Kältearbeitsplätze
Damit es Sie nicht eiskalt erwischt
Wer Kältearbeit verrichtet, muss sich gut schützen. Nicht nur vor einer Erkältung. Im Ernstfall kann es auch zu Erfrierungen kommen. Packen Sie also Ihre Kollegen gut ein. Dabei Hände und Füße nicht vergessen. Und sorgen Sie gegebenenfalls dafür, dass sie sich wieder aufwärmen können.
Kältearbeit
Im Anhang der Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1, wird es unter dem Punkt 5.1 konkret: Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien müssen so gestaltet sein, dass die Mitarbeiter sie bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreichen, benutzen und wieder verlassen können.
Dazu gehört gegebenenfalls, dass die Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse geschützt werden müssen. Auf jeden Fall aber brauchen Ihre Kollegen aber eine geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA), für deren Kosten der Arbeitgeber aufkommen muss.
Kältearbeit: Nur zertifizierte Kleidung kaufen
Die Details über die wärmende Schutzkleidung stehen in der BGR 189. Hier ist zum einen von der Wetterschutzkleidung die Rede. Sie soll vor Nässe, Wind und Umgebungskälte von bis zu – 5 Grad Celsius schützen. Daneben soll sie den Schweiß nach außen führen und Wind abhalten.
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Ab Minus 5 Grad Celsius müssen Ihre Leute mit Kälteschutzkleidung versorgt werden. Wie diese Kleidung beschaffen sein soll, gibt die DIN EN 342 vor, die sich mit Schutzkleidung gegen Kälte beschäftigt. Achten Sie beim Kauf auch darauf, dass sie zertifiziert ist.
Extraregelung für Baustellen
Falls Ihre Kollegen auf einer Baustelle arbeiten, müssen sie sich so umkleiden, waschen und wärmen können, dass sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind. Außerdem muss ihnen eine Einrichtung zur Verfügung stehen, in der sie, sicher vor Wind und Wetter, ihre Mahlzeiten einnehmen und gegebenenfalls auch zubereiten zu können.
In Kühlhäusern gelten andere Arbeitszeiten
Nach der BGR 500, Kapitel 2.35 darf man Kühlräume nur dann abschließen, wenn man sich vorher vergewissert hat, dass keiner mehr drin ist.
Außerdem schreibt sie vor, dass der Arbeitgeber bei Temperaturen von unter – 5 Grad Celsius auch eine besondere Kälteschutzkleidung für Gesicht, Hände und Füße bereitzustellen hat.
Herrschen in den Kühlhäusern Temperaturen von unter – 25 Grad Celsius, müssen Ihre Kollegen, die Kältearbeit verichten, alle zwei Stunden eine Pause von 15 Minuten einlegen. Die Zeit, die die Mitarbeiter zum An- und Ausziehen der Schutzkleidung benötigen, ist zwar in der Viertelstunde schon drin.
Die Pausen dürfen aber nicht von den normalen Arbeitszeitpausen abgezogen werden, die jedem Arbeitnehmer zustehen. Nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind das 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden und 45 Minuten bei einem Pensum von mehr als neun Stunden. Bei Temperaturen jenseits der – 25 Grad dürfen die Kollegen nicht länger als acht Stunden pro Tag dieser Kälte ausgesetzt sein.
Falls es bei Ihnen kälter als -45 Grad Celsius ist, müssen Sie (bzw. Ihr Chef) sich mit Ihrer Berufsgenossenschaft und Ihrer zuständigen Arbeitsschutzbehörde zusammensetzen und eine Sondervereinbarung treffen. Da solch arktische Temperaturen nämlich nur sehr selten vorkommen, wird immer ein Ortstermin vereinbart.
Dabei wird unter anderem festgelegt, wie sich die Aufenthaltszeiten auf ein Minimum reduzieren lassen und welche medizinische Vorsorge Ihre Mitarbeiter brauchen. Am Ende gibt es eine schriftliche Vereinbarung, an die sich Ihr Boss zu halten hat.
Fazit: Immer mal wieder nach dem Rechten schauen
Wenn die Kollegen im Kühlhaus der Unterkühlung ausgesetzt sind, muss der Arbeitgeber laut BGR 500, Kapitel 2.35, dafür sorgen, dass sie regelmäßig überwacht werden. Das könnte Ihr Chef so regeln, dass er mehrere Kollegen in Sichtweite arbeiten lässt.
Oder die Kältearbeiter müssen in regelmäßigen Abständen ein Lebenszeichen von sich geben. Hier können auch Personen-Notfall-Geräte (PNG) zum Einsatz kommen. Eine andere Alternative wäre, dass ein Kollege regelmäßig checkt, ob alles in Ordnung ist.
Letztere Option bietet sich vor allem an, wenn Ihre Kollegen nicht in Kühlräumen, sondern draußen, in der Kälte, arbeiten. Natürlich werden hierzulande keine sibirischen Temperaturen erreicht. Es kann aber nie schaden, wenn jemand von Zeit zu Zeit nach dem Rechten sieht und vielleicht eine Thermoskanne mit heißem Kaffe mitbringt.
Vor allem, wenn die Kollegen Einzelkämpfer sind. Denn Alleinarbeit ist ohnehin problematisch. Egal, bei welcher Temperatur.






