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Gefahrstoffe

Sichere Lagerung von Druckgasflaschen

Nachdem die Europäische Norm 14470-1 für Sicherheitsschränke im April des Jahres 2004 in Kraft getreten ist, bringt nun der zweite Teil der Norm (EN 14470-2) die Vereinheitlichung der Sicherheitsstandards in Europa in Sachen Lagerung von Druckgasflaschen ein weiteres, großes Stück voran.

Druckgasflaschenschrank (Foto: Denios)

Druckgasflaschenschrank (Foto: Denios)

Die neue Euronorm ersetzt seit Veröffentlichung im Juni 2006 mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist im Dezember 2006 die bisherige DIN12925-2. Auch für feuerwiderstandsfähige Druckgasflaschenschränke gelten dann in ganz Europa einheitliche, erhöhte Sicherheitsstandards.

Verbessertes Sicherheitslevel bei der Lagerung von Druckgasflaschen

In Deutschland hat sich bereits seit Jahren die Klassifizierung Typ 90 bei der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten als Stand der Technik durchgesetzt.

Trotzdem sieht die heutige deutsche Norm DIN 12925-2 bei Druckgasflaschenschränken bislang nur ein einziges Sicherheitsniveau vor: Die Flaschen müssen mindestens 20 Minuten vor zu starker Erwärmung geschützt werden.

Mit Veröffentlichung von Teil 2 der EN wird der Sicherheitsstandard von Druckgasflaschenschränken auf ein gleich hohes Level wie das von Schränken zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten gehoben.

Druckgasflaschenschränke werden dann entsprechend in die vier Klassen G15, G30, G60 und G90 unterteilt. Das entspricht einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 15 bis zu 90 Minuten. Die Sicherheitslücke, die von der Druckgasflaschenlagerung ausgeht, kann damit geschlossen werden!

Durch das bisherige Fehlen einer 90-Minuten-Klassifizierung bei den Drukkgasflaschenschränken haben Anlagenbetreiber ein unterschiedliches Sicherheitsniveau zwischen der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Druckgasflaschen. Es fragt sich nur mit welcher Begründung? Die Gefahr, die von Druckgasflaschen ausgeht, ist mindestens vergleichbar mit der Gefahr von brennbaren Flüssigkeiten. Gasflaschenexplosionen wirken in aller Regel extrem zerstörerisch.

Konsequenzen der EN Sicherheit für Anlagenbetreiber

Mit Veröffentlichung der EN 14470-2 und der danach folgenden Übergangsfrist von sechs Monaten wird die bisher gültige DIN 12925- 2 ersetzt. Es treten dann auch die wesentlich veränderten und verschärften Prüfanforderungen in Kraft.

Schränke nach DIN 12925-2 entsprechen nach Veröffentlichung nicht mehr den erhöhten Sicherheitsstandards der EN14470-2.

Aufgabe und Herausforderung an die Sicherheitsschrankhersteller ist es, ihre Schränke den neuen Bauanforderungen anzupassen und den verschärften Prüfanforderungen zu unterziehen.

Die neue Euronorm wird detailliert vorschreiben, wie und von wem die so genannte Baumusterprüfung durchzuführen ist. Denn erst die erfolgreich bestandene Baumusterprüfung weist einen Sicherheitsschrank als G15, G30, G60 oder G90 aus.

Die wichtigsten Änderungen von der alten DIN 12925-2 hin zu den erhöhten Anforderungen der neuen EN14470-2:

  • Jeder Schranktyp und jede Schrankgröße muss einem Brandkammertest in einer anerkannten Materialprüfungsanstalt unterzogen werden. Nur so lässt sich der Schrank in eine der vier Klassen einteilen. Beim Kauf eines neuen Druckgasflaschenschrankes sollte ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass nur der Prüfungsbericht einer anerkannten Materialprüfungsanstalt Garant für eine erfolgreich bestandene Brandprüfung ist.
  • Maximale Toleranzwerte geben an, bis zu welchen Größenunterschieden auf eine erneute Brandprüfung verzichtet werden kann (Verringerung von Höhe und Breite um max. 100 mm, Verringerung der Tiefe um max. 150 mm).
  • Der Schrank wird bei der Brandprüfung 100 mm von der Rückwand des Prüfofens abgerückt geprüft (Hier will man dem Kunden eine flexiblere Aufstellung, auch freistehend im Arbeitsraum, ermöglichen).
  • Der Schrank wird mit einer angeschlossenen 50 Liter Druckgasflasche geprüft. Dabei wird zusätzlich ein an die Flasche angeschlossenes Edelstahlrohr von 10 mm Außendurchmesser und ein Elektrokabel (3x 1,5 mm2) durch die Schrankdecke hindurchgeführt. Über die gesamte Prüfdauer darf die Temperatur am Flaschenventilhalter um nicht mehr als 50 K ansteigen.
  • Die Versuchsanordnung wird vom Aufstellen des Schrankes in der Brandkammer, bis hin zum Anbringen der Messsensoren genauestens festgelegt und geregelt.

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Veröffentlicht:
2007-01-03

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