Gefährliche Schwingungen
Vibrationsschutz: Nicht nur bei handgeführten Werkzeugen wichtig
Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen können abhängig von der Art und Dauer der Schwingungen zu Gesundheitsbelastungen führen. Deshalb ist der Vibrationsschutz für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders wichtig.
Vibrationsschutz ist nicht nur bei handgeführten Maschinen notwendig
Schon in den Gefährdungsbeurteilungen müssen mögliche Vibrationsquellen bestimmt werden, um auf deren Basis für einen Vibrationsschutz für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzusehen.
Vibrationen auf der Rüttelpiste
Wer mit einem Gabelstapler über unbefestigte, holprige Wege fährt, muss nicht nur darauf achten, dass das Fahrzeug nicht kippt und umfällt. Die unebene Fahrt kann auch zu Schwingungen am Körper des Fahrers oder der Fahrerin führen, zu Ganzkörper-Vibrationen. Ähnliches gilt für einen Baustellen-Lkw oder aber beim Baggern im Abbruch. Auf längere Sicht hin können solche Ganzkörper-Vibrationen die Lendenwirbelsäule belasten, da die Fahrerinnen und Fahrer insbesondere im Sitzen den Schwingungen und Stößen ausgesetzt sind.
Vibrationen personenbezogen ermitteln
Während die Vibrationen im Bereich der Hände und Arme beim Führen von Maschinen vielen Betroffenen direkt vor Augen sind, betreffen die Ganzkörper-Vibrationen den Menschen als Ganzes und sind deshalb weniger augenscheinlich. Handlungsbedarf besteht sowohl bei den Hand-Arm-Vibrationen als auch den Ganzkörper-Vibrationen. Entscheidend ist, bei der Gefährdungsbeurteilung für jeden einzelnen Betroffenen mögliche Vibrationsquellen und die jeweilige Einwirkungsdauer der Vibrationen zu ermitteln.
Vibrationsquellen ermitteln
Um den richtigen Vibrationsschutz zu finden, müssen also zuerst die arbeitsplatzbezogenen Vibrationsquellen ermittelt werden, also das Fahren von Baumaschinen im unebenen Gelände oder das Führen von Werkzeugen und Maschinen wie Steinsägen, Schwingschleifer oder Kernbohrmaschine, um nur einige Beispiele zu nennen.
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Vibrationsdauer bestimmen
Wichtig ist es dann, die jeweilige Zeitdauer zu bestimmen, innerhalb derer die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Schwingungen ausgesetzt sind. Je nach Vibrationsstärke und Vibrationsart dürfen die Arbeiten nur für eine bestimmte Zeit ausgeführt werden, um die Gefährdung durch die Vibrationen so gering wie möglich zu halten.
Die Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) nennt Grenzwerte für die Tagesexposition (jeweils mit einem Bezugszeitraum von acht Stunden). Dabei sind auch Wechselwirkungen der Vibrationen mit anderen Belastungen wie Lärm, Zwangshaltungen oder Bewegungsarmut bei der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Wenn der Expositionswert erreicht ist
Erkannte Vibrationsgefährdungen, die einen bestimmten Expositionswert erreichen (Auslösewerte), bedürfen besonderer Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber wie
- technischer Vibrationsschutz,
- Unterweisung und
- arbeitsmedizinische Untersuchungen.
Aber auch unterhalb der Auslösewerte müssen Vibrationsbelastungen beachtet und minimiert werden. Dazu gehört zum Beispiel die Suche nach weniger gefährdenden Arbeitsmitteln, also nach Arbeitsmitteln oder Verfahren, von denen weniger Vibrationen ausgehen (Substitution, z.B. Kleben oder Schweißen statt Nieten) oder die die Dauer der Vibrationen vermindern lassen.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Vibrationsschutz umfasst somit - abhängig vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung - technische Maßnahmen wie Dämpfung der Vibrationen durch spezielles Maschinenzubehör (Nachrüstlösung) oder durch Wahl vibrationsarmer Maschinen, organisatorische Maßnahmen wie die zeitliche Beschränkung von Vibrationsbelastungen und persönliche Schutzmaßnahmen wie z.B. Vibrationsschutzhandschuhe.
Weitere Hinweise zum Vibrationsschutz finden Sie auch in der Checkliste Vibrationsschutz.
Autor: Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist






