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Unfallverhütung

Wie Sie durch Kennzeichnung und Verriegelung Arbeitsmittel absichern

Bei Wartung, Instandsetzung und Reinigung von Arbeitsmitteln kann es ebenso zu schweren Arbeitsunfällen kommen wie bei dem Probebetrieb eines neuen Arbeitsmittels. Sorgen Sie deshalb durch Maßnahmen der Kennzeichnung für eine bessere Sichtbarkeit von Gefahrenbereichen und durch Verriegelung für einen Schutz gegen unerlaubte und ungewollte Nutzung von Arbeitsmitteln.

Arbeitsmittel: Sorgen Sie für Kennzeichnung und Verriegelung

Arbeitsmittel: Sorgen Sie für Kennzeichnung und Verriegelung

Arbeitsmittel als Gefährdung

Viele Arbeitsmittel stellen nicht nur bei ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung ein mögliches Risiko dar, sondern insbesondere auch dann, wenn sie unerlaubt oder ungewollt in Betrieb gesetzt werden. Gerade bei Wartung, Instandsetzung und Reinigung kommt es dadurch häufig zu Arbeitsunfällen, aber auch während des Probebetriebs neuer Maschinen.

Betriebssicherheitsverordnung nennt Mindestvorschriften

Arbeitgeber haben deshalb Vorkehrungen zu treffen, damit die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel die Sicherheit und den Gesundheitsschutz immer gewährleisten können. Die Betriebssicherheitsverordnung nennt dazu die Mindestvorgaben, darunter

  • eine angemessene Beleuchtung bei der Benutzung der Arbeitsmittel,
  • eine an die Witterung angepasste Nutzung von Arbeitsmitteln im Freien,
  • eine Prüfung auf Mängel vor der Benutzung,
  • die Stilllegung von Arbeitsmitteln, sobald Mängel festgestellt werden und bis die Mängel behoben sind, und
  • der Stillstand des Arbeitsmittels bei Änderungs-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten.

Sorgen Sie für Kennzeichnung und Verriegelung

Dazu gehört auch, dass das Arbeitsmittel und seine beweglichen Teile während dieser Arbeiten gegen Einschalten und unbeabsichtigte Bewegung zu sichern sind. Ist es nicht möglich, die Arbeiten bei Stillstand des Arbeitsmittels durchzuführen, so sind angemessene Maßnahmen zu treffen, welche die Gefährdung für die Beschäftigten verringern. Zudem sind zur Vermeidung von Gefährdungen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln an den Arbeitsmitteln oder in der Umgebung angemessene, verständliche und gut wahrnehmbare Kennzeichnungen und Gefahrenhinweise anzubringen.

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Logout und Tagout für mehr Sicherheit

Unter den Schlagworten Logout und Tagout verbergen sich entsprechende Maßnahmen zur Kennzeichnung und Verriegelung, um die Beschäftigten vor möglichen Gefahren zu warnen und um Arbeitsunfälle durch irrtümliche Nutzung eines Arbeitsmittels während einer Wartung oder Reinigung zu verhindern.

Gefährliche, oftmals tödliche Unfälle von Maschinenführern oder Wartungskräften in der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass es immer wieder dazu kommen kann, dass Maschinen vor Beendigung einer Instandsetzung oder Reinigung in Betrieb gesetzt werden, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Gefahrenbereiche kennzeichnen, Maschinen blockieren

Die möglichen Maßnahmen für Lockout (Verriegelung) und Tagout (Kennzeichnung) sind vielfältig und müssen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung vor der geplanten Wartung und Reinigung festgelegt werden. So gibt es Verriegelungen gegen mögliche mechanische Gefahren genauso wie gegen elektrische Gefährdungen. Ventile an Rohrleitungen lassen sich absperren, Drosselklappen verriegeln, Gasflaschen gegen Öffnung absichern und Steckerverbindungen abschließen.

Zudem bieten spezifische Kennzeichnungselemente die notwendigen Warnhinweise sowie Anleitungen für das richtige Verhalten im Notfall. Für die verschiedenen Gefährdungsarten wie Gefahrstoffe oder für spezielle Arbeitsmittel gibt es bereits vorgefertigte Sicherheitsanhänger und Kennzeichnungselemente. Kennzeichnungen, die um Wartungs- und Maschinendaten ergänzt werden müssen, sollten zudem beständig sein gegen Öl, Wasser und Hitze.

Sonderfall Probebetrieb

Nicht nur Wartungen, Instandsetzungen und Reinigungen von Arbeitsmitteln sollten genau geplant und mit Verriegelungen und Kennzeichnungen abgesichert werden. Auch der Probebetrieb eines neuen Arbeitsmittels muss gut vorbereitet werden. Unvorhergesehene Ereignisse, noch fehlerhafte Technik und unwirksame Schutzvorrichtungen könnten zu einem besonderen Risiko während des Probebetriebs führen.

Die Festlegung und Kennzeichnung der Gefahrenbereiche sollte deshalb besonders weiträumig erfolgen. Könnten Personen in den Gefahrenbereich gelangen, die nicht zu den unterwiesenen und beauftragten Teilnehmern des Probebetriebs gehören und die deshalb mit den Kennzeichnungen nicht ausreichend vertraut sind, sollten zudem stabile Absperrungen vorgenommen werden, um den Gefahrenbereich abzusichern.

Oliver Schonschek ist Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2010-01-12

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