Keine Handhabe?
Was tun bei Sicherheitsverweigerern?
Die besten Schutzmaßnahmen bringen wenig, wenn die Kollegen nicht mitmachen. Wenn Sie für die Sicherheit verantwortlich sind, könnte Sie das in Bedrängnis bringen. Sie haben jedoch einige Möglichkeiten, die Kollegen in Sachen zu "motivieren". Manchmal hapert es nur daran, dass die Schutzhelme etc. einfach unbequem sind.
Ohne Seil und Netz?
Laut § 15 des Arbeitsschutzgesetzes sind Beschäftigte verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.
Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.
In diesselbe Richtung argumentiert § 15 Abs. 1 BGV A 1 "Grundsätze der Prävention". Wenn sich jemand nicht daran hält, kann das die zuständige Berufsgenossenschaft auf Grund der BGV A 1 sogar als Ordnungswidrigkeit ahnden. Auch der Arbeitgeber kann dem Sicherheitsmuffel auf die Finger klopfen und ihn z.B. abmahnen.
Falls Sie für die Sicherheit verantwortlich sind und ein Kollege zeigt Ihnen ständig die lange Nase, dann teilen Sie das Ihrem Chef schriftlich mit. Lassen Sie sich dieses Schreiben bestätigen. Schreiben Sie auch dazu, dass Sie für den Arbeitsschutzverweigerer keinerlei Verantwortung mehr übernehmen. Dann muss der Arbeitgeber handeln.
Gelbe Karte zeigen
Als Arbeitgeber können Sie den Arbeitsschutzmuffel abmahnen. Machen Sie das aber immer schriftlich und übergeben Sie die Abmahnung vor Zeugen. Sonst kann sich der Empfänger vor Gericht damit rausreden, dass er nichts bekommen hat.
Schreiben Sie immer ganz genau dazu, was er falsch gemacht hat. Abmahnungen sind nämlich immer auch Bewährungshilfen. Sie müssen dem Verweigerer die Möglichkeit geben, sein Fehlverhalten zu ändern. Seien Sie deshalb so konkret wie möglich. Pauschale Angaben wie Arbeitsschutzverweigerung gelten nicht vor Gericht.
Ein Beispiel für ein solches Schreiben wäre:
„Sie, Herr Lucius Pappenheimernus, haben am 06.08.2007 keinen Schutzhelm auf der Baustelle getragen, obwohl Sie mehrfach von Herrn Alois Sicherheitsmeyer dazu aufgefordert wurden. Sie sind aber dazu verpflichtet, sich an die Sicherheitsvorschriften und Anweisungen von Herrn Sicherheitsmeyer zu halten, weil er von mir beauftragt wurde, für die Sicherheit zu sorgen. Durch Ihre Weigerung haben Sie Ihre Sicherheit gefährdet und gegen § 15 des Arbeitsschutzgesetzes verstoßen. Ich weise Sie darauf hin, dass ich dieses Verhalten nicht akzeptiere und Sie beim nächsten Mal mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen müssen.“
Das hört sich zwar sehr nach Amtsdeutsch an. Sie müssen sich aber so konkret wie möglich ausdrücken, damit Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite sind. Sonst haben Sie bei einem Rechtsstreit schlechte Karten.
Die Abmahnung muss immer vom Arbeitgeber selbst oder vom disziplinarischen Vorgesetzten unterschrieben werden. Ein I.A., signiert von der Sekretärin, ist ungültig.
Sprechen Sie Abmahnungen so bald wie möglich nach dem Vergehen aus. Mehr als drei Wochen nach dem Vorfall könnte schon zu spät sein.
„Seien Sie auch nicht zu geduldig. Wenn Sie zehnmal ohne Folgen abmahnen, darf sich der Arbeitnehmer sicher fühlen“, erklärt der Kasseler Anwalt Jörg Udo Munk. „Erfolgt dann beim elften Mal die Kündigung, kann er sich damit rausreden, dass es vorher ja auch keine Konsequenzen hatte. Kein Witz. Diese Ansicht haben Richter tatsächlich vertreten. Der Arbeitgeber konnte die Kündigung nur deshalb durchsetzen, weil er beim 11. Schreiben ‚letzte Abmahnung‘ dazugeschrieben hat.“
Falls alles nichts fruchtet, können Sie verhaltensbedingt kündigen.
Beim Geld tut’s richtig weh
Wenn Ihr Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung es zulassen, können Sie auch eine Geldbuße verhängen. Den Grund für den Obolus müssen Sie schriftlich erklären. Allerdings hat der Mitarbeiter das Recht auf Anhörung und darf die Buße gerichtlich klären lassen.
Hinhören und Lösung suchen
Manchmal gibt es einen Grund für den Sicherheitsboykott. Vielleicht gurten sich die Gabelstapelfahrer nicht an, weil sie alle fünf Minuten aussteigen müssen. Oder die Schutzhandschuhe sind zu groß und damit unbrauchbar. Vielleicht verträgt der Mitarbeiter auch das Material nicht. Sprechen Sie das Ganze doch mal mit Ihren Kollegen durch. Dann sehen Sie schnell, woran es hakt. Anschließend suchen Sie gemeinsam eine Lösung. Bevor es überhaupt zu einem Schaden und einem Rechtsstreit kommt.
Anleitungen und Hilfen
Drucken Sie folgende Texte aus und geben Sie sie Ihrem Arbeitsschutzmuffel. Dort gibt es neben Hintergrundinfos jede Menge Tipps für einen bequemen, tragbaren Arbeitsschutz.
Für Handschuhmuffel
Für Kopfschutzhasser
Hier finden Sie Tipps für eine Unterweisung der etwas anderen Art.
Berufsanfänger nehmen die Gefahren oft nicht ernst. Hinweise zum Umgang mit Berufsstartern gibt es in diesem Bericht.
Autorin: Sabine Philipp





