergonomische Anforderungen zu berücksichtigen.
Laptop und Co. sind als regelmäßiges Arbeitsmittel am Bildschirmarbeitsplatz mit Vorsicht zu genießen
Gesunkene Anschaffungspreise, gestiegene Qualität und vor allem größere Flexibilität führen dazu, dass heute mehr mobile Computer als Arbeitsmittel eingesetzt werden als zuvor. Dabei ist es immer häufiger zu beobachten, dass die Laptops den klassischen Arbeitsplatz-PC ablösen und als einziges Gerät zur individuellen Nutzung eingesetzt werden.
Dieser Einsatz ist neuerdings nicht mehr nur den klassischen Außendienstmitarbeitern vorbehalten, sondern hält auch Einzug in den normalen Büroalltag. Überall da, wo viel Zeit unterwegs oder bei Kunden außer Haus für den Arbeitgeber aufgewendet wird, werden vermehrt Notebooks, nicht nur zur Präsentation von Ergebnissen eingesetzt.
Für den Einsatz von Laptops als reguläre Arbeitsplatzbildschirmgeräte sind mehrere technische Anforderungen als Mindestvorgaben zu beachten, damit der Arbeitsplatz entsprechend der BildscharbV sowie der erläuternden BGI 650 keinen Grund zur Beanstandung zuässt:
- Farbgebung
- Monitor
- Tastatur/Tastenfelder
- Bildqualität
Farbgebung: Gehäusefarbe mit geringer Reflexion
Für Notebooks, die am Arbeitsplatz regelmäßig als PC-Ersatz eingesetzt werden, gilt entsprechend der Vorgaben für Monitore die Maßgabe, dass sie kein schwarzes Gehäuse haben sollten, da die maximalen Reflexionswerte von 15 % bis 75 % überschritten werden und diese Geräte dann entsprechend keine Zertifizierung der Berufsgenossenschaften erhalten.
Auch wenn man davon ausgeht, dass diese Geräte keine so große Oberfläche und dank neuer, schlanker Bauweise auch keinen starken Rand um den Monitor herum mehr aufweisen, sind sie nicht ideal für eine Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz. Reflexionen und Spiegelungen können den Arbeitnehmer stören. Bei der Anschaffung ist also darauf zu achten, dass die Geräte eine matte Oberfläche, einen schmalen Rand und möglichst keine schwarze Grundfarbe haben sollten. Entsprechende Geräte werden durchaus am Markt angeboten.
Monitor
Sollte der Einsatz eines separaten Monitors aufgrund der Arbeitsweise und der Anforderungen nicht in Betracht kommen, so sind folgende Kriterien zu beachten:
Der LCD-Monitor sollte als Dauerarbeitsplatz eine Größe von 15 Zoll nicht unterschreiten.
Dieses Mindestmaß ergibt sich aus der Anforderung betreffend Zeichengröße und Abstand, damit eine gute Lesbarkeit erreicht wird. Dies entspricht den Empfehlungen für normale Büroanwendungen, wie bspw. Textverarbeitung. Da davon ausgegangen werden muss, dass auch am Notebook der Sehabstand, insbesondere bei der Verwendung einer externen Tastatur größer als 50 cm ist, ist ein kleinerer Bildschirm nicht empfehlenswert.
Entsprechend des Sehabstands gilt die Größenangabe auch in Abhängigkeit der empfohlenen Zeichengröße zu wählen – entsprechend der Möglichkeiten sollte die ausreichende Bildschirmdiagonale gewählt werden. Dabei gilt, dass die Darstellung von 80 Zeichen bis zu einer Zeichenhöhe von 5,2 mm auf einem 15''-LCD-Monitor für die meisten Sehabstände ausreicht. In der Regel ist der Sehabstand beim Arbeiten mit der integrierten Tastatur etwa 50 cm bis 60 cm, bei der Arbeit mit einer zusätzlich angeschlossenen Tastatur etwa 70 cm bis 80 cm.
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Tastatur
Wichtigster Satz der BildscharbV im Zusammenhang mit der Nutzung eines Notebooks als Bildschirmarbeitsplatz ist folgender, aus dem Anhang stammender Passus: „6. Die Tastatur muss vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein, damit die Benutzer eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung einnehmen können.“
Das bedeutet de facto, dass ein Arbeiten im Büro ausschließlich mit der notebookeigenen Tastatur, sofern sie nicht abnehmbar und außerhalb des Gehäuses nutzbar ist, nicht gestattet ist. De facto bedeutet das: An jedem Arbeitsplatz, an dem regelmäßig ein Notebook als Bildschirmarbeitsplatz genutzt wird, muss eine externe Tastatur vorhanden sein. Dies ergibt sich wiederum aus der Definition des Bildschirmarbeitsplatzes.
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Für diese Tastatur gilt nicht nur die Auflage, dass sie an den mobilen PC leicht anschließbar sein muss, sondern darüber hinaus, jede weitere Forderung der BildscharbV zu Tastaturen. Das wären in Kürze: Reflexionsarmut, Neigbarkeit und Einsetzbarkeit mit Handballenauflage. Auch hierzu präzisiert der Anhang der Verordnung die Verwendbarkeit: „7. Die Tastatur und die sonstigen Eingabemittel müssen auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Hände ermöglichen.“
Bildqualität
Der Monitor sollte eine Helligkeit der Anzeige von wenigstens 100 cd/m2 erreichen, da die Blickrichtung i.d.R. geradeaus ist und der gesamte Bildschirm betrachtet wird. Der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund bzw. -zwischenraum sollte das Verhältnis 4 : 1 erreichen, dies gilt auch bei farbiger Darstellung, nicht bei Bildern. Außerdem sollte es eine flimmerfreie Darstellung sein, was durch einer Mindestbildwiederholungsrate von 60 Hz bei Notebooks ermöglicht wird.
