Laser Klasse 2
Studie zu Laser der Klasse 2
Laser, die sich beispielsweise in Laserpointern, Laserwasserwaagen und Justierlasern befinden, gehören in die Klasse 2. Zum Sicherheitskonzept dieser Klasse gehören die Abwendungsreaktion sowie der Lidschlussreflex, das unwillkürliche Schließen der Augenlider. Ein von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gefördertes Forschungsprojekt zeigte jedoch, dass lediglich rund jeder Fünfte mit einem Lidschluss reagiert, wenn solches Laserlicht ins Auge fällt.
Sicherheit vor Laserstrahlen (Foto: Kästel, Pixelio)
Da diese Laser häufig von Personen benutzt werden, die nichts über die Gefährdungen durch Laser wissen, bestehen gesundheitliche Risiken für das Auge.
Deshalb führte die Fachhochschule Köln im Auftrag der BAuA ein weiteres Projekt durch, das die Abwendungsreaktion untersuchte. Die Ergebnisse liegen jetzt vor. Dazu entwickelten die Kölner Forscher fünf verschiedene Versuchsanordnungen, an denen fast 1.200 Tests auf Abwendungsreaktionen durchgeführt wurden.
Die Ergebnisse bestätigten einerseits die Ergebnisse des ersten Projektes; maximal 20 Prozent der Versuchsteilnehmer reagierten mit einem Lidschlussreflex. Abwendungsreaktionen in Form von Kopfbewegungen und Augenschließen traten mit weniger als 10 Prozent wesentlich seltener auf. Großflächige Stimulation durch Licht aus einem LEDArray bewirkte eine größere Zahl an Reaktionen als dies bei einem direkten Blick in einen Laserstrahl der Klasse 2 der Fall war. Stimulationen außerhalb des Bereichs des schärfsten Sehens (Fovea centralis) rufen eine deutlich geringere Anzahl von Reaktionen hervor.
Bei Feldversuchen an rund 200 Personen zeigte sich, dass Anweisungen zur aktiven Schutzreaktion den Schutz gegen Laserstrahlung deutlich verbessern. Rund 80 Prozent der Versuchspersonen schlossen innerhalb von 1,4 Sekunden die Augen oder bewegten den Kopf. Aufgrund der Erkenntnisse aus den fast 3.000 Messungen beider Forschungsprojekte ist eine Modifizierung der einschlägigen Normen erforderlich. Die Benutzer von Lasern der Klassen 2, 2M und 3A müssen über die Risiken eines direkten Blicks in den Strahl unterwiesen werden, wie es die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ fordert.
Der Laserstrahl darf nicht in die Augen von anderen Personen gerichtet werden. Zudem sollte der Benutzer nie absichtlich in den direkten Strahl blicken. Falls dennoch Laserstrahlung der Klasse 2, 2M oder 3A ins Auge trifft, muss der Getroffene bewusst die Augen schließen und sich sofort abwenden.






