Beleuchtung
Die optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz
Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss möglichst mit Tageslicht erfolgen. Die Wirkung des Lichts auf den menschlichen Körper ist wissenschaftlich nachgewiesen.
Die Beleuchtung am Arbeitsplatz - ein wichtiges Thema
Natürlich gehört es zu der Pflicht jedes Arbeitgebers, für die ausreichende und korrekte Beleuchtung am Arbeitsplatz zu sorgen, was meist durch die grundsätzliche Planung und erstmalige Einrichtung eines Betriebsgebäudes festgelegt wird. Doch was passiert weiter? Und wie sieht es aus, wenn unterschiedliche Ansprüche an die Arbeitsplätze gestellt werden und wenn Mitarbeiter mit Sehbeeinträchtigungen beschäftigt werden?
Die Beleuchtung von Arbeitsstätten dient der Bewältigung der notwendigen Sehaufgaben, zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren und zur Vorbeugung der Ermüdung.
Da der Mensch auf Tageslicht angewiesen ist, weil es sowohl dem Empfinden als auch der Synchronisation einer inneren Uhr wegen unentbehrlich ist, muss auch für die Beleuchtung am Arbeitsplatz gelten: So viel Tageslicht wie möglich oder eben entsprechende Alternativen.
Tageslicht ist das Vorbild
Auch unterliegt das Tageslicht tages- und jahreszeitlichen Schwankungen.So ist die Beleuchtungsstärke im Freien deutlich höher als im Innenraum. Im Sommer erreicht die Beleuchtungsstärke im Freien mittags bei klarem Himmel ca. 100.000 lx (LUX) und selbst bei bedecktem Himmel sind im Winter noch ca. 6.000 lx vorhanden.
Im Vergleich dazu liegt die Beleuchtungsstärke mit zusätzlicher künstlicher Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz bei 500 lx. Da Tageslicht jedoch nicht immer in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, ist außerdem eine qualitativ gute künstliche Beleuchtung wichtig.
Eine Sichtverbindung nach außen unterstützt das Wohlbefinden. Deshalb sollte in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräumen nach Möglichkeit weiterhin eine durchsichtige Sichtverbindung (kein Milchglas oder Glasbausteine) nach außen gewährleistet sein, auch wenn diese in Anh. Nr.3.4 Abs. 1 ArbStättV materiell nicht mehr gefordert wird.
Tageslicht liefert Licht mit einem Spektrum, das vom Auge als weiß empfunden wird. Um bei künstlicher Beleuchtung die störenden Effekte unterschiedlicher Lichtfarben zu vermeiden, soll die Lichtfarbe des künstlichen Lichtes dem des Tageslichtes angepasst sein.
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Achten Sie insbesondere beim Austausch älterer Lampen darauf, dass die künstliche Beleuchtung am Arbeitsplatz in der Lichtfarbe warmweiß oder neutralweiß gehalten wird. Auch eine Vollspektrumbeleuchtung sorgt für Lichtverhältnisse, die dem Tageslicht ähneln.
Wartung nicht vergessen
Beleuchtungsanlagen müssen regelmäßig gewartet werden, da die Beleuchtungsstärke während der Nutzungsdauer durch Alterung, Verschmutzung der Leuchten und Lampenausfall abnimmt. Eine jährliche Inspektion der Leuchtkörper, ggf. sogar mit einem Luxmeter ausgerüstet, sollte zu Ihrer Routine werden.
Ältere Mitarbeiter benötigen eine höhere Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz als jüngere. Auch die Blendempfindlichkeit nimmt mit dem Alter zu.
Das erfordert individuelle Beleuchtungsverhältnisse.
Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung beispielsweise verlangt, dass die Beleuchtung am Arbeitsplatz dem individuellen Sehvermögen anzupassen ist: So kann es also durchaus sein, dass trotz ursprünglich ausreichender Beleuchtungsanlagen zusätzliche Lichtquellen für einzelne Mitarbeiter sinnvoll sind.
Helligkeitssprünge vermeiden
Eine höhere Beleuchtungsstärke kann bei besonderen Sehaufgaben, bei großen Hell-Dunkel-Unterschieden zwischen benachbarten Bereichen (z.B.Toreinfahrten) zur Hervorhebung von Unfallschwerpunkten usw. erforderlich werden.
Größere Helligkeitsunterschiede im Bereich der Sehaufgabe erfordern jedoch eine ständige Anpassung des Auges an die Helligkeit und führen zur Ermüdung. Um das zu vermeiden, sollte die Helligkeit, in Abhängigkeit der Beleuchtungsstärke und des Reflexionsgrades der Umgebung (Arbeitsflächen, Wände, Decke, Fußböden) keine zu großen Unterschiede aufweisen.
Achten Sie auch darauf, dass Blendungen begrenzt werden: Sie sind eine Ursache für vorzeitige Ermüdung, für Unfälle oder für die Störung des Wohlbefindens.
Je höher die Leuchtdichte der Lampe und die Anforderungen an die Begrenzung der Direktblendung sind, umso größer muss auch der Abschirmwinkel sein. Neben der häufig vorkommenden Direktblendung, z.B. Blick in eine Lichtquelle, kann bei spiegelnden Oberflächen darüber hinaus die Reflexblendung, z.B. Spiegelung auf dem Bildschirm, auftreten.
Bei diffusem Licht (indirekte Beleuchtung, z.B. Deckenfluter) können Körper schlecht erkannt werden. Bei stark gerichtetem Licht (direkte Beleuchtung,z.B. Spotleuchte) entstehen harte Schlagschatten.
Diese können die Erkennung der Sehaufgabe erschweren, Gefahrenquellen überdecken und zur Unfallgefährdung führen. Eine gute Beleuchtung soll deshalb sowohl Anteile von diffusem als auch gerichtetem Licht besitzen.
Dipl.-Ing. Susanne C. Steiger






