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Nanotechnologie

Unbekannte Risiken

Der Markt für nanooptimierte Produkte wird nach aktuellen Prognosen in 2015 ein Volumen von bis zu drei Billionen Dollar haben. Über die Auswirkungen der Nanotechnologie auf die Gesundheit der Verbraucher und am Arbeitsplatz gibt es dagegen weniger klare Aussagen.

Nanotechnologie ist schon längst in den Unternehmen angekommen

Nanotechnologie ist schon längst in den Unternehmen angekommen

Das Umweltbundesamt empfiehlt deshalb, die Verwendung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten und frei setzen können, im Sinne eines vorsorgenden Schutzes so lange zu vermeiden, bis ihre Wirkungen besser bekannt sind. Aber die Nanoprodukte sind längst schon in den Unternehmen angekommen.

Bereits 370 Nano-Unternehmen in Deutschland

Nanotechnologie trägt nur in ihrem Namen die Bezeichnung „Zwerg“, wirtschaftlich könnte sie ein Riese werden. Der nano.DE-Report 2009 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung lässt einen Milliardenmarkt für Nanoprodukte erwarten. Bereits in 2007 brachte die Nanotechnologie in Deutschland einen Umsatz von 33 Milliarden Euro.

Rund 750 deutsche Unternehmen befassen sich schon mit der Entwicklung und Vermarktung nanotechnologischer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, etwa 370 haben Nanotechnologie als Kernthema und rund 63.000 Mitarbeiter sind im Bereich Nanotechnologie tätig. Nanotechnologie ist in Deutschland also keine Zukunftsmusik, sondern bereits Realität.

Nanotechnologie ist Thema für Arbeitsschutz

In einer EU-Expertenbefragung wurden "Nanopartikel und ultrafeine Partikel" inzwischen als wichtigstes neues Arbeitsschutzthema eingestuft, und in einer Delphi-Studie zur Nanotechnologie des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) gaben die befragten Experten an, dass sie von einer moderaten bis starken Zunahme des Verbrauchs an Nanomaterialien ausgehen, so dass in Zukunft mit einer größeren Exposition von Arbeitnehmern und Verbrauchern gegenüber Nanomaterialien zu rechnen sei.

Nach Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung sind die Arbeitgeber generell verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen, somit auch im Fall der Nanotechnologie. Deshalb müssen in einer Gefährdungsbeurteilung auch die Nanoeigenschaften der eingesetzten und hergestellten Produkte berücksichtigt werden. Das stellt die Betriebe jedoch vor die Frage, wie dies geschehen soll.

Nanotechnologie - unbekannte Welt

Gleichzeitig reißen die Warnungen vor möglichen Risiken durch die kleinen Nanoteilchen nicht ab, die so winzig sind, dass sie sich nicht nur den Augen, sondern auch der normalen Vorstellungskraft entziehen. So sind Nanoteilchen (mindestens in einer Dimension) maximal 100 Nanometer groß, wobei ein Nanometer 50.000-mal kleiner ist als der Querschnitt eines menschlichen Haares.

Mit den winzigen Abmessungen der Nanoteilchen geht oftmals ein anderes physikalisches Verhalten einher, als man es von größeren Teilen her kennt. So können bei Nanoteilchen zum Beispiel die Härte, Bruchfestigkeit, Leit- und Speicherfähigkeit ganz anders aussehen als gewohnt. Nanooptimierte Produkte sind in vielen Bereichen möglich:

  • UV-Schutz für die menschliche Haut,
  • Beschichtungen,
  • Dämmmaterialien,
  • verbesserte Filter und Katalysatoren,
  • neuartige Batterien und Akkus,
  • völlig neue Werkstoffe,
  • verbesserte Brennstoffzellen,
  • neuartige Sensoren und Implantate.

Dies zeigt die mögliche Breite der Anwendungen, aber auch der neuen Risiken.

Klein Blauer Engel für Nano-Produkte

Das Bundesumweltamt (UBA) steht der Vergabe des „Blauen Engels“ an Nanomaterialien enthaltende Produkte ablehnend gegenüber, so lange nicht die erforderlichen Daten für eine abschließende Bewertung der Produkte vorliegen. So stellen sich aus Sicht des UBA verschiedene Fragen wie

  • Wie wirken künstlich hergestellte Nanopartikel im Körper oder in der Umwelt?
  • Welche Mengen/ Konzentrationen/ Oberflächengrößen werden überhaupt freigesetzt? Bei welchen Vorgängen (Herstellung, Verarbeitung, Nutzung, Entsorgung)?
  • Welche Nachweismethoden/Prüfmethoden müssen entwickelt werden?
  • Was ist insgesamt für einen sicheren Umgang mit Nanopartikeln zu tun?

Eine transparente und von Industrie, Forschung und Behörden anerkannte Bewertung nanotechnischer Verfahren und Produkte hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken für Umwelt und Gesundheit ist laut UBA ebenso notwendig wie aussagekräftige Daten zur Wirkung und zur Exposition von Nanoprodukten, rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien und ein Meldesystem für Nanomaterialien in Form eines Produktregisters.

Tätigkeiten mit Nanomaterialien untersuchen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) haben bereits einen Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz veröffentlicht, der Substitutionsmöglichkeiten sowie technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen anspricht.

BAuA und VCI führen zudem im vierten Quartal 2009 / ersten Quartal 2010 eine weitere gemeinsame Fragebogenaktion bei Unternehmen durch, deren Ergebnisse wie bei der ersten Fragebogenaktion zu einer Aktualisierung des Leitfadens führen könnten. Bis dahin sollten sich Betriebe bei ihrer Gefährdungsbeurteilung und den Schutzmaßnahmen an der aktuellen Leitfaden-Version orientieren, damit die Nanotechnologie die Marktchancen erhöhen kann, ohne die mögliche Risiken für Beschäftigte und Verbraucher aus dem Blick zu verlieren.

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Oliver Schonschek ist Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2009-11-24

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