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Aktion Lärm-Stopp 2009

Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar

So mancher Beschäftigter wird überrascht sein, wenn Sie das Arbeitsschutzthema Hören und Lärm anschneiden. Dem Gehör wird leider nicht immer der richtige Stellenwert zugewiesen. Eine Verschlechterung des Hörens geschieht oft schleichend und wird häufig mit dem eigenen Lebensalter erklärt. Dass eine Berufskrankheit dahinter stecken könnte und wie sich diese verhindern lässt, dies zu vermitteln, ist ein Anlass für die Aktion Lärm-Stopp 2009 der Fleischerei-Berufsgenossenschaft.

Lärmschutz ist ein Thema für alle Branchen. Denn Lärmschwerhörigkeit kommt schleichend

Lärmschutz ist ein Thema für alle Branchen. Denn Lärmschwerhörigkeit kommt schleichend

Thema Lärmschwerhörigkeit nicht nur für Fleischereien interessant

Lärmschwerhörigkeit gehört in der Fleischwirtschaft zu den am häufigsten angezeigten und anerkannten Berufskrankheiten. Das Thema Lärmschutz gehört also auf die Tagesordnung aller fleischverarbeitender Betriebe. Aber unterschätzte Lärmquellen und die Gefahr einer dauerhaften Schädigung des Gehörs gibt es auch in vielen anderen Branchen. Die Aktion Lärm-Stopp 2009 ist deshalb zweifellos ein gutes Beispiel auch für andere Bereiche der Wirtschaft. Nehmen Sie sich deshalb des Lärmrisikos in Ihrem Betrieb an, ganz gleich, in welcher Branche Sie tätig sind.

Hören ist ebenso wertvoll wie die anderen Sinne

Die Auswirkungen von einem zunehmend schlechter werdenden Gehör sind massiv. Ob es Schwierigkeiten in der privaten Kommunikation sind, Gefahren durch die fehlende Wahrnehmung von Warnsignalen im Straßenverkehr und im Betrieb oder die steigende Gefahr bei der Bedienung von Maschinen, die nicht mehr richtig gehört werden können, das Gehör stellt eine wesentliche Brücke zur Außenwelt dar.

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Lärmquellen nicht schätzen, sondern messen

Ob ein bestimmtes Geräusch als laut empfunden wird oder nicht, darüber werden Sie sicherlich eine Einigung im Rahmen einer Unterweisung erzielen. Aber wie laut ist eine bestimmte Maschine? Sollte bei entsprechender täglicher Lärmeinwirkung ein Gehörschutz getragen werden oder ist dieser sogar gesetzlich vorgeschrieben?

Die Fleischerei-BG nennt für ihre Mitgliedsbetriebe Beispiele für Lärmquellen im Betrieb. So kann der Kutter in der Produktion 90 – 93 dB(A) Schallimmissionspegel erreichen, ein Clipper etwa 87 dB(A) und eine Knochenkreissäge durchaus bis zu 100 dB(A). Verpflichtend wird der Gehörschutz ab einem Wert von 85 dB(A) täglicher Lärmeinwirkung.

Welcher Schallimmissionspegel genau vorliegt, sollte jedoch nicht anhand der Literatur geschätzt werden, sondern es sind echte Messungen gefragt, damit Sie die richtigen Maßnahmen ergreifen können. Schließlich spielt nicht nur die Art der Maschine, sondern die räumlichen Gegebenheiten, die Aufstellung der Maschine und die zusätzliche Wirkung anderer Lärmquellen eine Rolle.

Hoher Lärmpegel erhöht Unfallgefahren

Und hohe Lärmbelastungen sind nicht nur gefährlich für das Gehör. Auch die Konzentrationsfähigkeit sinkt bei zunehmender Lärmkulisse. Damit steigen die Unfallrisiken am Arbeitsplatz. Auch wenn viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden bereits kostenlosen Gehörschutz zur Verfügung stellen, wird dieser häufig nicht getragen. Deshalb reicht die Ausgabe von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nicht, sondern Sie sollten ein ganzes Maßnahmenpaket gegen den Lärm einsetzen. Die Fleischerei-BG gibt auch hier wichtige Hinweise, die sich meist auf andere Branchen übertragen lassen.

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Maßnahmen gegen Lärmschwerhörigkeit und für das Gehör

Betriebe können zahlreiche Schritte gegen den Lärm und zur Gesunderhaltung des Gehörs der Mitarbeiter ergreifen. Dazu zählen

  • die Beschaffung lärmarmer Maschinen
  • die Kapselung bestehender, lauter Maschinen
  • bauliche Maßnahmen zur Lärmminderung (wie eine Lärmdämmung, zum Beispiel mit leicht zu reinigenden Schaumstoff-Waffeln)
  • Kennzeichnung von Lärmbereichen
  • Verringerung von Transportlärm
  • Unterweisungen
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Anschaffung und Kontrolle der PSA

Gute Ideen gesucht und geboten

Konkrete Maßnahmen gegen den Lärm und damit zur Prävention von Lärmschwerhörigkeit, die von Mitgliedsbetrieben der Fleischerei-BG nach Oktober 2008 umgesetzt wurden, können noch bis 30. August 2009 für den Versichertenpreis gemeldet werden, einem neuen Wettbewerb der Fleischerei-Berufsgenossenschaft zur Prämierung der besten Präventionsideen im Lärmschutz.

Doch die BG fragt nicht nur nach Ideen, sondern liefert auch zahlreiche in ihrem Aktionsset zur Aktion Lärm-Stopp 2009. In dem für Mitglieder kostenlosen Set sind Plakate, Unterweisungskarten, Betriebsanweisungen, Aufkleber, PSA- und Hersteller-Broschüren, eine Checkliste, eine CD mit dem Titel „Schütze Dein Gehör!“ und ein Lärmdetektor enthalten. Mit diesem können kennzeichnungspflichtige Lärmbereiche im eigenen Betrieb ermittelt werden.

In entsprechenden Bereichen müssen Sie passende Lärmminderungsprogramme implementieren. Unterstützung dabei finden Sie insbesondere in der BGI 675 Geräuschminderung im Betrieb – Lärmminderungsprogramm.

Oliver Schonschek ist Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2009-04-27

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