Ladungssicherung
Ladungssicherung bei Kleinlastern
Die Zeit ist wieder knapp. Also Klappe auf, Material rein und ab zur Bau- oder Montagestelle. So sieht häufig der Alltag mit Kombis und Kleintransportern aus, die als Werkzeugkutsche dienen. Da bleibt die Ladungssicherung auf der Strecke – mit Pech aber auch der Fahrer, wenn ihm eines der Teile an den Hinterkopf knallt.
Ladungssicherung bei Lkw
Das mag dramatisch klingen, passiert aber immer wieder. Zum Beispiel in Niedersachsen: Ein Lieferwagenfahrer, der Kanthölzer geladen hatte, verlor in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug, es flog aus der Kurve und prallte gegen eine Mauer.
Der Fahrer wurde förmlich von seiner eigenen Ladung erschlagen: Die Hölzer flogen wie Geschosse durch den Wagen, eins traf ihn am Kopf und verletzte ihn so schwer, dass er noch an der Unfallstelle starb. Er fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit, könnte aber vermutlich noch leben, wenn die Ladung mit Gurten gesichert gewesen wäre.
Mit 40-facher Beschleunigung
Wenn Materialien kreuz und quer und ungesichert auf der Ladefläche oder im Kofferraum liegen, macht das nicht nur einen unprofessionellen Eindruck. Es ist schlichtweg gefährlich.
Dabei muss es noch nicht einmal zum Unfall kommen. Bereits ein starkes Abbremsen genügt, um Metallrohre in tödliche Geschossen zu verwandeln. Und selbst wenn niemand zu Schaden kommt, kann es Ärger geben: Sobald Sie in eine Polizeikontrolle kommen.
Was für verheerende Wirkungen Unfälle mit ungesicherter Ladung haben können, zeigen die Crash-Tests von Dekra, TÜV und ADAC. Schon bei einem Aufprall mit 50 Stundenkilometern fliegt die Ladung mit bis zu 40-facher Erdbeschleunigung in Richtung Fahrer, da werden aus 100 Kilogramm vier Tonnen. Eine Wucht, die aus dem Handy einen Vorschlaghammer macht.
Weitere Werte, die bei Fahrversuchen der DEKRA gemessen wurden, finden Sie hier. Außerdem einen Überblick über die verschiedenen Vorschriften und Verantwortlichkeiten der beschäftigten Personen.
Verantwortlich ist, wer belädt
Gesetzgrundlage für die Ladungssicherung sind die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVzO), die Straßenverkehrsordnung (StVO), aber auch die BG-Vorschrift BGV A 12 (§ 37).
Wer unmittelbar an einem Gütertransport und Versand beteiligt sind, trägt auch die Verantwortung dafür. Also mindestens der Mitarbeiter, der sein Fahrzeug belädt und damit zur Bau- oder Montagestelle fährt.
Er muss dafür sorgen, dass
- das Fahrzeug den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entspricht
- die Ladung vorschriftsmäßig gesichert ist
- gefährliche Güter gekennzeichnet und sicher verstaut sind.
Hilfsmittel zur Ladungssicherung bei Lkw
Es lohnt sich doppelt, in Hilfsmittel für die Ladungssicherung zu investieren. Denn damit gewinnen Sie nicht nur an Sicherheit, sondern können auch den Raum und den mobilen Arbeitsplatz besser nutzen. Optimal sind Fahrzeugeinbauten, zum Beispiel individuell kombinierbare Stauräume oder Schrank- und Regalelemente.
Daneben gibt es zahlreiche Hilfsmittel wie Spanngurte, Zurrbänder an Ankerschienen oder Verzurr-Ösen, die im Fahrzeugboden eingelassen sind.
Die Ladung darf sich nicht bewegen, egal ob Vollbremsung, Ausweichmanöver oder Unebenheiten in der Fahrbahn. Deshalb sollten auch Antirutschbeläge zur Standardausstattung gehören
Goldene Regeln für den sicheren Transport
- Transportieren Sie die Ladung nur im Laderaum (nicht im Fahrerhaus)
- Sichern Sie Ladung grundsätzlich (auch auf kurzen Strecken)
- Bedenken Sie, was Vollbremsungen, Ausweichmanöver und schlechte Wege bewirken
- Vermeiden Sie Ladelücken, oder sorgen Sie dort für eine Absicherung
- Rüsten sie das Fahrzeug gut mit Zurrgurten, Zurrnetzen, Antirutschmatten, Sperrstangen und anderen Hilfsmitteln zur Ladungssicherung aus
- Beachten Sie die maximalen Belastbarkeiten der Hilfsmittel.
- Benutzen Sie auch die im Fahrzeug eingebauten Ausrüstungen
- Beachten Sie die maximale Nutzlast und die zulässigen Achslasten des Fahrzeugs
- Bedenken Sie, dass die Trennwand durch eine ungesicherte Ladung zerstört werden kann
- Halten Sie sich auch an weitere Forderungen aus den entsprechenden Vorschriften
Spezialfall Gefahrgut
Besondere Vorsicht müssen Sie walten lassen, wenn es sich um einen Gefahrguttransport handelt. Dazu zählen auch Spraydosen, Kraftstoffkanister, Lackeimer undVerdünnungsmittel. Welche Güter genau betroffen sind, steht in den Verordnungen für die einzelnen Verkehrsmittel, die auf dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) basieren.
Gasflaschen etwa gehören in spezielle, auf die Größe abgestimmte Halterungen oder Gasschränke. Die Verschlussventile müssen mit Schutzkappen geschützt werden. Und: Wer Gasflaschen transportiert, muss sein Fahrzeug auch ausreichend belüften.
Vorsicht auch beim Ladevorgang
Doch Sicherung ist nicht alles: Die meisten Unfälle passieren beim Be- und Entladen. Türen und Bordwände können durch verrutschte Ladung unter Druck stehen und beim Entriegeln plötzlich aufspringen, Ladung kann beim Öffnen der Schiebeplane herausfallen, einzelne Teile können beim Entladen umstürzen oder zusammenrutschen.
Fazit
Welche Gewalt bereits in kleinen Gegenständen steckt, die ungesichert transportiert werden, wird oft unterschätzt. Auch hier können Gedankenlosigkeit oder die Hektik des Alltags zu Lasten der Sicherheit gehen.
Vergessen Sie nicht: Organisation ist das halbe (Arbeits-)Leben, denn sie macht auch die Abläufe effektiver – ein angenehmer Nebeneffekt.
Weiterführende Links
- Konkrete Hinweise für Methoden zur Ladungssicherung gibt der Industriegaseverband.
- Mehr Infos zum Thema Haftung bei ungenügender Ladungssicherung.






