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GDA-Leitlinie

Arbeitsschutzorganisation auf dem Prüfstand

Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) hat die GDA-Leitlinie „Arbeitsschutzorganisation“ verabschiedet als gemeinsamen Grundsatz für die Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Aufsichtsstellen im Arbeitsschutz.

Hält Ihre Arbeitsschutzorganisation einer externen Prüfung stand?

Hält Ihre Arbeitsschutzorganisation einer externen Prüfung stand?

Der Leitfaden betont, dass sich die GDA-Leitlinien (GDA, Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) nicht an die Betriebe direkt wenden, sondern an die Obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Präventionsleiter/-leiter der Unfallversicherungsträger.

Trotzdem sollten Betriebe und Unternehmen die GDA-Leitlinie „Arbeitsschutzorganisation“ nicht unbeachtet lassen, denn der in der Leitlinie genannte Prüfungs- und Beratungsumfang der Aufsichtsstellen gibt indirekt auch Betrieben eine Leitlinie zur internen Prüfung ihrer Arbeitsschutzorganisation an die Hand.

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Zentrale Inhalte der GDA-Leitlinie

Die GDA-Leitlinie „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ gibt einen fachlichen Rahmen vor, insbesondere

  • für Überwachungs- und Beratungskonzepte des betrieblichen Arbeitsschutzes,
  • zur Beratung zu Arbeitsschutzmanagementsystemen und Prüfung von deren Wirksamkeit,
  • zur Bewertung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und
  • zum Umgang mit Arbeitsschutzmanagementsystemen.

Sie gibt Antworten auf Fragen wie „Wie stuft die Aufsicht generell ein externes Zertifikat für unser Arbeitsschutzmanagement ein?“ oder „Wie werden die Elemente unserer Arbeitsschutzorganisation generell von der Aufsicht bewertet?“.

Leitlinie gibt Orientierung

Für einen Betrieb ist es sehr aufschlussreich, zu wissen, wie der Prüfungsumfang bei einer externen Kontrolle aussehen kann. Nicht nur, um für eine solche Prüfung möglichst gut gerüstet zu sein. Auch die eigenen, internen Kontrollen der Arbeitsschutzorganisation brauchen einen Leitfaden, eine sinnvolle Struktur. Schließlich soll der betriebliche Arbeitsschutz keine Ansammlung von Einzelmaßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung im Betrieb sein.

Arbeitsschutzorganisation hinterfragen

Interne Kontrollen der eigenen Arbeitsschutzorganisation gehören unbedingt zu einem funktionierenden betrieblichen Arbeitsschutz hinzu und sind Teil jedes Arbeitsschutzmanagement-Systems. Nur durch diese Kontrollen kann die Wirksamkeit der getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen geprüft und möglicher Optimierungsbedarf erkannt werden. 

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Zentrale Frage zur Arbeitsschutzorganisation

Klären Sie deshalb insbesondere die folgenden Fragen für Ihr Unternehmen:

  • Ist die Aufgabenübertragung aus Sicht des Arbeitsschutzes geregelt?
  • Wird die Einhaltung der übertragenen Pflichten überwacht?
  • Werden die Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz erfüllt?
  • Haben Führungskräfte und Funktionsträger die notwendige Qualifikation im Arbeitsschutz?
  • Ist die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen geregelt?
  • Ist die Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen geregelt?

Weitere Fragen zur Arbeitsschutzorganisation finden Sie auch in der Checkliste Arbeitsschutzorganisation.

Autor: Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2012-05-16

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