Infektionsgefährdung
Wie gut ist Ihr Hygieneplan?
In Arbeitsbereichen mit entsprechender Infektionsgefährdung ist das schriftliche Festlegen und Überwachen von Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Versorgung und Entsorgung unabdingbar. Wie sieht ein umfassender Hygieneplan aus?
Wie gut ist Ihr Hygieneplan?
Hygiene und deren Überwachung spielt im medizinischen Bereich eine besonders große Rolle. Der Arbeitgeber ist nach dem §5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, Hygienemaßnahmen schriftlich festzulegen und zu überwachen.
Entsprechend der Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe, TRBA 250 (GUV BG-R 250), müssen Mitarbeiter mit Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen anhand einer Betriebsanweisung und eines Hygieneplans über die auftretenden Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Unterweisung ist mündlich, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen sowie mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Es sind Zeitpunkt und Gegenstand der Unterweisungen zu dokumentieren und vom Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
Der Hygieneplan muss tätigkeitsbezogen sein
Nach dem Anhang 4 der TRBA 250 lässt sich ein Hygieneplan gliedern. Danach setzt sich der Hygieneplan aus einzelnen fachbezogenen Hygieneanleitungen zusammen. Der Hygieneplan soll dem Schutz des Personals, dem zu betreuender Personen oder Patienten dienen. Ziel ist es, Infektionen durch Mikroorganismen zu vermeiden. Erforderliche Hygienemaßnahmen müssen je nach Tätigkeitsbereich festgelegt werden.
Der tätigkeitsbezogene Hygieneplan besteht aus einzelnen Hygieneanleitungen, die regeln, wann und wie Maßnahmen durchzuführen sind und wer diese durchführt.
Beispiel Inhaltsübersicht Hygieneplan
Allgemeine Personalhygiene:
- Definition von, Umgang mit Dienst- oder Schutzkleidung
- Durchführung hygienische Händedesinfektion
- Händewaschen, Handpflege
- Tragen von schutzhandschuhen
- Allgemeiner Infektionsschutz, Sofortmaßnahmen Verletzungen mit infektiösen Materialien
Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen:
- Auflistung der verfügbaren Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Angaben zu Anwendungskonzentration, -zweck, Einwirkzeit
- Umgang mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln
- Desinfektion und Sterilisation von Geräten, Instrumenten und sonstigen Gebrauchsgegenständen
- Desinfizierende Geschirr-, Wäsche- und Bettenaufbereitung
- Flächendesinfektion des Raumes einschließlich Mobiliar
Spezielle Hygienemaßnahmen verschiedener Funktionsbereiche:
- bereichspezifische Dienst- und Schutzkleidung
- desinfizierende Instrumenten- und Geräteaufbereitung
- Isolierungs-, Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten
Hygienemaßnahmen in Diagnostik, Therapie und Pflege:
- Tragen von Schutzkleidung
- hygienische und chirurgische Händedesinfektion
- Durchführung von Haut- und Schleimhautdesinfektion vor Injektionen, Punktionen, blutigen (invasiven) Eingriffen
- Hygienemaßnahmen bei speziellen klinischen Tätigkeiten
- Patientenvorbereitung vor blutigen (invasiven) Eingriffen
Ver- und Entsorgungsregelungen:
- Lebensmittel- und Speisenversorgung
- Sterilgutversorgung und -Lagerung
- Geschirr-, Instrumenten- und Wäscheversorgung einschließlich erforderliche Entsorgungsmaßnahmen
- spezielle und allgemeine Abfallentsorgung
Mikrobiologische Diagnostik:
- Festlegung der notwendigen mikrobiologischen Kontrollen z.B. zur Prüfung von Waschmaschinen, Sterilisationsgeräten, Desinfektionsanlagen
- Entnahme, Verpackung und Transport von Probematerialien
Zusammenfassung: Mit einem Hygieneplan müssen alle Tätigkeitsbereiche, die mit infektiösen Materialien Berührung haben, abgedeckt sein. Grundvoraussetzung ist die Gefährdungsbeurteilung in einzelnen Arbeitsbereichen. Erst dann können Infektionsgefahren am Arbeitsplatz wirksam minimiert werden. Grundlage bildet die TRBA 250.
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Autorin: Dr. Julia Hofmann