Grundlage für die Anforderungen an ein Notebook als Bildschirmarbeitsplatz ist ebenso wie für Monitore an sich die DIN EN ISO 29241-3/ISO 9241-3 „Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten – Anforderungen an visuelle Anzeigen“ sowie speziell die DIN EN ISO 13406-2 „Ergonomische Anforderungen an Tätigkeiten an optischen Anzeigeeinheiten in Flachbauweise – Ergonomische Anforderungen an Flachbildschirme“.
Die Reflexionseigenschaften der Notebooks müssen aufgrund der Einsatzart den Klassen I bzw. in Negativdarstellung auch den Klassen I und II nach DIN EN ISO 9241-7 entsprechen. In diesem Fall erhalten die Geräte auch das entsprechende BG-PRÜFZERT-Zeichen.
Ergonomische Mindestanforderungen
Ermüdungsfreies Arbeiten
Beim Einsatz von Notebooks als Bildschirmarbeitsplatz sind insbesondere die ergonomischen Anforderungen für ein ermüdungsfreies und nicht gesundheitsschädliches Bedienen des Geräts gefordert. Das ist insbesondere hinsichtlich der Anordnung des Monitors, der Tastatur und der Bedienbarkeit der Maus in Abhängigkeit der Sitz- oder Stehposition des Benutzers zu beachten.
Nachfolgend sind die Kriterien und Anforderungen für
- Bildschirm
- Tastatur
- Maus
dargestellt, damit der Arbeitsplatz den Anforderungen gemäß BildscharbV entspricht.
Bildschirm
Ergonomische Blickwinkel und Neigung des Monitors
In der Regel ist bei Notebooks die Neigbarkeit des Monitors gegeben, doch wie sieht es mit den in der Verordnung geforderten Attributen, wie „frei und leicht drehbar“ aus? Das wird laut Anhang nämlich ebenfalls erwartet. Grund für diese Formulierung ist die nutzerorientierte Aufstellbarkeit und Anpassung an die Sehbedürfnisse. Verwendet man also ausschließlich den notebookeigenen Bildschirm, so kann es sein, dass die ideale Blickrichtung, nämlich ein Blickwinkel von 35 Grad, überschritten wird durch die extrem niedrige Anordnung des Monitors.
Auch hier gilt wieder, dass eigentlich eine externe Tastatur gefordert ist, welche die Trennung von Bildschirm und Eingabegerät ermöglicht. Aber selbst dann genügt es nicht, die Tastatur einfach vor das Notebook zu legen. Das Gerät gehört entweder auf eine Dockingstation, die zugleich den Anschluss an ein Firmennetzwerk ermöglicht und quasi wie eine Monitorfuß fungiert.
Oder es sollte auf einer Plattform einsetzbar sein, die denselben Effekt erzielt und die Blickrichtung anhebt. Zudem sollte die Neigung des Monitors ebenfalls im Bereich um 35 Grad nach hinten ohne weiteres und ohne störende Lichtreflexionen möglich sein. Ebenso wird vorausgesetzt, dass die Standsicherheit des Geräts gewährleistet ist.
Externe Tastatur notwendig
Die Tastatur sollte entsprechend neigbar sein und das Tastenfeld entsprechend der Vorgaben reflexionsarm, ausreichend groß und der Text vom Funktions- und Ziffernblock deutlich getrennt sein. Im Normalfall kann das keine Notebooktastatur leisten. Auch das Auflegen der Hände vor der Tastatur ist aufgrund der meist dort angeordneten Maustasten oder -flächen nicht möglich. Die ergonomisch sinnvolle Neigung der Tastatur von 5 Grad bis 12 Grad bzw. maximal 15 Grad wird nur durch eine zusätzliche externe Tastatur erreicht, die im Allgemeinen ohne Probleme an das Notebook angeschlossen werden kann – ggf. ist die Koppelung an die Dockingstation möglich.
Form und Anschlag der Tasten stellen einen weiteren Grund dar, sich mit einer zusätzlichen Tatstatur am Bildschirmarbeitsplatz im Büro auszustatten. Zwar sind mittlerweile die meisten Tastaturen der mobilen Geräte größer geworden, doch nicht immer sind die Tastengrößen und die Abstände ideal. Zudem haben die wenigsten Notebooks deutlich voneinander getrennte numerische und alphabetische Tastenbereiche – ganz zu Schweigen von den Funktionstasten, die z.T. noch nicht einmal durch die Größe vom übrigen Tastenfeld unterscheidbar sind.
Maus
Kurz und knapp: Die Maus sollte mit beiden Händen bedient werden können und mit normaler Körper- und Handhaltung – am besten geht dies noch immer mit einer externen Maus, die entweder via Kabel oder auch drahtlos zusätzlich zur Verfügung steht. Diese Variante bietet sich auch aus dem Grund an, dass am Büroarbeitsplatz eine zusätzliche externe Tastatur genutzt werden sollte und daher die Nutzung der notebookeigenen Maus im Normalfall umständlich wäre.
Andrea Stickel ist Fachautorin
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