UV-Strahlenschutz
Nicht nur im Urlaub an UV-Strahlen denken
Mit den möglichen Gefahren durch UV-Strahlen verbindet die öffentliche Diskussion meist zu ausgiebige Sonnenbäder ohne entsprechende Schutzmaßnahmen. Doch Gesundheitsrisiken durch UV-Strahlung drohen nicht nur am Strand, sondern auch an vielen Arbeitsplätzen. Sensibilisieren Sie deshalb die entsprechenden Mitarbeiter, sich auch während der Arbeit gegen UV-Strahlen zu schützen.
Nicht nur am Strand, sondern auch am Arbeitsplatz ein Thema: UV-Strahlung
Metalllackierung soll schnell trocknen
Um den Produktdurchsatz zu steigern, werden unter anderem bei der Metalllackierung Lacksysteme bevorzugt, die schnell trocknen. Deshalb wird in diesem Produktionsbereich gerne UV-Lack genutzt, also Lacksysteme, die unter UV-Licht in kurzer Zeit aushärten.
Neben der sehr kurzen Aushärtezeit sind die oftmals hohe Resistenz gegenüber Kratzern und der meist geringere Energieverbrauch deutliche Vorteile von UV-Lack.
Allerdings zeigt ein aktueller Report des BGIA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) mit dem Titel „UV-Strahlenexposition an Arbeitsplätzen“ (BGIA-Report 3/2007), dass UV-Lack auch Gefahren für die Produktionsmitarbeiter mit sich bringen könnte, wenn keine entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Strahlenmessung prüft Grenzwerte
So wurden zwischen 1990 und 2006 umfangreiche UV-Strahlenmessungen an verschiedenen Arbeitsplätzen durchgeführt, um zu überprüfen, ob die in der Berufsgenossenschaftlichen Information BGI 5006 aufgeführten Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung dort eingehalten werden. Arbeitsplätze, an denen unter Umständen mit UV-Strahlung (ultraviolette Strahlung) umgegangen wird, finden Sie unter anderem
-
bei der Trocknung von Lacken und Farben
-
bei der Verarbeitung von Klebern
-
bei der Rissprüfung
-
bei der Entkeimung
-
oder beim Schweißen ohne Schutzschild, um nur einige Bereiche zu nennen.
Bei den Untersuchungen wurden Arbeitsplätze angetroffen, an denen eine erhöhte Exposition gegenüber UV-Strahlung möglich sein kann, allerdings nicht nur über einen längeren Zeitraum hinweg, sondern auch bereits nach wenigen Minuten oder gar Sekunden könnte es passieren, dass die festgelegten Grenzwerte überschritten werden.
Diese Risiken könnten bestehen
Wenn in Ihrem Betrieb mit UV-Strahlung zum Beispiel im Trocknungsprozess oder bei der Entkeimung umgegangen wird oder UV-Strahlen wie beim Schweißen ungewollt entstehen, sollten Sie die betreffenden Mitarbeiter für die möglichen, gesundheitlichen Risiken sensibilisieren. So hat die UV-Strahlung eben nicht nur den positiven Effekt der unterstützenden Wirkung bei der Bildung von Vitamin D3.
Generell denkbar sind Schädigungen für die Haut und die Augen, innere Organe hingegen sind nicht betroffen, da die Strahlung bereits in oberen Hautschichten absorbiert werden kann. Werden die zulässigen Grenzwerte überschritten, könnten folgende Schädigungen auftreten:
-
akute Hautrötungen
-
allergische Hautreaktionen
-
Hautalterung
-
unter Umständen sogar Hautkrebs
-
Bindehautentzündungen
-
Hornhautentzündungen
-
Trübung der Augenlinse
Wie beim Sonnenbaden im Urlaub auch, reagieren dabei die einzelnen Betroffenen unterschiedlich auf eine gegebene Strahlenexposition.
So sorgen Sie für den richtigen Schutz
Da die Wirkung der UV-Strahlen unter anderem von der Bestrahlungsstärke und der Bestrahlungsdauer abhängig ist, sollten Sie neben der Aufklärung der betroffenen Mitarbeiter für die notwendigen Abschirmmaßnahmen sorgen. So können bestimmte Schutzscheiben das UV-Licht von den Mitarbeitern ebenso fern halten wie die planvolle und genaue Ausrichtung des Strahlenganges.
Die Mitarbeiter sollten dabei einen Mindestabstand zu dem Strahlengang einhalten. Zudem kann eine persönliche Schutzausrüstung gegen die UV-Belastung die Überschreitung der Grenzwerte vermeiden helfen, wobei bereits entsprechende UV-Schutz-Brillen inklusive seitlicher Abschirmung sowie eine Kleidung, die auch die Unterarme bedeckt, von Nutzen sein kann.
Beim Schweißen darf insbesondere der Schutzschirm nicht fehlen. Entsprechende Vorkehrungen sollten Sie regelmäßig prüfen, so dass zum Beispiel die Schutzscheiben nicht defekt sind und dadurch ihre Schutzwirkung verlieren.
Technik und Organisation können helfen
Ebenso sollten Sie prüfen, ob veraltete Geräte zum Einsatz kommen, die mitunter Anteile der UV-Strahlung emittieren, die für den Produktionsablauf oder die Aufgabe eigentlich gar nicht erforderlich sind. Werden Wartungen an UV-Strahlen verursachenden Geräten durchgeführt, so sollte die Wartungsanleitung vorsehen, dass die Geräte nach Möglichkeit bei diesen Eingriffen vorsorglich abgeschaltet werden.
Besteht Unklarheit, ob an einem Arbeitsplatz die Grenzwerte für die UV-Strahlenexposition eingehalten werden oder nicht, sollten Sie eine entsprechende Messung veranlassen, um die Schutzmaßnahmen richtig definieren zu können.
Fazit: UV-Strahlen auch am Arbeitsplatz meiden
-
Die potenziellen Gefahren durch UV-Strahlen am Arbeitsplatz sind vielen Mitarbeitern nicht bewusst.
-
Das BGIA hat umfangreiche Messungen angestellt, die ergeben haben, dass an verschiedenen Arbeitsplätzen das Risiko besteht, dass die maximalen Grenzwerte für eine UV-Strahlenexposition bereits in kurzer Zeit überschritten werden.
-
Erläutern Sie deshalb den betreffenden Mitarbeitern die gesundheitlichen Risiken.
-
Überprüfen Sie den Einsatz von UV-Strahlen am Arbeitsplatz, lassen Sie bei Bedarf die mögliche Exposition durch Messungen bestimmen und sorgen Sie für dauerhafte Schutzmaßnahmen.
Weitere Informationen finden Sie in
„UV-Strahlenexposition an Arbeitsplätzen“ (BGIA-Report 3/2007)
EU-Richtlinie 2006/25/EG "Künstliche optische Strahlung"
Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist






