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Krank durch Arbeit

Wie arbeitsbedingten Depressionen vorbeugen?

Die durch schwer belastende Arbeitsbedingungen verursachten Suizide in Frankreich machen Schlagzeilen – und das nicht erst seit der jüngsten Krise. In Japan hat das traurige Phänomen schon seit den 80er Jahren einen eigenen Namen: Karojisatsu, übersetzt: Suizid als Folge von Depressionen durch Überarbeitung und Stress.

Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch. Die Hans-Böckler-Stiftung geht von 28 Milliarden Euro Schaden für die Volkswirtschaft aus.

Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch. Die Hans-Böckler-Stiftung geht von 28 Milliarden Euro Schaden für die Volkswirtschaft aus.

Mittlerweile werden in Japan alle Suizide systematisch daraufhin untersucht, ob sie arbeitsbedingte Ursachen haben. In 2006 zählten die Statistiker dort ca. 32.000 Selbstmorde, von denen ca. 5.000 eindeutig erkennbar arbeitsbedingte Ursachen aufwiesen. Und auch in Deutschland steigen die Krankmeldungen aufgrund psychischer Erkrankungen seit einigen Jahren. Doch wie sollen Arbeitsschützer und Betriebsräte mit diesem Thema umgehen?

Die Haftungsfrage

Anders als in Frankreich oder Großbritannien werden arbeitsbedingte Suizide in Deutschland (noch) nicht statistisch erfasst. Das heißt nicht, dass es sie nicht gibt. Für Angehörige ist die Frage nach der Ursache auch eine wichtige Haftungsfrage. Wird ein Suizid wie ein Tod durch einen Arbeitsunfall anerkannt, bestehen auch entsprechende Versorgungsansprüche. Auch wenn dieser Nachweis äußerst schwierig ist, haben in der Vergangenheit deutsche Gerichte den klagenden Angehörigen in einigen Einzelfällen Recht gegeben und Versorgungsansprüche gesichert.

Zumeist wird aber der Beweis einer plötzlichen, unerwarteten und zeitlich kurzfristigen Einwirkung auf den Betroffenen gefordert, eben das Merkmal eines klassischen Unfalls. Psychische Erkrankungen hingegen nehmen eher einen schleichenden Krankheitsverlauf. Wie umstritten es auch unter Juristen ist, bei Mobbing mit Suizid-Folge einem Arbeitgeber eine Haftung zuzuschreiben, zeigte 2008 ein Fall aus Bayern, der durch mehrere Instanzen ging. Letztendlich wurden aber der Witwe, die auf Schmerzensgeld und Schadenersatz klagte, keinerlei Ansprüche zugesprochen.

Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch

Dennoch – psychische Erkrankungen sind eindeutig auf dem Vormarsch, ob Stress, Mobbing, Sucht, Sick-Building-Syndrom und PTBS (Posttraumatische Belastungsstörungen). Und fast alle psychischen Erkrankungen werden gern von Nichtbetroffenen als Modekrankheiten belächelt.

Sie werden oftmals erst als Problem wahrgenommen, wenn sich der volkswirtschaftliche Schaden beziffern lässt. Oder wenn Betroffene zum letztmöglichen Mittel greifen, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen: dem Suizid. Die Betroffenheit ist dann groß, doch die meisten psychischen Erkrankungen und Selbsttötungen ließen sich durch Prävention verhindern.

Die Hans-Böckler-Stiftung geht nach der Auswertung von Krankenkassen-Studien vorsichtig geschätzt von ca. 28 Milliarden Euro Schaden für die Volkswirtschaft aus. Allein durch die Faktoren Arbeitsunfähigkeit und medizinische Behandlung. Hohe Fluktuation in der Belegschaft und die damit verbundenen Kosten kommen noch hinzu. Laut Krankenkassen gehen rund 10% aller Ausfalltage auf das Konto von psychischen Erkrankungen.

Und das sind nur die „Offiziellen“, denn wer aufgrund seelischer Belastung an Rückenschmerzen leidet, fällt statistisch gesehen nicht unter die psychischen Erkrankungen, sondern wird meist wegen „Rücken“ krankgeschrieben. Der DGB nennt schwedische Umfragen, nach denen bis zu 60% der vermeintlich freiwilligen Kündigungen durch den Arbeitnehmer auf Unbehagen, Mobbing oder Schikane zurückzuführen sind.

Ähnliche Werte werden auch in anderen europäischen Ländern zu ermitteln sein. Ständig neue Mitarbeiter verursachen aber enorm hohe Kosten durch die nötige Einarbeitung.

Die Haftungsfrage

Verantwortungsbewusstsein und Kosten für Arbeitsausfälle– für Arbeitgeber gibt es einen weiteren guten Grund, sich intensiv mit diesem Problem auseinanderzusetzen: die Haftungsfrage. Dabei hat Großbritannien eine Vorreiterrolle innerhalb Europas. Schon vor mehr als zehn Jahren kam es zu einem Urteil, bei dem sich ein Arbeitgeber einem angestellten Sozialarbeiter gegenüber für die Folgen eines arbeitsbedingten Nervenzusammenbruchs verantworten musste. Ähnlich erfolgreiche Stresshaftungsklagen sind auch aus Italien und Irland bekannt. In Deutschland und der Schweiz verbergen sich solche Fälle (noch) hinter Klagen wegen Mobbings. Aber Mobbing ist nur einer von vielen psychisch belastenden Faktoren im modernen Arbeitsleben.

Unabhängig aller Definitions- und Rechtsfragen prognostiziert die WHO, die Weltgesundheitsbehörde, generell einen rasanten Anstieg von Depressionen, und in der Folge auch von Suiziden, in direktem Zusammenhang mit steigendem Stress am Arbeitsplatz. Für 2020 rechnet die WHO damit, dass Depressionen in einigen Ländern der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit sein werden.

In Frankreich ist es heute keine Frage mehr, die Selbstmordserien dort als arbeitsbedingt anzuerkennen, juristisch wie auch politisch. Zu offensichtlich sind die Zusammenhänge zwischen neuen Management-Methoden, Umstrukturierungen und Zielvorgaben, die den Druck auf Mitarbeiter so immens erhöhen, dass auch, oder gerade, die engagiertesten Mitarbeiter nicht mehr anders weiter wissen, als ihrem Leben ein Ende zu setzen.

Arbeitsbedingte Depressionen und Suizide weisen auf ein stilles Leiden an den Zuständen in der Arbeit hin. In der Regel sind die Betroffenen damit allein und ziehen sich immer weiter zurück. Jegliche Möglichkeit der Einflussnahme oder der Glaube daran fehlen den Betroffenen. Ein erster Schritt zur Prävention wäre damit getan, psychische Erkrankungen nicht länger als ausschließlich individuelles Problem zu betrachten, sondern auch als gesellschaftliches. So wie es nun in Frankreich geschieht, wo auf die Arbeitgeber auch politischer Druck ausgeübt wird, Arbeit wieder menschengerechter zu gestalten.

Die Verantwortung und die Pflichten von Arbeitgebern sind im Arbeitsschutzgesetz klar beschrieben: Der Arbeitgeber hat seine Beschäftigten in Bezug auf alle Gefährdungseinflussgrößen, wirksam (vgl. § 5 und § 3 (1) Satz 2 ArbSchG) zu schützen. In § 2 des ArbSchG heißt es sinngemäß, dass die Arbeitsbedingungen menschengerecht zu gestalten sind. Wenn im ArbSchG von Gefährdungen die Rede ist, sind damit alle potentiellen Schadensquellen gemeint. Womit die Prävention auch gegen psychische Belastungen zur Pflicht wird. Was durch Unkenntnis und Vorurteile schwerer ist als bei physischen Erkrankungen. Heute ist allerdings unstrittig, dass beide Bereiche gar nicht klar zu trennen sind.

Laut Dr. Jürgen H. Mauthe, Landesbeirat Psychiatrie in Niedersachsen, sind aber psychische Erkrankungen selbst für Mediziner und andere behandelnde Berufe ein „weiß-grauer Fleck auf der Landkarte“. Während die Risikofaktoren von Herzinfarkten zu rund 80% erforscht seien, sind es bei den Depressionen nur rund 5%. Weiter geht er davon aus, dass Depressionen nur in 50% aller Fälle überhaupt richtig erkannt werden und nur zu 30% richtig behandelt werden.

Experten des Kompetenznetz Depression glauben sogar, dass nur 10% der Patienten eine Therapie erhalten, die dem Stand der Forschung entspricht.

Aber trotz aller Schwierigkeiten ist Prävention möglich, auch bei suizidgefährdeten Personen. Wie ? - dazu gibt es wertvolle Informationen auf der Website des Nationalen Suizidpräventionsprogramm für Deutschland, welches mit dem European Network on Suicide Research and Prevention und der Weltgesundheitsorganisation, WHO, eng zusammenarbeitet.

Für die Gefährdungsermittlung im Betrieb enthält die ‚Gefährdungsbeurteilung Software‘ spezielle Systematiken für die Beurteilung von psychischen Belastungen. Ein umfassendes Screening psychischer Arbeitsbelastungen stellt die Universität Potsdam zur Verfügung. Im Rahmen anonymer Befragungen kann damit die Gesamtsituation im Betrieb und das individuelle Risiko belastender Arbeitssituationen eruiert werden. Dabei wird psychische Belastung nach der EN ISO 10075-1 definiert.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit widmet der Arbeitspsychologie innerhalb der Arbeitsschutzthemen eine eigene Seite. Hier finden sich u.a. auch die Handlungsanweisungen der Länder bei Mobbing oder anderen belastenden Faktoren. Außerdem wird der Einfluss von Führungsverhalten auf die Entwicklung von psychischen Fehlbelastungen erläutert.

Fazit: Gefährdungspotentiale müssen und können erkannt werden. Suizid-Prävention ist möglich. Psychische Erkrankungen durch belastende Arbeitsbedingungen sind kein individuelles Schicksal.

Christiane Deppe ist freie Fachjournalistin

Veröffentlicht:
2009-11-18

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