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So sichern Sie Baustellen auf der Straße!

Sommerzeit, Baustellenzeit: Arbeiten, die den Verkehrsfluss behindern, sind für Autofahrer nur lästig. Und gefährlich: Nach einer aktuellen ADAC-Studie ist das Unfall-Risiko beim Passieren von Baustellen viermal höher als auf freier Strecke. Noch riskanter ist der Straßenverkehr für die Arbeiter. Für Straßenwärter, die auf Tagesbaustellen arbeiten, ist das Risiko einen tödlichen Arbeitsunfall zu erleiden, sogar 12-mal größer als beim Durchschnitt der gewerblichen Arbeitnehmer.

So sichern Sie Baustellen auf der Straße

So sichern Sie Baustellen auf der Straße

Wann immer Bauarbeiten in den Bereich des öffentlichen Verkehrs eindringen, brauchen Sie die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Damit die Zusammenarbeit reibungslos klappt und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter genauso gesichert ist, wie die der Verkehrsteilnehmer, sollten Sie gut vorbereitet sein.

Je mehr Raum Sie zwischen Ihre Leute und die Autos bringen, je früher die Autofahrer gewarnt werden und je besser die Baustelle ausgeschildert und sichtbar ist, desto besser und sicherer ist das für alle Beteiligten.

Die Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsordnung StVO definiert im § 45 die Aufgaben des Unternehmers in der Vorbereitungsphase und während der Bauarbeiten:

(6) Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - von der zuständigen Behörde Anordnungen nach Absatz 1 bis 3 darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.

MVAS99

Die Sicherheit auf Baustellen im Straßenverkehr ist ein sehr komplexes Thema. Deshalb sollten Sie im Zweifelsfall einen Experten mit der Qualifikation nach MVAS 99 (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) hinzuziehen, oder selbst die Qualifikation im Rahmen eines Lehrgangs erlangen.

Diese Seminare werden zum Beispiel von der BG Bau angeboten und dauern in der Regel zwei bis drei Tage. Die Qualifikation MVAS 99 ist zwar keine Bedingung für die Ausarbeitung des Verkehrszeichenplans, erleichtert ihn aber Umständen sehr.

Vorbereitung und Betrieb von Straßenbaustellen

Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Absicherung in der von der Straßenverkehrsbehörde festgelegten Form funktioniert. Das heißt, alle Verkehrszeichen und Barrieren müssen richtig aufgestellt, die Warnlampen installiert und geprüft sein.

Natürlich stellt schon das Aufstellen der Schilder und Sicherungseinrichtungen eine Gefahr dar, deshalb gilt auch hier wie für die gesamte Baustellenzeit: Warnkleidung zusätzlich zur Persönlichen Schutzausrüstung.

Im Laufe der Bauarbeiten kann es leicht passieren, dass die Sicherheitsvorkehrungen mit der Zeit verwahrlosen. Sprich Lampen fallen aus, Gegenstände ragen über die Barrieren, Reflektoren verschmutzen. Sie müssen unbedingt darauf achten, dass sämtliche Einrichtungen immer in einwandfreiem Zustand bleiben.

Baustellenverkehr und Baustellenausfahrten

Auch innerhalb einer Baustelle kann mitunter reger Verkehr herrschen. Die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) empfiehlt deshalb, schon in der Planungsphase getrennte Wege für Fahrzeuge und Fußgänger einzurichten.

Um die besonders gefährlichen Rückwärtsfahrten zu vermeiden, sollten entsprechende Wendemöglichkeiten geschaffen werden. Bei eingeschränkter Sicht müssen Einweiser beim Rangieren helfen. Der Einweiser muss:

  • mindestens 18 Jahre alt sein.
  • zuverlässig und körperlich geeignet sein
  • allen Mitarbeitern bekannt sein
  • vor seiner Tätigkeit eingewiesen worden sein
  • sich außerhalb des Fahrbereichs aufhalten
  • den gesamten Fahr- und Arbeitsbereich der Maschine überblicken können
  • einen sicheren Standort haben
  • Warnkleidung tragen
  • Handzeichen gemäß BGV „Fahrzeuge“ verwenden
  • ständigen Sichtkontakt mit dem Fahrzeug- oder Maschinenführer halten

 

 

 

Fazit

Wenn Bautätigkeiten in Berührung mit dem Straßenverkehr kommen, sind Sie gleich doppelt verantwortlich: Für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und für die der anderen Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Sie sich hier besonders gründlich informieren und qualifizieren.  

Autorin: Lisa Reisch

Veröffentlicht:
2007-06-28

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