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Neu, einheitlich, praxisgerecht

Die erste Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie ist gestartet

Ein langer Namen, ein großes Projekt – die erste Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, kurz GDA genannt, hat sich nicht weniger vorgenommen, als den Arbeitsschutz in Deutschland neu zu organisieren. Unter Berücksichtigung auch internationaler Arbeitsschutzstrategien, allen voran der EU-Strategien.

Eine einheitliche Stratgie für den Arbeitsschutz: Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Eine einheitliche Stratgie für den Arbeitsschutz: Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – warum?

Im Arbeitsschutz soll nun eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzsstrategie verfolgt werden. War das bisher anders? Leider ja, sehr zum Leidwesen der Betriebe. Denn das Duale System in Deutschland hat nicht nur Vorteile, sondern verursacht oft einen unnötig hohen bürokratischen Aufwand. Viele Beteiligte sind verunsichert, wenn rechtliche Bestimmungen mehrerer Institutionen zu beachten sind.

Duales Arbeitsschutzsystem

Im Dualen Arbeitsschutzsystem, wie es in Deutschland in den letzten gut 100 Jahren gewachsen ist, wirken staatliche Arbeitsschutzinstitutionen neben den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Kompetenzen. Ziel beider Seiten war immer die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu fördern und Unfälle zu vermeiden.

Dafür stehen auf staatlicher Seite zahlreiche Ansprechpartner in Bund und Ländern zur Verfügung. Die Unfallversicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften. Beide Seiten haben über viele Jahre ihre Rechtsetzungskompetenzen so ausgiebig genutzt, dass ein umfangreiches und manchmal wenig praxisgerechtes Vorschriften- und Regelwerk entstanden ist.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie erfordert von allen Beteiligten eine Neuorientierung. Erstmals soll eine gemeinsame Strategie und gemeinsames Handeln das Duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland optimieren und praxisgerechter gestalten. Konkret sollen die Beratung der Betriebe sowie die Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen einfacher werden.

Europäische Arbeitsschutzstrategie

Gleichzeitig fließen die EU-Richtlinien mit ein. Der europäische Harmonisierungsprozess ist auch im Arbeitsschutz durchaus sinnvoll. Ob Betriebe in mehreren Staaten ihre Niederlassungen haben oder Arbeitnehmer aus verschiedenen Ländern in einem Betrieb oder bei einem Projekt zusammen arbeiten – einheitliche Regeln und Gesetze erleichtern die Zusammenarbeit aller, und  Arbeitsschützer können sich  auf ihre wichtigsten Aufgaben konzentrieren. Die Europäische Kommission hat für den Zeitraum 2007 – 2012 schon die zweite europäische Gemeinschaftsstrategie vorgelegt, die auch Bildungsfragen miteinbezieht.

Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Die NAK ist das zentrale Gremium innerhalb der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, wenn es um die Planung, Koordinierung und Evaluation der Maßnahmen geht. Jeweils sechs Vertreter des Bundes, der Länder und der Unfallversicherungsträger sind entscheidungsbefugt. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen stellen jeweils drei Mitglieder mit beratender Funktion. Die Geschäftsstelle ist in Berlin bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Arbeitsschutzforum

Einmal im Jahr treffen sich in der Fachkonferenz Arbeitsschutzexperten von diversen Sozialpartnern, Sozialversicherungsträgern, aus Forschungsinstituten und Fachverbänden. Aufbauend auf diesen Informations- und Erfahrungsaustausch beraten die Praktiker die NAK. Damit dient das Forum besonders der stetigen Aktualisierung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutz-Belangen. Gesellschaftliche Veränderungen können schnellstmöglich berücksichtigt werden.

Qualitätskontrolle

Die Erreichung der GDA-Ziele soll regelmäßig ständig geprüft werden. Ein externes, unabhängiges Institut wird unter Beteiligung aller Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie die Evaluation aller Maßnahmen durchführen. Einzelne Programme werden ebenso Qualitätskontrollen unterzogen wie die Gesamtstrategie. Insgesamt wurden elf Arbeitsprogramme formuliert, von denen sechs obligatorisch für alle GDA-Träger sind (Kategorie I). Arbeitsprogramme der Kategorie II können, müssen aber nicht umgesetzt werden.

Ob obligatorische oder freiwillige Teilnahme – es gelten in jedem Fall bundesweit einheitliche Kriterien, die auch evaluiert werden. Bereits im November 2009 werden in einer ersten Basiserhebung Daten erhoben, um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu überprüfen.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie bis 2012

Die für einen Zeitraum von ca. drei bis fünf Jahren festgelegten Ziele sollen aus den Bereichen technische Sicherheit, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und menschengerechte Gestaltung der Arbeit kommen.

Konkret wurden für die Zeit bis 2012 drei Ziele definiert: die Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen, von Muskel-Skelett-Erkrankungen und von Hauterkrankungen. Schwerpunktmäßig sollen Arbeitsunfälle in den Branchen Logistik, Bau, Montage, Transport sowie generell für Neulinge und Zeitarbeiter im Betrieb reduziert werden.

Bei den schweren Muskel- und Skeletterkrankungen will man besonders die Büro- und Pflegeberufe prüfen. Und das Risiko von Hauterkrankungen soll speziell bei Feuchtarbeiten und im Umgang mit hautschädigenden Substanzen untersucht werden.

Neuorientierung für den Arbeitsschutz

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie soll die zahlreichen Regeln, Vorschriften und Gesetze vereinheitlichen. Arbeitsschutzvorschriften sollen endlich klar und verständlich formuliert werden. Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte – auch für dieses Ziel übernimmt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie wichtige Koordinierungsaufgaben.

Bis heute sorgen Doppelregelungen aus dem staatlichen Recht und aus Bestimmungen der Unfallversicherungsträger immer wieder für Verwirrung. Diese wiederum verursacht einen höheren Verwaltungsaufwand, was für zu unnötigen finanziellen Belastungen der Betriebe führt. Weniger Bürokratismus, mehr Effizienz der Schutzmaßnahmen und mehr Wettbewerbsfähigkeit für die Betriebe können dem Ansehen des Arbeitsschutzes, der Motivation und dem Engagement für den Arbeitsschutz nur nützen.

Christiane Deppe, Fachjournalistin


Veröffentlicht:
2009-07-28

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