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Unfallanalysen

Laderampen - ein Verkehrsweg mit vielen Tücken

Laderampen sind für das Be- und Entladen von Fahrzeugen eingerichtet. Sie sind Verkehrsweg, Abstell- und Lagerfläche sowie Arbeitsplatz zugleich, und damit mehren sich die Risiken.

Laderampen - immer wieder passieren schwere Arbeitsunfälle

Laderampen - immer wieder passieren schwere Arbeitsunfälle

Immer wieder kommt es zu schweren Arbeitsunfällen: Stapler stürzen über die Kante, Personen rutschen aus oder werden angefahren. Wenn Sie als Sicherheitsfachkraft für diesen Bereich zuständig sind, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dazu zählen technische und organisatorische Mittel, aber auch eine fundierte Unterweisung der Beschäftigten.

Durch die vielseitige Nutzung von Laderampen beeinträchtigen sich die verschiedenen Arbeits- und Verkehrsbereiche gegenseitig. Unfallanalysen der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE) belegen, dass es gleich eine Reihe von Gefährdungen gibt, mit der Sie auf Laderampen rechnen müssen. An erster Stelle stehen Absturz- und Stolperunfälle. Oft mit schweren gesundheitlichen Folgen, die lange Ausfallzeiten nach sich ziehen.

Risiken durch Mehrfachnutzung der Laderampen

Zu den wesentlichen Gefahrenquellen auf Laderampen zählen:

  • Waren werden auf der Rampe zwischengelagert, zum Beispiel zum Kontrollieren.
  • Lade-, Rangier- und Transportvorgänge finden unmittelbar an der Rampenkante statt
  • die Verkehrswege sind rutschig (durch Verschmutzung oder Witterungseinflüsse)
  • die Rampenabgänge weisen bauliche Mängel auf oder werden gar nicht genutzt
  • Absturzsicherungen fehlen
  • der Verkehrsweg ist schlecht beleuchtet
  • Lieferfahrzeuge werden nicht gegen Wegrollen oder -fahren gesichert
  • das Lieferfahrzeug wird beim Rückwärtsfahren nicht eingewiesen
  • Einrichtungen zum Be- und Entladen weisen technische Mängel auf oder werden sicherheitswidrig genutzt. Zum Beispiel Hubladebühnen.

Gefahrenquelle Lieferfahrzeug

Oft ist gar nicht die Rampe das Problem, sondern das Fahrzeug, das sie beliefert. Das unerwartete An- bzw. Wegfahren von Lkw hat schon zu manchem Absturz mit schweren Folgen geführt. Die Ursachen: Missverständnisse wie Hörfehler oder Hektik des Fahrpersonals, wie so oft aufgrund von Zeitmangel.

Zur Prävention ist ein mechanisches Blockiersystem empfehlenswert, zum Beispiel in Form von an der Rampe angebrachten Haken, die in den Unterfahrschutz am Lkw eingehängt werden können. Nur: Haben Sie besser ein Auge darauf, dass es auch benutzt wird. Wenn für die Ladetätigkeit kraftbetriebene Flurförderzeuge eingesetzt werden, müssen Sie die damit befahrenen Lkw durch Radkeile gegen Verrollen sichern lassen – zusätzlich zu der Sicherung durch die Feststellbremse.

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Das A und O aber sind eine gute Kommunikation und das Verhalten des Personals. Wählen Sie die mit den Ladevorgängen betrauten Mitarbeiter sorgfältig aus und informieren Sie über die möglichen Gefahren. Dazu gehört auch eine kleine Schulung in das sichere Einweisen von Fahrzeugen.

Einweisen an der Laderampe

Weil der Fahrzeugführer über seine Außenspiegel nicht den Bereich hinter dem Lkw überblicken kann, werden die Fahrzeuge oft eingewiesen. Hier dürfen Sie nur Personen beauftragen, die über die dabei zu beachtenden Sicherheitsanforderungen informiert sind:

  • Einweiser dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrzeugführers aufhalten. Niemals zwischen dem sich bewegenden Fahrzeug und der Rampe oder anderen Hindernissen, die sich in Fahrtrichtung befinden.
  • Während ein Mitarbeiter einweist, darf er keine anderen Tätigkeiten ausführen
  • Zur besseren Wahrnehmung sollte der Einweiser eine Warnweste tragen.
  • Einweiser müssen die Standard-Handsignale für das Einweisen von Fahrzeugen verwenden. Sie finden sie in der Anlage 4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV D 29 „Fahrzeuge".

Technische Maßnahmen an Laderampen

Menschen machen Fehler. Zusätzliche technische Maßnahmen sind also unverzichtbar. Sie haben immer Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Einige Möglichkeiten sind:

  • Kamera-Monitorsysteme oder Verkehrsspiegel für bessere Überschaubarkeit
  • Absperrung des Gefahrenbereiches
  • Rückfahrvideosysteme
  • Rangier-Warneinrichtungen nach DIN 75031
  • Funksprechverkehr.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in der BGI 869 „Betriebliches Transportieren und Lagern“.

Ausreichende Beleuchtung

Um die Sicherheit des Verkehrsweges Laderampe zu gewährleisten, müssen Sie auf der gesamten Länge für eine ausreichende, blendfreie Beleuchtung sorgen. Als ausreichend gilt eine Beleuchtungsstärke von 100 Lux. Werden auf der Rampe allerdings Arbeiten mit Leseaufgaben (zum Beispiel bei der Warenkontrolle) durchgeführt, sind 200 Lux erforderlich.

Verhalten der Beschäftigten

Überzeugen Sie sich laufend vom sicherheitsgerechten Verhalten ihrer Mitarbeiter auf der Laderampe. Um zu gewährleisten, dass möglichst alle zu beachtenden Punkte berücksichtigt werden, können Sie die regelmäßig zu prüfenden Verhaltensweisen zusammenstellen.

Ein Beispiel für eine Prüfliste:

1) Wird der Verkehrsweg Laderampe in der erforderlichen Breite freigehalten?

2) Ist der Verkehrsweg frei von Stolper-, Sturz- und Rutschgefahren (Verpackungsmüll, Folien, Schnüre usw.)?

3) Werden Lade-, Rangier- und Transporttätigkeiten unmittelbar an der Rampenkante vermieden?

4) Tragen die Mitarbeitern auf der Laderampe ihre persönlichen Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe)?

5) Werden abgeräumte Paletten nur liegend abgelegt?

6) Nutzt das Personal immer die vorhandenen Treppen und Schrägrampen?

Das sind aber nur Anhaltspunkte. Ein Überwachungskatalog ist immer betriebsbezogen zu erstellen, also unter Berücksichtigung der beteiligten Mitarbeiter und der anfallenden Tätigkeiten.

Fazit

Um Ihre Mitarbeiter auf Laderampen vor Gefährdungen zu schützen, sollten Sie dafür sorgen, dass sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit umfassend informiert werden – über die möglichen Gefahren und die vom Betrieb getroffenen Maßnahmen zu deren Vermeidung. Die Unterweisung sollte danach in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, mindestens jedoch ein Mal jährlich. Denken Sie auch daran, die Unterweisung zu dokumentieren.

Christine Lendt, Fachjournalistin

Veröffentlicht:
2007-10-11

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