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Überprüfungen an Bahnfahrzeugen sind wegen der Kontrollen der ICE-T-Flotte in aller Munde, doch regelmäßige Wartungs- und Kontrollarbeiten sind an allen Schienenfahrzeugen erforderlich. Dazu müssen oftmals auch die Fahrzeugdächer betreten werden. Während die Beschäftigten sich bislang bei Dacharbeiten anseilen mussten, kommt jetzt in der Reisezugwagenwerkstatt der Verkehrsbetriebe Baden-Württemberg in Stuttgart eine elektrisch verstellbare mobile Dacharbeitsbühne zum Einsatz.
Sie bringen Licht ins Dunkel. Aus Alltag und Job sind LED-Lichtquellen nicht mehr wegzudenken. Vor allem Hochleistungs-LED arbeiten präzise und effektiv. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Denn die starke Leuchtkraft ist nicht ohne. Sie kann Blendungen und Netzhautschäden verursachen.
Im Rahmen der Schwerpunktaktion „GutGerüstet?“ vermittelt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) Gerüstbauunternehmen branchenspezifische Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung. SIFATipp sprach mit Dipl.-Ing. Joachim Edeler, Leiter des Fachauschusses Bau der BG BAU, über die Hintergründe der Aktion und die besonderen Gefahren im Gerüstbau.
Bereits seit Jahren wird die Verkehrssicherheit von Kleintransportern diskutiert. Auch wenn immer wieder Uneinigkeit über ein spezielles Tempolimit für Transporter mit 2,8 bis 3,5 Tonnen Gewicht herrscht, sind sich Verbände und Behörden einig, dass für die Sicherheit spezielle Fahrerunterweisungen und Sicherheitsausstattungen an den Fahrzeugen wesentlich sind. Empfehlungen für sicheres und unfallfreies Fahren kommen unter anderem vom BIEK (Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste).
Künstliche optische Strahlung wird in Betrieben immer häufiger eingesetzt, denn ihre Einsatzmöglichkeiten wachsen ständig. Sie müssen dabei immer prüfen, inwieweit Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten bestehen. Bislang gab es jedoch noch keine allgemein gültigen Beurteilungskriterien. Eine neue EU-Richtlinie soll für mehr Klarheit sorgen. Die neue Unfallverhütungsvorschrift, die zu diesem Thema in Kraft treten sollte, wurde unterdessen gestrichen.
Die Fahrt mit dem flinken Flitzer ist nicht ohne. Jedes Jahr ereignen sich schwere Arbeitsunfälle mit Flurförderzeugen. Schuld ist meist der Mensch, seltener die Technik. Der sichere Umgang mit Gabelstapler und Co. will gelernt sein. Doch das Wissen alleine reicht nicht. Hier ist absolute Konzentration gefragt. Nur wer mitdenkt, ist geschützt.
Vor einigen Jahren waren sie in den Schlagzeilen: Laserdrucker, die Ozonmief verbreiten und Büroarbeitsplätze mit krebsauslösenden Substanzen vergiften. Computerzeitschriften berichteten über Benzol, Styrol, Schwermetalle und andere Gifte.
Maschinenbetreiber reden sich häufig ein, dass haftungsrechtliche Risiken, die mit der Maschine zusammenhängen, sicherlich nur den Maschinenbauer als Hersteller, nicht aber sie als Kunden und Betreiber treffen können. Daran ist sicherlich richtig, dass das berüchtigte Produkthaftungsrisiko (nicht nur in den USA) vorrangig die Hersteller trifft.
In den letzten Jahren ist in der Diskussion zum Lärmschutz vermehrt ein neuer Aspekt aufgetaucht, die so genannte Ototoxizität chemischer Substanzen. Von Ototoxizität (Ohrgiftigkeit) sprechen Mediziner, wenn Chemikalien das Gehör schädigen.
Laser, die sich beispielsweise in Laserpointern, Laserwasserwaagen und Justierlasern befinden, gehören in die Klasse 2. Zum Sicherheitskonzept dieser Klasse gehören die Abwendungsreaktion sowie der Lidschlussreflex, das unwillkürliche Schließen der Augenlider. Ein von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gefördertes Forschungsprojekt zeigte jedoch, dass lediglich rund jeder Fünfte mit einem Lidschluss reagiert, wenn solches Laserlicht ins Auge fällt.
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