Die Gefahr fährt mit
Gefahrguttransport: Gefahrgüter sicher über die Autobahn bringen
Wer sich vor dem Transport gefährlicher Gütern ein paar Minuten länger mit den Vorschriften befasst, kann große Probleme vermeiden. Denn bei unsicherer Fracht droht nicht nur ein Bußgeld. Auch die Versicherung verweigert im Ernstfall die Zahlung. Dabei ist das Einhalten der Regeln beim Gefahrguttransport kein Hexenwerk.
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Den Rahmen gibt das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) vor. Es beschäftigt sich mit Stoffen und Gegenständen, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen kann. Unter das Gesetz fällt auch die Übernahme und Ablieferung des Guts, zeitweilige Aufenthalte sowie Ver- und Auspacken der Güter und das Be- und Entladen derselben.
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Wenn Sie sich beim Gefahrguttransport nicht an die jeweils geltenden Vorschriften halten oder die vorgeschriebenen Papiere nicht vorgelegen können, kann die Autobahnpolizei der Fahrt ein Ende setzen (§8). Außerdem dürfen Sie mit einem saftigen Bußgeld rechnen, das bis zu 50.000 Euro betragen kann. Bei besonders schlimmen Versäumnissen oder bei Wiederholungstätern kann auch das Gefängnis drohen.
Neben dem GGBefG müssen Sie noch die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen beachten. Das Regelwerk definiert die allgemeinen Sicherheitspflichten und was genau zu den gefährlichen Gütern gehört.
Dabei ist ein Gefahrgut nicht immer identisch mit einem gefährlichen Stoff. Gefährliche Stoffe sind laut Chemikaliengesetz (ChemG) Substanzen, die unter anderem explosionsgefährlich, krebserzeugend oder reizend sind.
Wer Radioaktives verschickt, muss außerdem an die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) denken.
Das GGBefG gilt nicht, wenn EU-Vorschriften greifen oder beim Transport in Betrieben. Sobald der Laster die Grenze passiert, kommt noch das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ins Spiel. Dieses enthält nicht nur die Vorschriften für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation. Es schreibt auch vor, wie Sie die Waren befördern sollen und gibt Anweisungen zu den Fahrzeugen.
Gefahrguttransport: Gefahrgutbeauftragte passen auf
Wenn Sie nicht gerade unter eine der vielen Ausnahmen fallen, könnte es durchaus sein, dass Sie einen Gefahrgutbeauftragten brauchen. Dieser Mitarbeiter überprüft, ob Sie alle Vorschriften einhalten und dokumentiert diese Aktionen akribisch.
Sie können auf ihn verzichten, wenn Sie unter anderem pro Kalenderjahr nicht mehr nicht mehr als 50 Tonnen gefährlicher Güter auf die Reise schicken, die Güter lediglich empfangen oder nur der Auftraggeber des Absenders sind. Bei radioaktiven Stoffen gelten diese Ausnahmen aber nur bedingt.
Plaketten weisen den Stoff aus
Um die Stoffe, Lösungen, Gegenstände oder Gemische mit gefährlichen Eigenschaften immer einwandfrei identifizieren zu können, ist eine exakte Klassifikation notwendig. Auf keinen Fall darf die UN-Nummer fehlen. Mit der vierstelligen Ziffer werden weltweit Stoffe, Lösungen oder Gemische bezeichnet. Sie muss während des ganzen Transports immer gut lesbar sein.
Daneben ist die korrekte chemisch-technische Bezeichnung Pflicht, ebenso wie der Gefahrenzettel. Das ist eine Warnplakette in Form eines gekippten Quadrats.
Je nach Gefährlichkeitsgrad müssen die Güter unterschiedlich verpackt werden. Die jeweilige Verpackungsgruppe ist die letzte Pflichtangabe. Verpackungsgruppe I steht für Stoffe mit hoher Gefahr, bei Verpackungsgruppe II geht eine mittlere Gefahr aus. Bei geringer Gefahr wird Verpackungsgruppe III vergeben.
Großes sichern
Nicht nur Gefahrgüter können problematisch sein. Auch eine an sich harmlose Eisenstange wird zum gefährlichen Wurfgeschoss, wenn sie bei 100 km/h vom Laster fällt. Damit alles sicher über die Bühne geht, sollten Sie sich vor dem Verladen noch § 22 der Straßenverkehrsordnung durchlesen.
Im § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung finden Sie Angaben über die erlaubte Länge des Fahrzeugs mit Anhänger. Paragraph 34 derselben klärt über die Achsenlast und das Gesamtgewicht auf.
Fazit: Ein wenig mehr bringt viel
Sie sehen, ein Blick auf das Regelwerk kann nicht nur Unfälle verhindern. Es rettet auch unter Umständen Ihre Existenz: denn bei einem Unfall verlieren Sie nicht nur die Ladung. Sie müssen auch für den eingetretenen Schaden haften. Und das kann unter Umständen teuer werden.
Lesen Sie sich die Gesetze gut durch. Alle relevanten Rechtsvorschriften finden Sie hier.
Welche Vorschriften Sie nun ganz genau zu beachten haben und wie die Waren zu verpacken sind, erfahren Sie im Standardwerk für den Gefahrguttransport nach dem aktuellen ADR/RID. Mit den Checklisten für den Gefahrguttransport behalten Sie zudem die Prozesse immer im Auge und übersehen nichts Wichtiges.
Da Gefahrgutbeauftragte immer auf dem neuesten Stand sein müssen, ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung angesagt. Kurse hierzu werden unter anderem in Offenbach angeboten.
Sabine Philipp, Freie Journalistin






