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Definition

Was ist Sozialer Arbeitsschutz?

Sozialer Arbeitsschutz: Ein Tätigkeitsfeld, das sich ursprünglich nur auf die Regelung der Arbeitszeit und den Schutz besonderer Personen- und Berufsgruppen beschränkte, kann im betrieblichen Alltag viel mehr sein – mit positiven Ergebnissen für den Einzelnen und das Unternehmen.

Wenn alles zuviel wird ... ; Foto: pixelio.de

Wenn alles zuviel wird ... ; Foto: pixelio.de

 

Deutlich unzufriedene und unmotivierte Mitarbeiter inklusive hoher Fluktuation, häufige Streitereien in der Belegschaft, Fälle von Mobbing, zu viele krankheitsbedingte Fehltage, sichtbar verbesserungswürdige Produktivität und Qualität der Arbeit – dies und mehr sind unmissverständliche Hinweise darauf, dass in einem Unternehmen das Thema "Sozialer Arbeitsschutz" stärker in den Fokus gerückt werden sollte.

 

Aber was ist eigentlich "Sozialer Arbeitsschutz"? Obwohl der Begriff vielerorts verwandt wird, ist eine allgemein gültige Definition keineswegs einfach – auch wenn sich die behördliche Praxis in einer sehr engen Auslegung an den europaweiten Mindestanforderungen für den "Sozialen Arbeitsschutz" orientiert:

Eine erste Definition

Im Gegensatz zum Technischen Arbeitsschutz, der die Sicherheit am Arbeitsplatz in den Vordergrund stellt, kümmert sich der "Soziale Arbeitsschutz" mit diversen Richtlinien und Verordnungen darum, dass abhängig Beschäftigte vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt werden. Die "klassischen" Bereiche des "Sozialen Arbeitsschutzes" sind

  • die Regelungen der Arbeitszeit
  • der Schutz besonderer Personen- und Berufsgruppen wie Kinder, Jugendliche, Schwangere oder Menschen mit Handicap.

Aber "Sozialer Arbeitsschutz" kann noch viel mehr sein – bereits das Adjektiv "sozial" weist auf die grundlegende Bedeutung menschlichen Miteinanders, das die sozialen Beziehungen im Arbeitsalltag als Basis aller Betrachtungen und Maßnahmen im "Sozialen Arbeitsschutz" definiert.

Ein Blick in das Arbeitsschutzgesetz

Der Begriff "Sozialer Arbeitsschutz" wird im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nirgendwo explizit genannt. Und dennoch ist die zentrale Rechtsvorschrift sichtbar von Idee und Gedanke des menschlichen Miteinanders geprägt. Aus den Folgerungen diverser Vorgaben lassen sich gleichfalls verbindliche Anforderungen an die sozialen Beziehungen im Arbeitsalltag stellen – und damit die Spur des Begriffs "Sozialer Arbeitsschutz" aufnehmen:

§ 2 Abs. 1 ArbSchG: Hier ist festgeschrieben, dass auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ein zentrales Ziel von Arbeitsschutzmaßnahmen ist. Damit ist aber nicht nur die Ergonomie gemeint, sondern auch

  • die Pflege der sozialen Beziehungen im Arbeitsumfeld,
  • die Integration schutzbedürftiger Menschen,
  • die Verantwortung für eine gesunde Psyche,
  • die Organisation der Arbeit, die nach den Menschen, ihren Fähigkeiten und ihren Bedürfnissen ausgerichtet werden muss.

§ 3 Abs. 1 ArbSchG: Die hier formulierte Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitsschutzmaßnahmen auch im Hinblick auf die Gesundheit der Beschäftigten zu treffen, bedingt auch die Förderung der Persönlichkeit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz.

§ 3 Abs. 2 ArbSchG: Hier werden Organisation, betriebliche Führungsstrukturen und Mitwirkungspflichten thematisiert – und damit auch Hierarchie und soziale Beziehungen in einem Unternehmen.

§ 4 ArbSchG befasst sich mit den "Allgemeinen Grundsätzen" direkt mit einigen Prinzipien des Sozialen Arbeitsschutzes, u. a.:

  • werden im vierten Grundsatz die sozialen Beziehungen in das Gesamtkonzept Arbeitsschutz eingebunden,
  • führt der sechste Grundsatz die speziellen Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigungsgruppen an,
  • untermauert der achte Grundsatz die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

§ 5 Abs. 3 ArbSchG schließlich legt das Hauptaugenmerk auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Von der Qualifikation der Beschäftigten bis hin zur Gestaltung von Arbeitsstätte und Arbeitsabläufen – immer wieder stellt sich die Frage, wie das Miteinander und damit der "Soziale Arbeitsschutz" zu regeln sind.

"Sozialer Arbeitsschutz": 2 plus 2 Bereiche

Aus den Hinweisen des Arbeitsschutzgesetzes lässt sich eine moderne Beschreibung des "Sozialen Arbeitsschutzes" herleiten, wie sie bereits – ganz oder in Teilen – vielfach in den zuständigen Ämtern, Organisationen und Unternehmen als Grundlage z. B. bei Organisation und Struktur von Zuständigkeiten und Maßnahmen verwendet wird:
Der "Soziale Arbeitsschutz" legt seinen Fokus auf den Menschen und seine beruflichen Beziehungen. In der Konsequenz daraus lassen sich die Tätigkeitsfelder des "Sozialen Arbeitsschutzes" einteilen in folgende Bereiche:

  • die Regelung der Arbeitszeit
  • der Schutz von besonders schutzbedürftigen Menschen
  • ein Hauptaugenmerk auf die Psyche des Menschen: Vom negativen Stress bis zum Mobbing – die Gefahren auch für das Unternehmen werden noch häufig unterschätzt.
  • das Entgegentreten der Sucht als Problem des Einzelnen und der Gemeinschaft.

Ohne Zweifel: Ein Unternehmen, das den "Sozialen Arbeitsschutz" ernst nimmt, verfügt mittel- und langfristig über

  • Mitarbeiter, die sich als Team verstehen und danach handeln;
  • ein hohes Niveau hinsichtlich Wohlbefinden, Zufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Motivation der Belegschaft;
  • höhere Produktivität und damit über einen wichtigen Vorsprung im Wettbewerb.

Wichtige Gesetze im "Sozialen Arbeitsschutz"

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Autor: Bernhard Krebs, Freier Fachjournalist

Veröffentlicht:
2007-05-15

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