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Gabelstapler

Staplerfahrer leben gefährlich

Jedes Jahr werden Staplerfahrer Opfer schwerer Arbeitsunfälle. Erst am 25. März hatte sich ein 28-Jähriger bei Paderborn bei einem Arbeitsunfall lebensgefährliche Verletzungen zugezogen. Für Unfallmeldungen sorgen besonders Flurförderzeuge, die auf unprofessionelle Weise eingesetzt oder mit Maßnahmen der Marke Eigenbau ergänzt wurden.

Staplerfahrer sind dem Risiko eines Arbeitsunfalls im besonderen Maße ausgesetzt. Im Bild eine Gabelstaplergabel (Foto: Casiocan, Pixelio)

Staplerfahrer sind dem Risiko eines Arbeitsunfalls im besonderen Maße ausgesetzt. Im Bild eine Gabelstaplergabel (Foto: Casiocan, Pixelio)

Kritische Situationen entstehen vor allem, wenn keine geeigneten Arbeitsmittel vorhanden sind. Aufgrund von Zeitdruck und Pflichtgefühl, oft auch aus Bequemlichkeit, erledigt der Staplerfahrer seine Aufgabe so, wie es ihm gerade möglich ist. Da geraten Arbeits- und Gesundheitsschutz schnell aus dem Blickfeld, wie diverse Unfallberichte zeigen.

Arbeitsunfall in Sachsen-Anhalt: Wenn vorhandene Mittel nicht ausreichen

Vor einem Baumarkt in Sachsen Anhalt wurden Gipsplatten auf Paletten angeliefert. Der mit dem Entladen beauftragte Staplerfahrer war jedoch noch unterwegs. Ein Kollege sprang spontan ein und machte sich daran, die Paletten mit dem Gabelstapler vom Sattelauflieger des Lastzugs zu heben und ins Lager zu transportieren.

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Probleme gab es mit den ebenfalls angelieferten Verbunden zu je vier Paletten, die mit einem Metallband umspannt waren. Bei einem Anhebeversuch stellte der Staplerfahrer fest, dass sie für den Gabelstapler zu schwer waren. Schließlich konnte der Verbund so weit vorgerückt werden, dass die Kante des Plattenstapels einige Zentimeter über die Ladefläche des Sattelaufliegers hinausragte.

Improvisation mit tödlichem Ausgang

Dabei versuchte der Mitarbeiter des Baumarktes, das Metallspannband zu durchtrennen. Er verwendete eine Wasserpumpenzange, die sich als untauglich erwies. Während der Lkw-Fahrer in seiner Kabine nach einer Blechschere suchte, riss das Metallband. Die aus dem Gleichgewicht geratenen Gipsplatten gerieten ins Rutschen und stürzten von der Ladefläche. Sie begruben den Mann unter sich, der sich dabei tödliche Verletzungen zuzog. Mit diesem Vorfall, der sich im Jahr 2005 ereignete, hat sich das Dezernat Technischer und Sozialer Arbeitsschutz im zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz auseinandergesetzt.

Arbeitsunfall vorprogrammiert

Improvisierte Arbeitsmittel sind grundsätzlich eine häufige Unfallquelle. In vielen Fällen ist es reine Glückssache, dass Personen- oder Sachschäden ausbleiben. Über alle relevanten Branchen hinweg wird von Staplerfahrern auch an Flurförderzeugen improvisiert. Oft greifen mehrere gefährliche Handlungen ineinander, um das gewünschte Ziel zu erreichen.

Von bedenklichen Praktiken berichtet zum Beispiel die Industrie der Steine und Erden: In einem kleinen Betrieb (vier Mitarbeiter) sollten übereinander gestapelte Rohsteinplatten entladen werden. Um die Last zu entnehmen, wurde der Gabelstapler von den Mitarbeitern zusätzlich mit einem nachträglich erhöhten Kontergewicht belastet. Da die Holzpaletten länger waren als der Gabelzinken, drohte der Palettenboden an der Gabelspitze durchzubrechen. Um ein Abkippen der Last zu verhindern, wurde sie mit einem Spanngurt „gesichert“. Durch derartige Handlungsweisen sind Unfälle vorprogrammiert.

Staplerfahrer: Gefährlicher Personentransport auf der Staplergabel

Eine gängige Methode ist der unzulässige Transport von Mitarbeitern auf dem Gabelzinken. Da wird schnell mal zu Paletten oder selbst gebauten Einrichtungen gegriffen, um sich in die Höhe heben zu lassen, auch hier kommt es regelmäßig zu schweren Unfällen. Als Arbeitgeber oder Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen Sie derartige Praktiken nicht zulassen.

Maßgeblich für Staplerfahrer ist unter anderem die Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D27). Demnach hat der Unternehmer für die Mitnahme von Personen Flurförderzeuge zur Verfügung zu stellen, die „mit besonderen Sitz- oder Standplätzen sowie mit Haltegriffen innerhalb der Kontur des Flurförderzeuges ausgerüstet sind“. Er darf Flurförderzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 16 Stundenkilometer überschreitet, nicht für die Mitnahme von Versicherten auf Standplätzen einsetzen.

Betriebsanweisung für Gabelstapler

Die Vorschrift fordert grundsätzlich eine Betriebsanweisung für Gabelstapler. Zum Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen heißt es unter § 26: „Der Standplatz auf der Arbeitsbühne darf nicht mit Hilfsmitteln erhöht werden“. Ein Betrieb muss sicherstellen, dass für das Hochheben von Personen nur sichere, speziell für diesen Einsatz gebaute Arbeitsmittel verwendet werden. Bei ihrer Konstruktion werden grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen wie die Europäische Maschinenrichtlinie berücksichtigt.

Geeignete Arbeitsmittel verwenden

Verschiedene Hersteller bieten Arbeitskörbe als voll integrierte Anbaugeräte an, eine Lösung, die sich vor allem bei Schmalgangstaplern zunehmend durchsetzt. Dabei bilden Stapler und Arbeitskorb eine Einheit und sind mit speziellen Sicherheitsfunktionen wie Zustimmschaltern ausgerüstet.

Vielfach gepriesene Alternativen sind Hubarbeitsbühnen und fest installierte Einrichtungen wie Arbeitspodeste. Sie werden von den Herstellern speziell für den Personentransport gebaut und erfüllen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in vollem Umfang. Hubarbeitsbühnen beispielsweise sind in der Regel nach EN 280 gebaut und verfügen über spezielle Sicherheitsfunktionen wie Überlastsicherung, Steuereinrichtung auf der Arbeitsbühne und Notabsenkung.


Autorin: Christine Lendt, www.recherche-text.de

Frau Lendt ist freie Journalistin

Veröffentlicht:
2009-04-09

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