Arbeitsstätten
Hinhören, nicht weghören: Lärmschutz im Büro
Nicht nur Sägen, Hämmern und Bohren kann eine Lärmbelastung darstellen. Auch Druckergeräusche, lautstarke Diskussionen unter Kollegen und ständiges Telefonklingeln im Büro können einen Lärmschutz notwendig machen.
Gerade in Großraumbüros kann Lärmschutz besonders wichtig sein!
Sehen Sie sich deshalb die Lärmschutzmaßnahmen für Bildschirmarbeitsplätze in Ihrem Betrieb genau an.
Lärmschutz im Büro?
Der internationale Tag gegen den Lärm 2011 liegt hinter uns. Nicht jedes Unternehmen hat diesen Aktionstag zum Anlass genommen, nach Lärmquellen im Betrieb zu suchen und Gegenmaßnahmen zu definieren. Gerade die Arbeitsplätze im Bürobereich werden gerne bei Lärmmessungen vergessen. Dabei gibt es dort eine Fülle von Geräuschquellen, die zur Lärmbelastung werden könnten. Dazu gehören Telefonate über die Freisprecheinrichtung, Besprechungen mitten im Großraumbüro, laute Drucker und Kopierer, unzureichend schallgedämmte Gebäudeinstallationen im Bereich Heizung, Klima und Belüftung, aber auch externe Schallquellen, die durch Wände und Fenster als Geräuschkulisse ins Büro dringen.
Lärmschutz fördert Leistung und Konzentration
Gerade bei Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration erfordern, können scheinbar harmlose Geräusche als Lärm und Stressbelastung empfunden werden. Eine als störend empfundene Geräuschkulisse kann angespannt und gereizt machen. Untersuchungen zeigen, dass sich Lärm negativ auf die Konzentration, die Arbeitsleistung, die Kreativität und die Motivation auswirken kann. Lärm kann geistig und auch körperlich ermüden. Durch die sinkende Mitarbeiterproduktivität werden Lärmbelastungen zu einem Kostenfaktor für Unternehmen. Lärmschutzmaßnahmen im Büro kosten deshalb nicht etwa nur, sondern sie rechnen sich.
Umgebungslärm so weit wie möglich begrenzen
Die Forderung nach einem Lärmschutz findet man auch in der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV). Dort steht im Anhang unter Punkt 17:
| „Bei der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ist dem Lärm, der durch die zum Bildschirmarbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, Rechnung zu tragen, insbesondere um eine Beeinträchtigung der Konzentration und der Sprachverständlichkeit zu vermeiden.“ |
Auch der Anhang „Anforderungen an Arbeitsstätten“ in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) behandelt Lärm (3.7):
| „In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es
nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am
Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und
den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine
Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.“ |
Lärm messen und reduzieren
Der Bürobereich sollte bei Lärmmessungen und Lärmschutzmaßnahmen also nicht ausgenommen werden. Je nach Art der Bürotätigkeit sollte der Schalldruckpegel unter 45 dB(A) bei Arbeiten mit hoher Konzentration oder unter 55 dB(A) bei Routinearbeit liegen. Darüber sind entsprechende Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
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Lautstärke ist nicht alles
Es ist jedoch falsch verstandener Lärmschutz, in Büros nur auf die Lautstärke der vorhandenen Geräusche zu achten. So stören sich viele Büroarbeiter auch an Geräuschen, die andere nicht als laut und störend empfinden. Wie Geräusche empfunden werden, hängt unter anderem von der Geräuschfrequenz, der Schallstärke, der Geräuschdauer, dem zeitlichen Verlauf der Geräusche, aber auch von der aktuellen Tätigkeit, der persönlichen Einstellung zu der Schallquelle und zu dem gegenwärtigen Befinden der Betroffenen ab. So können auch Gespräche stören und ablenken, die nach Messung nicht als zu laut bewertet würden.
Lärmschutz hat viele Facetten
Wie Sie dem Lärmproblem im Bürobereich begegnen, kommt auf die jeweilige Situation und die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Generell gilt:
- Vermeiden Sie laute Klingeltöne und
- halten sie keine Meetings im Großraumbüro ab.
Weitere Tipps gibt Ihnen die Checkliste Lärmschutz im Büro.
Autor: Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist






