Interview
Maschinenrichtlinie: Geschäftsprozess zur Konformitätsbewertung ist entscheidend
Die Umsetzung der Maschinenrichtlinie wird in vielen Unternehmen noch nicht als Geschäftsprozess verstanden. Häufig herrscht in den Betrieben noch Unklarheit über die gesetzlichen Vorgaben und Schutzziele. Hermann Kagerer, von der IHK für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für technische Dokumentation und befähigte Person gemäß TRBS zur Abnahme von Biogasanlagen sowie Herausgeber der Praxissoftware Maschinenrichtlinie, berät und unterstützt Unternehmen unter anderem bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie, Explosionsschutzrichtlinie und anderen Richtlinien. SIFATipp gab er einen Einblick in seine Beratungspraxis.
Hermann Kagerer, www.aerolog.com; Die Firma AEROLOG berät Unternehmen bei der Einführung/Anpassung der neuen Maschinenrichtlinie.
SIFATipp: Herr Kagerer, Sie beraten und unterstützen Unternehmen unter anderem bei der Umstellung auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sieht man in den Betrieben direkt den Handlungsbedarf oder müssen Sie aufklären?
Hermann Kagerer: Ich weise die Unternehmen in meinen Beratungsprojekten und Seminaren auf die Neuerungen hin. Besonders wichtig ist ja, dass die neue Maschinenrichtlinie konkret bestimmte Produkte benennt, die bislang nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie gefallen sind.
Dazu gehören insbesondere auch Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte und abnehmbare Gelenkwellen. Unternehmen, die nur Produkte aus diesen Bereichen herstellen, sind also zum ersten Mal von der Maschinenrichtlinie betroffen.
SIFATipp: Wie erfahren denn diese Unternehmen davon, dass sie sich jetzt um die Maschinenrichtlinie kümmern müssen?
Hermann Kagerer: Das ist tatsächlich ein Problem. Mir ist allerdings bislang noch kein solches Unternehmen im Projekt oder auf einem Seminar begegnet. Diese Unternehmen würde ich natürlich auf die diesbezüglichen Details der neuen Maschinenrichtlinie besonders hinweisen.
SIFATipp: Wie ist nach Ihrer Erfahrung der Kenntnisstand der Unternehmen vor der Beratung oder vor dem Seminar, wenn es um die Maschinenrichtlinie geht?
Hermann Kagerer: Der Kenntnisstand ist meist rudimentär. Und das nicht nur bei der bestehenden Maschinenrichtlinie, sondern auch bei den sonstigen Richtlinien wie zum Beispiel 94/9/EG (ATEX) und anderen. Auch Großkonzerne haben die Dinge meist nicht im Griff. Trotz ganzer Stäbe von Rechtsanwälten und QM-Fachleuten.
Bei kleinen Handwerksbetrieben habe ich da ja noch Verständnis. Da müssen einzelne Personen viele Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen. Bei einigen Firmen ist eine gewisse Verweigerungshaltung zu erkennen, obwohl es sich um gesetzliche Vorgaben handelt.
Aus einer Abwehrhaltung heraus beklagt man sich über die EU-Bürokratie und über die Kosten. Scheinbar muss erst etwas passieren, bevor man gewillt ist zu handeln. Es geht immer um das Leben und die Gesundheit von Menschen, das müssen sich die Unternehmen und das Top-Management klar machen.
SIFATipp: Ist sich das Top-Management über die Bedeutung der Maschinenrichtlinie nicht bewusst?
Hermann Kagerer: Mitunter werden Konformitätserklärungen erstellt und unterschrieben, obwohl die Grundlagen dafür in einem eigenen Geschäftsprozess gar nicht gelegt worden sind.
Oftmals machen sich die Verantwortlichen nicht klar, dass Sie damit einem deutlich höheren Haftungsrisiko ausgesetzt sind, wenn etwas passiert, im schlimmsten Fall ein Unfall mit Personenschaden. Da hilft auch keine Haftpflichtversicherung, denn dann gilt das Strafrecht.
Wenn ich das in meinen Seminaren erwähne, höre ich oftmals von den Unterzeichnern der Konformitätserklärung „Dann unterschreibe ich gar nichts mehr“. Dann weiß ich schon, dass dort kein Prozess zur Konformitätsbewertung besteht oder gelebt wird.
SIFATipp: Haben Sie den Eindruck gewonnen, dass die Unternehmen einen Zeitdruck verspüren oder denken die meisten, bis zum 29.12.09 ist noch viel Zeit?
Hermann Kagerer: Viele haben die Tatsache, dass sich die Maschinenrichtlinie ab Ende 2009 ändert, noch nicht zur Kenntnis genommen. Die beziehen sich dann in ihren Konformitätserklärungen weiterhin auf die Ausgabe von 1998! In Ausnahmefällen stehen die Ampeln bereits auf Gelb, und die Vorbereitungen wurden gestartet.
SIFATipp: Welche Änderungen in der neuen Maschinenrichtlinie halten Sie für besonders zeitkritisch in der Umsetzung?
Hermann Kagerer: Für die Firmen, die sich mit der jetzigen Fassung der Maschinenrichtlinie auskennen, ist dies die Berücksichtigung der Produkte, die ab Ende 2009 zusätzlich in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie aufgenommen werden.
Wer sich noch nicht mit der Maschinenrichtlinie auskennt, hat ein echtes Problem. Es reicht nicht, sich die Maschinenrichtlinie anzusehen, dort stehen nur die Schutzziele. Auf den Weg dahin kommt es an. Deshalb muss das Normenverzeichnis zur Richtlinie bekannt sein und die Normen selbst.
Ich muss jedoch häufig feststellen, dass selbst in den Ausbildungen und Studiengängen das Arbeiten mit Normen, Richtlinien und Leitlinien nicht ausreichend gelehrt werden. Dann ist es nicht verwunderlich, dass später bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in der Berufspraxis Probleme entstehen.
SIFATipp: Können Sie einen Zeitplan empfehlen, wie man sich am besten auf die neue Maschinenrichtlinie vorbereitet?
Hermann Kagerer: Der Zeitplan heißt: Jetzt und ab sofort müssen die Vorbereitungen starten. Ohne Verzug!
SIFATipp: Sie sind in vielen Betrieben vor Ort. Auf welche Lücken stoßen Sie in den Unternehmen, wenn Sie die Anforderungen der Maschinenrichtlinie dort vorstellen? Wie sieht es zum Beispiel mit der technischen Dokumentation aus?
Hermann Kagerer: Ich lasse mir immer zuerst eine Konformitätserklärung und eine Betriebsanleitung geben. Ich habe da so meine Lieblingsstellen, an denen ich in wenigen Minuten sehen kann, wie es um den Konformitätsprozess in dem Unternehmen steht. Da reicht oft ein Blick ins Inhaltsverzeichnis der Betriebsanleitung, um zu sehen, dass es sich nur um eine bessere Stoffsammlung handelt, aber um kein Ergebnis des Konformitätsprozesses.
In den Konformitätserklärungen wird häufig auf Normen verwiesen, die bereits seit vielen Jahren keine Gültigkeit haben. Ich frage dann die Zuständigen, ob sie denn die einzuhaltenden Normen und Richtlinien in dem Pflichtenheft erwähnen. In vielen Fällen geschieht dies nicht. Woher soll dann aber der Konstrukteur wissen, worauf er zu achten hat. Die Grundlage zur Konformität muss ganz vorne im Prozess gelegt werden, also bereits im Pflichtenheft.
SIFATipp: Sind die Unternehmen auf das Verfahren der Risikobeurteilung gut vorbereitet?
Hermann Kagerer: Viele Firmen haben die Notwendigkeit einer "Gefahrenanalyse" nach der Maschinenrichtlinie bisher ignoriert. Ich befürchte, die werden das auch in der Zukunft so halten.
Egal, ob diese nun nach EN 1050 oder DIN EN ISO 14121-1 oder anderen Verfahren erstellt wird. Dabei spielt es keine Rolle, dass in der bestehenden Maschinenrichtlinie von einer Gefahrenanalyse geschrieben wird und die Norm zur Gefahrenanalyse Risikobeurteilung heißt. Auch hier herrscht ein babylonisches Sprachengewirr.
SIFATipp: Und was sollten Hersteller von besonders gefährlichen Maschinen nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie so schnell wie möglich angehen?
Hermann Kagerer: Für diese Maschinen ist eine Baumusterprüfung zwingend vorgeschrieben, es sei denn, für eine dieser Maschinen existiert eine C-Norm (Produktnorm).
Wenn eine C-Norm existiert und auch angewandt wird, kann die Baumusterprüfung entfallen. Das weiß ein Hersteller jedoch nur dann, wenn er sich mit den Richtlinien und Normen beschäftigt und auskennt. Und daran hapert es meist.
SIFATipp: Welche Rolle kann dabei ein Qualitätsmanagementsystem spielen?
Hermann Kagerer: Ich lasse mir in den Betrieben immer auch das QM-Handbuch zeigen, wenn ein QM-System implementiert wurde. Dort finde ich so gut wie nie eine Verfahrensanweisung zur Konformitätsbewertung. Die Sicherstellung der Qualität bedeutet nicht automatisch, dass auch die Konformität und Produktsicherheit gewährleistet sind.
Ich nenne einmal ein deutliches Beispiel: Nach ISO 9000 könnte ein Betrieb eine Schwimmweste aus Blei herstellen, nach den entsprechenden Normen und der Richtlinie für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) natürlich nicht.
SIFATipp: Wo können Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie bekommen?
Hermann Kagerer: Angebote zur Unterstützung gibt es viele. Die Unterstützung kann wie folgt aussehen:
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Autodidaktisch, denn Literatur gibt es zu dem Thema beliebig viel
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Weiterbildung durch Seminare und Schulungen
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Learning by doing und Beauftragung eines Fachmanns, der bei der Abarbeitung eines Pilotprojekts berät und praxisgerecht unterstützt
Das Problem liegt aber darin, dass die Erkenntnis der Notwendigkeit, sich damit zu befassen, oftmals fehlt. Die Unternehmen müssen verstehen, dass nur die Entwicklung und Implementierung eines Geschäftsprozesses zur Konformitätsbewertung den Firmen wirklich helfen kann, die Anforderungen von Richtlinien und Normen in den Griff zu bekommen. Häufig wird nur gebastelt und dann werden die Kosten für "das CE" beklagt.
SIFATipp: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Kagerer.
Die Fragen stellte
Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist, www.schonschek.de






