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Enge Räume

Arbeiten in Silos, Behältern und engen Räumen

Arbeiten in Silos, Behältern und engen Räumen zählen zu den gefährlichen Tätigkeiten. Immer wieder ereignen sich dabei schwere Unfälle, oft mit tödlichem Ausgang. Die entsprechende BG-Regel 117 wurde komplett überarbeitet und um wichtige Aspekte ergänzt. Sie berücksichtigt nun auch den Bereich Silos und bietet Arbeitshilfen für Ihre Gefährdungsbeurteilung. Im April 2007 ist der zweite Teil in Kraft getreten.

Enge Räume: Die BG-117 wurde um einige Regeln ergänzt

Enge Räume: Die BG-117 wurde um einige Regeln ergänzt

Silos sind feste oder transportable Einrichtungen, die von oben befüllt und zur Seite oder nach unten entleert werden können. Ob Nahrungsmittelverarbeitung oder Baustoffindustrie, die dicken Zylinder sind in vielen Bereichen unverzichtbar. Sie dienen der Lagerung von Schüttgütern wie Mais oder Trockenmörtel und als Puffer in Materialströmen.

Wie bei allen technischen Einrichtungen kommt es zu Verschleiß und Störungen, auch kann das Schüttgut für Ärger sorgen. Dann bleibt meist nur eins: Der Einstieg in das dunkle Loch.

Das kann mit zahlreichen Risiken verbunden sein: Brände und Explosionen, Absturz, biologische Arbeitsstoffe, mechanische Einwirkungen, Elektrizität, Strahlung, heiße und kalte Medien, erhöhte körperliche Belastung – um nur einige zu nennen.

Vorsicht: Lawinengefahr

Der Schnee beweist es: Auch eine Lawine aus leichtem Material kann zur Todesfalle werden. Man liest immer wieder, dass Arbeiter in Silos verschüttet wurden. Vor allem in Mehl-, Sägespäne- und Strohhäckselsilos kann das Schüttgut an der Silowand verkleben oder Brücken bilden und beim Versuch, es von unten zu lösen, herabstürzen.

So geschehen bei einem verheerenden Arbeitsunfall in der Schweiz: An der Wand eines Silos war Maissilage festgefroren. Plötzlich löste sich das Futtermittel und begrub zwei junge Männer unter sich, die gerade dort arbeiteten.

Einer von ihnen konnte sich noch mit dem Oberkörper zur Luke stürzen und Hilfe herbeirufen, für seinen Kollegen kam jede Hilfe zu spät. Später stellte sich heraus, dass die scheinbar vereiste Maissilage bereits vollständig aufgetaut war, aber noch an der Wand des Silos klebte.

Arbeitsunfall: Ursache Sauerstoffmangel

Häufige Ursachen für Arbeitsunfälle in engen Räumen sind Gasbildung und Sauerstoffmangel. Infolge von chemischen Prozessen wie Fäulnis oder Gärung können tödliche Konzentrationen entstehen, um Beispiel in Auffangbehältern von Biogasanlagen.

Um das zu vermeiden, ist ein exaktes Freimessen des Raumes erforderlich, also das Ermitteln der Konzentration der jeweiligen Stoffe. Der Begriff „Freimessen“ wird erstmals in der BGR 117-1: „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" definiert, dem ersten Teil einer Neufassung der BG-Regel 117.

Die neue BG 117

Damit wurde die alte BG-Regel „Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ auf den Silobereich ausgeweitet. Sie ist eine handfeste Arbeitshilfe, die zeigt, wie die verschieden Gefahren vermieden werden können.

Dort finden Sie auch eine komplette Tabelle über die möglichen Risiken und Belastungen, die Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung helfen kann.

Oberste Priorität haben organisatorische Maßnahmen. Dazu zählen:

  • die Unterweisung aller beteiligten Mitarbeiter
  • die Festlegung eines Aufsichtführenden
  • die Festlegung von Sicherungsposten
  • die Ausstellung eines Erlaubnisscheines

Die Neufassung der BGR 117 wurde in wesentlichen Aspekten ergänzt, etwa durch Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen in ganz engen Behältern.

Der Bereich Rettungsmöglichkeiten aus Behältern, Silos und engen Räumen wurde erheblich ausgeweitet, unter anderem enthält er jetzt die Forderung, dass die Mitarbeiter in der Benutzung der PSA zum Retten unterwiesen werden und die Maßnahmen praxisnah üben.

Teil 2: Transportable Silos

Während die BGR 117-1 bereits seit November 2005 vorliegt, ist erst vor kurzem ihre Schwesterregel in Kraft getreten. Die BGR 117-2 heißt „Umgang mit transportablen Silos“ und ist seit im April 2007 verfügbar. Sie enthält unter anderem eine Muster-Betriebsanweisung für den Umgang mit transportablen Silos auf Baustellen.

Den Jugendschutz beachten

Arbeiten in Silos Behältern und engen Räumen sind gefährliche Tätigkeiten nach §8 der BGV A1 „Grundsätze der Prävention"  – und nach §22 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Beachten Sie also , dass für die Bereiche Einsteigen und Einfahren ein Beschäftigungsverbot für Jugendliche besteht.

Weitere Regeln und Vorschriften:

Bei speziellen Tätigkeiten müssen Sie außerdem noch weitere Regeln und Vorschriften berücksichtigen:

- in abwassertechnischen Anlagen die BGV C5

- Kfz-Arbeitsgruben: BGR 157

Christine Lendt, Fachjournalistin

Veröffentlicht:
2007-11-22

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