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Gar nicht klar

Gefahrenzone Kläranlage: Darauf müssen Sie achten

Das Arbeiten in Abwasserbehandlungsanlagen ist kein Zuckerschlecken. Dabei ist eine eventuelle Geruchsbelästigung noch das kleinere Übel. Der Arbeitsplatz wartet mit einer Vielzahl von Gefahren auf. Dazu gehört zum einen die gesundheitliche Gefährdung durch chemische oder biologische Stoffe. Aber es lauern noch ganz andere Gefahren in Kläranlagen, die Sie nicht unterschätzen sollten.

Hamburger Stadtentwässerungsanlage

Hamburger Stadtentwässerungsanlage

Gefahrenpotentiale

Wenn Sie an Gefahren in Abwasserbehandlungsanlagen denken, fallen Ihnen wahrscheinlich als erstes zweifelhafte biologische und chemische Substanzen ein. Damit liegen Sie auch richtig, aber es gibt noch weitere Gefahrenquellen, auf die Sie vorbereitet sein sollten.

Stolpern und stürzen

Die Arbeiten in einer abwassertechnischen Anlage werden zum Teil im Freien ausgeführt. Hier sind Sie den unterschiedlichsten Witterungsbedingungen ausgesetzt. Regen, Schnee und Eis können aus den Verkehrswegen schnell eine Rutschbahn machen.

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Unfälle) sind auf abwassertechnischen Anlagen daher auch keine Seltenheit. Kommt noch eine mangelhafte Beleuchtung hinzu, ist der Unfall vorprogrammiert. Aber auch bei Tätigkeiten im Gebäude ist Vorsicht angebracht, vor allem wenn der Boden stellenweise mit einem gefährlichen Mix aus Wasser, Schlamm und Fett bedeckt ist.

Absturzgefahren gehen vor allem von ungesicherten Becken, Schächten, Gerinnen  und Montageöffnungen aus. Sie werden zu einer regelrechten Fallgrube, wenn Geländer oder Abdeckungen fehlen.

Arbeiten an Maschinen erfordern immer ein besonnenes und konzentriertes Vorgehen. Das sieht in Kläranlagen nicht anders aus. Rechenanlagen, Räumerbrücken oder Pressen können bei unsachgemäßem Vorgehen ernste Verletzungen verursachen. Automatisch anlaufende Maschinen stellen ein besonders großes Risiko dar. Diese müssen daher so gesichert sein, dass ein versehentliches Einschalten nicht möglich ist.

Elektrisierend

Enge, leitfähige Räume und elektrische Geräte sind keine gute Kombination. Diese Konstellation findet man in Abwasserbehandlungsanlagen jedoch häufig. Schächte, Kanäle, Stege, Brücken oder Pumpenkeller bergen damit ein hohes Risiko für elektrische Gefährdungen.

Zum Schutz dürfen elektrische Geräte nur mit Kleinspannung oder Schutztrennung betrieben werden. Natürlich darf auch nicht jeder nach Lust und Laune an den elektrischen Anlagen „herumspielen“. Diese gehören ausschließlich in die Hände von Elektrofachkräften. Wichtig: Alle elektrischen Geräte und Anlagen müssen regelmäßig überprüft werden.

Ätzend, giftig und reizend 

Für die Abwasserreinigung sind ganz bestimmte Betriebshilfsstoffe notwendig. Die meisten fallen in die Kategorie Gefahrstoffe. Wie der Name schon sagt, ist der Umgang mit solchen Substanzen nicht ohne. Der Arbeitgeber ist hier in der Pflicht. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss er eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und Schutzstufen festlegen lassen. So fallen beispielsweise ätzende und reizende Stoffen in die Schutzstufe II.

In geschlossenen Räumen können giftige Gase, z. B. Schwefelwasserstoff, Methan oder Kohlendioxid, auftreten. Das Arbeiten in umschlossenen Räumen ist daher strengen Sicherheitsregeln unterworfen (gemäß BGR 126).

Explosiv

Es sollte nicht sein, passiert aber leider immer wieder: Brennbare Flüssigkeiten werden illegal in die Kanalisation geleitet. So geraten diese natürlich auch in die Kläranlagen und bergen damit ein nicht zu unterschätzendes Explosionsrisiko.

Faulgas ist sozusagen ein „Nebenprodukt“ in Abwasserbehandlungsanlagen. Ein weiterer Grund, warum die Explosionsgefahr in Kläranlagen recht groß ist. Entsprechende Schutzvorkehrungen müssen Sie unbedingt beachten. Diese finden Sie in der BGI 5033 „Beispielsammlung - Explosionsschutzmaßnahmen bei der Arbeit im Bereich von abwassertechnischen Anlagen“ (siehe Links).

Explosionsgefährdete Arbeitsbereiche müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV C5 in einem Ex-Zonen-Plan dargestellt werden. Außerdem wird ein Explosionsschutzdokument erstellt. Dieses enthält die Gefährdungsbeurteilung, ein Schutzkonzept, die Zoneneinteilung sowie eine Übersicht über notwendige organisatorische Maßnahmen.

Infektiös

Bakterien und Viren gibt es im Abwasser reichlich. Auch sie stellen eine gesundheitliche Bedrohung dar. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind in der TRBA 220 aufgeführt („Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“). Ein effektiver Schutz bietet die strenge Einhaltung der Hygienebestimmungen (z. B. Hautschutzplan, Desinfektion, Reinigung, Schutzbekleidung).

Ohrenbetäubend

Die meisten Maschinen machen Krach – und davon gibt es in Zentrifugenräumen, Gebläsestationen, BHKW-Anlagen und anderen Betriebsräumen jede Menge. Gehörschutz ist hier Pflicht, selbst wenn Sie nur kurz dem Lärm ausgesetzt sind. Unterschätzen Sie nicht die Folgen eines zu lauten Geräuschpegels. Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufserkrankungen. Ab einer Lärmeinwirkung über 80dB (A) muss ein Gehörschutz bereit gestellt werden, ab 85 dB (A) ist er Pflicht.

Fazit

Das Arbeiten in einer Kläranlage ist mit einer Vielzahl von Gefährdungen verbunden. Um die Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aber: Auch der Arbeitnehmer hat Pflichten. Umsichtiges Arbeiten, das Beachten der Schutzmaßnahmen sowie die korrekte Handhabung der PSA sind für Ihre Sicherheit unerlässlich.

Weiterführende Informationen

  • Informationen zum Thema „Gefährdungen in Abwasserbehandlungsanlagen“ stellt die  Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft (BGFW) bereit. Auf der Website finden Sie weitere informative Downloads, unter anderem  einen Gefährdungs-Check für abwassertechnische Anlagen sowie BGR 126, BGI 5033, BGV C5 und TRBA 220.


Petra Dietz, freiberufliche Fachjournalistin

Veröffentlicht:
2008-04-23

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