Störschall
Wenn das Warnsignal überhört wird
Störschall kann die Wahrnehmung eines akustischen Warnsignals behindern und muss deshalb beim Einsatz eines Warnsystems berücksichtigt werden. Prüfen Sie, wie es um die Hörbarkeit der akustischen Warnsignale steht.
Akustische Warnsignale nicht nur hören, sondern auch richtig interpretieren! (© Perry - Fotolia.com)
Die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) hat das Störschallkataster aktualisiert. Unter Störschall versteht man in diesem Fall Geräusche, die die Wahrnehmung akustischer Warnsignale be- oder verhindern.
Störschallkataster 2012
Das Störschallkataster hilft bei der Projektierung automatischer Warnsysteme für Gleisbaustellen. Der dort genannte Störschallpegel der Gleisbaumaschinen muss berücksichtigt werden, um zu gewährleisten, dass die akustischen Warnsignale wahrgenommen werden. Auch wenn Sie in einer anderen Branche tätig sind, ist Störschall ein Thema für Sie.
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Warnsignale nicht nur bei Gleisbauarbeiten wichtig
Akustische Warnsignale, Notsignale und Notsignale zur Räumung werden nicht nur bei Gleisbauarbeiten eingesetzt, wo die Beschäftigten vor herannahenden Zügen gewarnt werden müssen.
Akustische Warnsignale spielen in vielen Gefahrenbereichen eine Rolle. Denken Sie nur einmal an den Gefahrenbereich rings um eine Fertigungsmaschine. Auch in solchen Gefahrenbereichen muss sichergestellt sein, dass die Beschäftigten ein mögliches Warnsignal hören können, obwohl der Maschinenbetrieb Lärm und damit Störschall erzeugt.
Schallzeichen und Gehörschutz/Hörminderung
Wenn die Beschäftigten einen Gehörschutz tragen, muss dies ebenso bei der Planung für das akustische Warnsignal berücksichtigt werden wie Beschäftigte mit vermindertem Hörvermögen.
Es gilt also zu prüfen,
- ob das akustische Warnsignal trotz Störschall und möglichem Gehörschutz wahrgenommen werden kann und
- ob zusätzlich optische Warnsignale notwendig sind.
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Anforderungen der ASR 1.3
Doch selbst wenn ein akustisches Warnsignal wahrgenommen werden kann, ist damit nicht sichergestellt, dass es auch seinen Zweck erfüllt. Für akustische Warnsignale und andere Schallzeichen nennt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.3 klare Anforderungen, die Sie im Auge und im Ohr behalten sollten:
- So müssen Schallzeichen im Betrieb eindeutig definiert sein.
Es muss also z.B. geklärt sein, welches Schallzeichen das betriebliche Notsignal ist. - Die Beschäftigten müssen die Schallzeichen nicht nur wahrnehmen, sondern auch erkennen und richtig interpretieren können.
Deshalb sind entsprechende Unterweisungen und Probealarme entscheidend. - Eine Verwechselung des betrieblichen Notsignals mit anderen Schallzeichen oder einem öffentlichen Notsignal muss ausgeschlossen sein.
- Wichtig ist es zudem, dass jeweils in der Arbeitsstätte Hörproben stattfinden, ob alle Beschäftigten, die gewarnt werden sollen, das Warnsignal auch wirklich hören können.
Technische Anforderungen an Schallzeichen
Technische Anforderungen an akustische Warnsignale finden Sie insbesondere in
- DIN EN ISO 7731:2008-12: Ergonomie - Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten - Akustische Gefahrensignale,
- ISO 8201:1987-12: Akustik; Akustisches Notsignal für Räumung und
- ISO 11429:1996-12: Ergonomie - System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale.
Prüfen Sie die Anforderungen aus ASR 1.3 an Warnsignale und andere Schallzeichen und wie es um die Hörbarkeit der akustischen Warnsignale steht mit der aktuellen Checkliste Schallzeichen.
Autor: Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist






