Document Actions

Ototoxizität

Schwerhörig durch Lösungsmittel?

In den letzten Jahren ist in der Diskussion zum Lärmschutz vermehrt ein neuer Aspekt aufgetaucht, die so genannte Ototoxizität chemischer Substanzen. Von Ototoxizität (Ohrgiftigkeit) sprechen Mediziner, wenn Chemikalien das Gehör schädigen.

In den letzten Jahren ist in der Diskussion um Gehörschutz ein neuer Begriff aufgetaucht: Ototoxizität

In den letzten Jahren ist in der Diskussion um Gehörschutz ein neuer Begriff aufgetaucht: Ototoxizität

Jeder 15. Deutsche ist schwerhörig. Neben Alter, Ohrverletzungen und Infektionen gilt Lärm in der Umwelt oder am Arbeitsplatz als Hauptursache für eine Beeinträchtigung oder einen Verlust des Hörsinns.

Lärm ist als Gesundheits- und Umweltbelastung erkannt und Vorschriften und Maßnahmen zum Lärmschutz haben in Unternehmen eine hohe und weitgehend akzeptierte Bedeutung. Dennoch bleiben lärmbedingte Hörschäden die häufigste Berufskrankheit in Europa. In den letzten Jahren ist in der Diskussion zum Lärmschutz vermehrt ein neuer Aspekt aufgetaucht, die so genannte Ototoxizität chemischer Substanzen. Von Ototoxizität (Ohrgiftigkeit) sprechen Mediziner, wenn Chemikalien das Gehör schädigen.

Ototoxizität von Medikamenten lange bekannt

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts beobachteten Ärzte, dass einige Arzneien beim Patienten Hörverlust oder Tinnitus hervorriefen. Heute weiß man von einer ganzen Reihe von Wirkstoffen, dass sie toxisch auf Hör- und Gleichgewichtssinn wirken können, darunter Antibiotika und Diuretika. Hinweise wie „Schädigungen des Gehörs sind möglich“ findet man auf den Beipackzetteln vieler Medikamente.

Die Mechanismen dieser Ototoxizität als unerwünschter Nebenwirkung sind noch nicht in allen Details verstanden. Entscheidender Schaltpunkt unseres Hörsinns sind die Haarzellen in der Gehörschnecke (Cochlea) im Innenohr. Hier werden auf das Ohr treffende Schallwellen in biologische Signale umgewandelt.

Von den Haarzellen gehen Nervenfasern ab, die sich zum VIII. Hirnnerv, dem Hör- und Gleichgewichtsnerv (Nervus vestibulocochlearis), vereinigen. Offenbar werden diese Haarzellen im Innenohr durch bestimmte Substanzen aus Medikamenten irreversibel geschädigt. Die Zahl Betroffener wird in Deutschland auf bis zu vier Millionen geschätzt.

Auch Industriechemikalien schädigen den Hörsinn

 Seit den 1980er Jahren häufen sich Hinweise, dass vergleichbare Schäden auch von einigen Industriechemikalien verursacht werden können. Die medizinische Fachliteratur spricht von "Noise- Chem Effects". Zu den bisher als ototoxisch erkannten und in der Arbeitsmedizin relevanten Substanzen zählen unter anderem:

  • Lösungsmittel: Benzol, Styrol, Toluol, Butanol, Perchlorethylen
  • Schwermetalle: Arsen-, Cadmium-, Quecksilber- und Bleiverbindungen
  • Erstickungsgase: Kohlenmonoxid, Cyanowasserstoff

Konkrete Befunde zu Hörverlusten durch ototoxische Substanzen am Arbeitsplatz unter aktuellen Expositionsbedingungen sind nicht leicht zu ermitteln. Mediziner müssen auf Daten aus Tierversuchen und epidemologische Studien zurückgreifen.

Es zeichnet sich jedoch ein starker Verdacht ab, welcher eine besondere Brisanz für den Arbeitsschutz birgt: Offenbar kommt es bei gleichzeitiger Einwirkung von Lärm und ototoxischen Substanzen zu synergistischen (überadditiven) Effekten. Dies könnte bedeuten, dass die Gefahr einer Gehörschädigung selbst dann besteht, wenn alle Grenzwerte für Lärm wie für Chemikalien am Arbeitsplatz eingehalten werden.

In Europa arbeiten rund 10 Millionen Menschen mit Industriechemikalien, die als ototoxisch angesehen werden. Besonders betroffen sind Betriebe mit einer gemischten Exposition gegenüber Lärm und Chemikalien, wie in der Druck-, Bau- und metallverarbeitenden Industrie. Dennoch ist das Phänomen Ototoxizität weitgehend unbekannt.

EU-Lärmschutzrichtlinie fordert Berücksichtigung der Ototoxizität

Die Fachöffentlichkeit hat die Befunde zur Ohrgiftigkeit von Chemikalien mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. In der EU-Lärmschutzrichtlinie werden die „Wechselwirkungen zwischen Lärm und arbeitsbedingten ototoxischen Substanzen“ bereits ausdrücklich erwähnt (Art. 4 Abschnitt 6d), der Arbeitgeber hat diese bei der Risikobewertung zu berücksichtigen.

Anwendbare Bewertungsrichtlinien und Standards, Grenzwerte oder Handlungsanweisungen für betroffene Unternehmen fehlen jedoch noch weitestgehend. Welchen Anteil können ototoxische Substanzen in der Arbeitsumgebung an Schädigungen des Hör- und Gleichgewichtsinns haben und welche Vorbeugemaßnahmen sind zu treffen? Die arbeitsmedizinische Beurteilung lärm- und chemikalien-exponierter Arbeitsplätze wird sich an die neuen Erkenntnisse anpassen müssen. Eine bekannte Quelle ohrgiftiger Substanzen ist leicht zu vermeiden: Ototoxische Substanzen, welche lärmbedingte Hörschäden verstärken, finden sich im Zigarettenrauch.

Dr. Friedhelm Kring
BIOnline, Konstanz

Veröffentlicht:
2006-09-18
Downloads

Diesen Artikel bookmarken bei...
Mister Wong del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena oneview Yahoo MyWeb BlinkList YiGG Webnews

Vorteile für registrierte Nutzer
Als registrierter Benutzer von SIFATipp profitieren Sie von vielen Vorteilen:
  • Vorlagen, Checklisten, Arbeitsmitteldatenblätter zum Download
  • uneingeschränkte Nutzung des Bilderpools
  • Teilnahmemöglichkeit an Gewinnspielen
  • Vollen Zugriff auf die Rechtsvorschriften

Die Registrierung dauert nur einen Moment und Sie können im Anschluss sofort alle Vorteile nutzen.

jetzt registrieren…