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Staplerschein

Freie Fahrt zwischen Hochregalen

Autofahren können genügt nicht: Um einen Gabelstapler steuern zu dürfen, ist eine spezielle Fahrerlaubnis erforderlich. Der Staplerschein lässt sich mit vergleichsweise wenig Aufwand erlangen. Auf jährliche Unterweisungen dürfen Sie dennoch nicht verzichten.

Freie Fahrt zwischen Hochregalen

Freie Fahrt zwischen Hochregalen

Schon aufgrund seiner Größe wirkt ein Gabelstapler manchmal wie ein Spielzeug für Erwachsene. Das kann doch nicht so schwer sein, so ein Ding zu bedienen, schon gar nicht für einen gestandenen Autofahrer - eine weit verbreitete Ansicht. Doch den Kraftfahrzeug-Führerschein können Sie hier vergessen.

Ein Gabelstapler erfordert anderes Fahrverhalten

Aus guten Gründen gibt es einen speziellen Staplerschein. Schließlich lässt sich das Manövrieren zwischen Paletten und Hochregalen, das Rangieren auf Laderampen, kaum mit dem Straßenverkehr vergleichen. Hinzu kommen die speziellen Tätigkeiten mit dem Gabelstapler. Es sind Lasten zu heben und senken, Güter ein- und auszulagern, Waren zu befördern. Alles Tätigkeiten mit zusätzlichem Gefahrenpotenzial.

Auch die Bauweise bringt besondere Anforderungen mit sich. Das Fahr- und Lenkverhalten eines Gabelstaplers ist anders als beim Pkw oder Lkw, denn die Lenkachse befindet sich hinten. Der Besitzer eines Staplerscheins ist außerdem mit dem besonderen Standsicherheitsverhalten seines Gefährts vertraut und weiß mit der Last umzugehen. Im Gegensatz zum Lkw liegt sie frei vor dem Fahrer auf den Gabelzinken.

Unwissenheit verursacht schwere Unfälle

Obwohl all das bekannt ist, kommt es immer wieder vor: Der Mitarbeiter mit dem Staplerschein ist noch in der Mittagspause, da setzt sich eben der ungeübte Kollege ans Steuer. Nach dem Motto: Was soll das schon passieren? Ein Trugschluss. Immer wieder erleiden Staplerfahrer schwere Arbeitsunfälle, manch einer lässt dabei sein Leben. Studien zufolge werden 70 Prozent aller Staplerunfälle durch unzureichend geschulte Fahrer verursacht. Und: Ein Staplerfahrer ohne gültigen Schein ist weder bei der Berufsgenossenschaft noch bei anderen Versicherungen ausreichend versichert.

Der Staplerschein ist Pflicht

Jeder Betrieb, der Gabelstapler einsetzt, muss über genügend Fahrer verfügen, die den entsprechenden Lappen in der Tasche haben. Der Staplerschein trägt offiziell den Titel „Führerschein für Fahrer/-innen von Flurförderzeugen im innerbetrieblichen Werkverkehr“.
Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV D 27. Dort ist in § 7 das „Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand“ geregelt.

Ein Unternehmer darf damit ausschließlich Personen als Staplerfahrer beauftragen, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben


Im Rahmen der Berufsausbildung (zum Beispiel zum Lagerfacharbeiter) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren einen Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge steuern, aber nur unter fachlicher Aufsicht.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Staplerfahrer

Wer den Staplerschein erlangen möchte, muss unter anderem das nötige Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge mitbringen. An körperlichen Voraussetzungen werden vor allem ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit und gutes Reaktionsvermögen erwartet. Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gilt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 („Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“)

Ausbildungswege und Kosten

Fachwissen und Fertigkeiten für den Staplerschein werden in verschiedenen Kursen vermittelt. Das dauert  meist nur einen Tag und ist mit einer abschließenden Prüfung in Theorie und Praxis verbunden. Die Ausbildungsinhalte legt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz (BGG) 925 fest. Kurse bieten zum Beispiel die Akademien von DEKRA und TÜV an, aber auch selbstständige Ausbilder oder Herstellerfirmen von Gabelstaplern. Oft kann die Schulung direkt im eigenen Betrieb erfolgen. Die Kurse zum Gabelstaplerfahrer darf nur ein qualifizierter Ausbilder durchführen.

Jährliche Unterweisung

Ähnlich wie der Kfz-Führerschein ist auch der Staplerschein unbegrenzt gültig. Mit einer Einschränkung allerdings, die Autofahrer nicht kennen: Die Berufsgenossenschaften schreiben eine jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer vor. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit vorhandenem Fahrausweis diese Maßnahme erhalten. Denn auch hier gilt der Grundsatz: Arbeitssicherheit ist nur gewährleistet, wenn die Mitarbeiter auf dem Laufenden bleiben.

Linktipp
Als registrierter Nutzer können Sie hier kostenlos ein Musterformular für die Gefährdungsbeurteilung von Gabelstaplern herunterladen.

Christine Lendt, freie Fachjournalistin

Veröffentlicht:
2009-10-08

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