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TRBS 1203

Was ist eine Befähigte Person?

Nur entsprechend befähigte Personen dürfen Arbeitsmittel prüfen, so will es die Betriebssicherheitsverordnung. Doch wer gilt als Befähigte Person? Die TRBS 1203 gibt Antworten.

Wichtig für die Betriebssicherheit: TRBS 1203 Befähigte Personen

Wichtig für die Betriebssicherheit: TRBS 1203 Befähigte Personen

Arbeitsmittel zu prüfen, erfordert Sachkenntnis und Erfahrung, aber auch Selbstvertrauen. Wer seinem Arbeitgeber oder Auftraggeber sagen muss, dass ein in der Anschaffung teures Arbeitsmittel nicht mehr eingesetzt werden sollte, da es nicht mehr als sicher einzustufen ist, der kann durchaus Gegenwind erfahren. Doch die Vorgaben in der Betriebssicherheitsverordnung sind eindeutig.

Eine Frage der Befähigung

§ 10 BetrSichV regelt die notwendige Prüfung der Arbeitsmittel durch Befähigte Personen. § 2 BetrSichV definiert den Begriff „Befähigte Person“. 

§ 2 BetrSichV - Befähigte Person

„Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden“.


TRBS 1203 nennt konkrete Anforderungen

Was unter „Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit“ zu verstehen ist, erklärt die TRBS 1203 Befähigte Personen. Sie gliedert sich in

  • allgemeine Anforderungen, die alle befähigten Personen erfüllen müssen, und
  • Anforderungen für die Prüfung bestimmter Gefährdungen und Arbeitsmittel.

Der Grund: Je nachdem, wie komplex die Prüfaufgabe (Prüfumfang, Prüfart, Nutzung bestimmter Messgeräte) ist, können die erforderlichen Fachkenntnisse stark variieren (siehe auch TRBS 1203, Abschnitt 2).

TRBS 1203 - Allgemeine Anforderungen

Der Abschnitt Allgemeine Anforderungen an Befähigte Personen definiert die Begriffe

  • Berufsausbildung
    (wozu auch ein Fachstudium zählt)
  • Berufserfahrung
    (u.a. genügend Anlässe, die Prüfungen auslösen, z. B. im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und aus arbeitstäglicher Beobachtung, Erfahrungen über die Durchführung der anstehenden Prüfung oder vergleichbarer Prüfungen, Erfahrung, ob ein vorgeschlagenes Prüfverfahren für die durchzuführende Prüfung des Arbeitsmittels geeignet ist)
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit
    Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit gehört auch die Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr (Erhalt der Prüfpraxis).

Spezielle Anforderungen aus der TRBS 1203

Die TRBS 1203 nennt für Explosionsgefährdungen, Gefährdungen durch Druck und Elektrische Gefährdungen ausführlich spezielle Anforderungen an entsprechende befähigte Personen.

Befähigte Person Gefährdungen durch Druck

So benötigt z.B. eine Befähigte Person Gefährdungen durch Druck besondere Kenntnisse zu

  • Konstruktions- und Herstellungsverfahren,
  • Ausrüstung und Absicherungskonzepten,
  • Montage,
  • Installation (Aufstellung),
  • Betrieb,
  • bestimmungsgemäße Verwendung, 
  • Gefährdungsbeurteilung,
  • Prüfungen, Prüffristen, Prüfverfahren einschließlich der Bewertung der Ergebnisse und
  • den in der Praxis vorkommenden, relevanten Einflüssen und Schadensbildern.

Befähigte Person für elektrische Gefährdungen

Die TRBS nennt zu den Befähigten Personen für elektrischen Gefährdungen passende Berufsausbildungen, wie

  • Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik,
  • Systemelektroniker,
  • Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik,
  • Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen oder
  • ein Studium der Elektrotechnik.

Weitere Hinweise in den Anhängen zur TRBS 1203

In den Anhängen zu TRBS 1203 finden sich Beispiele für Anforderungen an Befähigte Personen. Insbesondere Anhang 2 verschafft einen tabellarischen Überblick zu den Anforderungen an Befähigte Personen für Explosionsgefährdungen, Gefährdungen durch Druck und Elektrische Gefährdungen hinsichtlich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Veranstaltungskalender

Fortbildungen zur Befähigten Person


Mit unserer Checkliste Befähigte Personen fragen Sie ab, welche Befähigten Personen in Ihrem Betrieb vorhanden sind.

Autor: Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2012-02-02

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