Auszubildende
Arbeitsunfälle bei Azubis vermeiden
Unbekannte Umgebung, ungewohnte Risiken: Auszubildende erlernen einen Beruf mit allem, was dazugehört. Gefahren können sie oft noch nicht richtig einschätzen. Sonderregelungen beim Arbeitsschutz für Minderjährige sind zu beachten. Da muss auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit umdenken.
Azubis sind am Arbeitsplatz besonders gefährdet
Manchmal ist es „nur“ ein kleiner Schnitzer: Die Handhabung des Cutters bereitet noch Mühe, schon steckt die Klinge im Daumen. Doch es passiert auch immer wieder, dass Arbeitsunfälle mit Auszubildenden tödlich enden.
Azubi gerät in Flugzeugpropeller
Am 14. Dezember 2009 sorgt ein tragischer Arbeitsunfall für Schlagzeilen: Auf einer Flugzeugwerft in Osnabrück kommt ein 20-Jähriger ums Leben, als er bei Reparaturarbeiten in den rotierenden Propeller einer einmotorigen Maschine gerät. Er erliegt noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Der junge Mann absolvierte gerade eine Ausbildung zum Flugzeugmechaniker.
Man prüfe, ob bei der Reparatur des Flugzeugs Sicherheitsvorschriften missachtet wurden, sagte ein Polizeisprecher gegenüber der lokalen Presse. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung sei eingeleitet worden; der genaue Unfallhergang müsse noch rekonstruiert werden.
Doppelt so viele Arbeitsunfälle
Junge Menschen sind am Arbeitsplatz besonders gefährdet: Europäischen Statistiken zufolge liegt die Quote der Arbeitsunfälle bei den 18- bis 24-Jährigen um rund 50 Prozent höher als bei allen anderen Erwachsenen. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung hin. Begründet wird dies vor allem mit zwei Faktoren: Jugendlicher Leichtsinn und mangelnde Erfahrung.
Die Überholspur lockt
Auszubildende und Berufsanfänger gehören meist zu jener Altersgruppe, die risikofreudiger ist und gerne ihre Grenzen austestet ‒ vergleichbar mit jungen Fahranfängern, die das Gaspedal durchtreten, ohne einschätzen zu können, ob sie ihren Wagen noch unter Kontrolle haben.
Ähnlich verhält es sich bei der PSA-Akzeptanz: Wer auf dem Skateboard keinen Helm trägt, könnte sich auch mit Kopfschutz am Arbeitsplatz schwer tun. Hier sind Präventionsexperten gefragt, den Sinn und Zweck von Schutzmaßnahmen auf überzeugende Weise zu vermitteln.
Von der Schule in den Betrieb
Eine große Rolle spielt aber auch die fehlende Vertrautheit mit dem Arbeitsplatz. Viele Azubis haben zuvor noch die Schulbank gedrückt. Sie sind jahrelang auf Stühlen gesessen und kennen gefährliche Substanzen allenfalls aus dem Chemieunterricht.
Gerade zu Beginn der Ausbildung schätzen sie Gefahrenquellen oft noch falsch ein, da ihnen die notwendige Praxiserfahrung fehlt. Sie unterschätzen zum Beispiel die Geschwindigkeit eines Gabelstaplers, übersehen Stolperfallen im Betrieb oder finden den Schutzschalter an der Maschine nicht.
Stress in der Ausbildung
Experten weisen immer wieder darauf hin, dass Auszubildende auch oft einer höheren psychischen Belastung ausgesetzt sind als routinierte Mitarbeiter: Alle Abläufe verstehen müssen, nicht negativ auffallen, bloß keinen Fehler machen … Viele junge Beschäftigte fühlen sich unter Druck gesetzt oder glauben, hohen Erwartungen genügen zu müssen. Ein weiterer Risikofaktor, kann doch Stress die Gesundheit beeinträchtigen und zu unkonzentriertem Handeln führen.
Einschränkungen beachten
Besondere Umsicht ist bei Auszubildenden gefragt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) enthält neben Vorgaben zu Aspekten wie Arbeitszeit und Pausenregelung auch eine Reihe von Auflagen, die der Unfallvermeidung dienen. Unter § 22 „Gefährliche Arbeiten“ sind entsprechende Beschäftigungsverbote aufgeführt.
Unter anderem dürfen Minderjährige keine Arbeiten verrichten, die „mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können“.
Das Gleiche gilt für Tätigkeiten, bei denen die Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte, starke Nässe sowie schädliche Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen gefährdet ist. Auf der Liste stehen außerdem Arbeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen.
Ausnahmen während der Ausbildung
Sind entsprechende Tätigkeiten erforderlich, um die Ausbildungsziele zu erreichen, gelten jedoch Ausnahmen, die in den Anmerkungen zu § 22 JArbSchG erläutert sind. So muss der Schutz der Auszubildenden durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet sein und der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten werden.
Wenn Jugendliche in einem Unternehmen arbeiten, für das ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, muss ihre betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein.
Unterweisung: Jugendarbeitsschutzgesetz beachten
Gemäß § 29 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat ein Arbeitgeber Jugendliche vor Beginn der Ausbildung/Beschäftigung zu unterweisen. Gegenstand sind die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sowie Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. Vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder bei anderen Arbeiten mit höherem Unfallpotenzial muss er über die besonderen Gefahren sowie das dabei erforderliche Verhalten informieren.
Besonders zu beachten ist jedoch die Pflicht zur Wiederholung der Unterweisungen: Während Erwachsene laut §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) „erforderlichenfalls regelmäßig“ unterwiesen werden müssen, sind bei Jugendlichen wiederholte Unterweisungen „in angemessenen Abständen, mindestens aber halbjährlich“ vorgeschrieben.
Azubis kreativ unterweisen
Selbst bei reiferen Semestern stößt das Thema „Unterweisung“ nicht immer auf offene Ohren. Manch einer erwartet endlose Vorträge mit staubtrockenen Erklärungen. Deshalb denken Arbeitsschutzbeauftragte zunehmend um, indem sie Unterweisungen für Azubis lebendig und praxisnah gestalten. Und genau damit können Sie bei einem jungen Publikum punkten.
Überlegen Sie, was junge Beschäftigte besonders anspornen könnte. Manche Fachkräfte für Arbeitssicherheit gestalten ihre Unterweisung zum Beispiel als Azubi-Wettbewerb, nach dem Motto „Wer entdeckt die Gefahrenquellen im Betrieb?“. So schulen sie zugleich Wachsamkeit und Gefahrenbewusstsein, und das auf spielerische Weise.
| Mehr zum Thema Unterweisung von Azubis |
Christine Lendt






