Baugruben
Unfälle: Lebendig begraben
Es passiert immer wieder, obwohl die Gefahren längst bekannt sein sollten: Arbeiter werden in Gräben und Baugruben verschüttet, und das geht selten gut aus. Da wurden die Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet, die beim Grabenbau und bei Aushubarbeiten notwendig sind. Vor allem an kleinen Baustellen regiert oft der Leichtsinn.
Ungesicherte Baugrube
Erst am 4. Februar 2008 hat sich wieder ein tödlicher Arbeitsunfall im Landkreis Rheingau-Taunus ereignet. Nach dem Polizeibericht hatten zwei Bauarbeiter eine zwei Meter tiefe Grube im Garten eines Privatgrundstücks ausgehoben. Einer von ihnen ging fort, um etwas zu holen.
In der Zwischenzeit stieg der andere in die zwei mal 1,20 Meter breite Grube. Nachrutschende Erde begrub den Arbeiter unter sich. Sein zurückkehrender Kollege konnte ihm nicht mehr helfen. Der Notarzt stellte noch an der Unfallstelle den Tod des 57-Jährigen fest.
Leichtsinn an Kleinstbaustellen
Da zeigt sich wieder, dass es oft die kleineren Bauvorhaben sind, bei denen das Thema Sicherheit unterschätzt wird. Während auf Großbaustellen ein SiGeKo die Aufsicht darüber hat, wurstelt man bei kleinen Maßnahmen oft vor sich hin, frei nach dem Motto: Was soll da schon passieren.
Das kommt auch bei Privatleuten immer wieder vor, die aus Kostengründen auf professionelle Bauarbeiter verzichten. So wurde im August 2007 ein Ehepaar vor seinem Eigenheim verschüttet: In Hettstedt/Sachsen-Anhalt hatte ein 52 Jahre alter Mann einen Graben ausgehoben, um feuchte Kellerwände trockenzulegen.
Die Grube brach plötzlich zusammen, der Mann hatte unter dem schweren Lehm- und Tonboden keine Chance. Seine Ehefrau, die versuchte ihn zu retten, stand bis zur Hüfte in dem Schacht und konnte von der Feuerwehr noch lebend geborgen werden.
Häufig beobachtete Mängel
Doch auch wenn Profis am Werk sind, kommt es oft zu fatalen Fehlern. Häufig beobachtete Mängel bei Gruben auf Baustellen sind
· unzureichende Absicherung
· zu gering bemessene Arbeitsräume
· keine Sicherungsmaßnahmen an Böschungskanten
· fehlende Schutzeinrichtungen gegen Absturzgefahren
Dadurch sind schon ganze Baumaschinen in Gruben gestürzt. Wie es dazu kam, zeigt ein Unfallbericht der BG Gas-, Fernwärme und Wasserwirtschaft:
Die Zufahrt war aufgrund der einseitigen Hanglage sehr eng, der Fahrer musste mit seinem Hydraulikbagger dicht an die Baugrube heranfahren. Als er den Ausleger schwenkte, stürzte das Fahrzeug mit der angeschlagenen Last in die Baugrube.
Der Fahrer kam glimpflich davon: Er erlitt nur leichte Schnittwunden und einen Fingerbruch. Doch das hätte auch böse enden können, und an der Baumaschine entstand ein hoher Sachschaden.
Bei der Untersuchung der Unfallursachen stellte man unter anderem fest, dass der Untergrund im Baustellenbereich an dem Tag stark aufgeweicht und nicht ausreichend untersucht worden war.
Faktoren, die Erdrutsche begünstigen
Beim Aushub von Gruben und Gräben wird eine verhältnismäßig große Menge an Erdreich bewegt. Die bearbeitete Erde muss gesichert werden, um ein Nach- oder Abrutschen zu vermeiden.
Zumal noch weitere Faktoren einen Erdrusch begünstigen können:
· Erschütterungen von außen (zum Beispiel durch Baumaschinen)
· Bodenbeschaffenheit und - schichten (Lehm, Sand, Kies)
· Erosion
· Wassereinbruch
· andere natürliche Einflüsse (zum Beispiel Sturm)
· Bebauung und Bepflanzung
Die Anforderungen laut BGV C 22
Eine Grundlage für Ihre Arbeitssicherheit ist die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (BGV C 22), insbesondere der Abschnitt VI „Zusätzliche Bestimmungen für Arbeiten in Baugruben und Gräben sowie an und vor Fels- und Erdwänden“.
Dort wird unter anderem gefordert, Baugruben und Gräben ab einer Höhe von 1,25 Meter so abzuböschen oder zu verbauen, dass Beschäftigte nicht durch das Abrutschen von Massen gefährdet werden können.
Dabei müssen Sie zusätzliche Einflüsse, die eine Standsicherheit des Erdbodens beeinträchtigen können, berücksichtigen.
Abböschung nach DIN 4124
Die Durchführungsanweisungen zu den betreffenden Paragrafen 6 und 28 der BGV C 22 beschreiben, wie dieses Ziel erreicht werden kann: Durch die Anwendung der DIN 4124 „Baugruben und Gräben, Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“.
Diese Anforderungen listet auch das Taschenlexikon Arbeit und Gesundheit der BGN auf. Demnach ist am oberen Rand der Böschung ein mindestens 0,60 Meter breiter Schutzstreifen von Lasten freizuhalten. Ohne rechnerischen Nachweis dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden:
· 45 Grad bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden
· 45 Grad bei steifen oder halbfesten bindigen Böden
· 80 Grad bei Fels
Eine Böschungsneigung von mehr als 80 Grad ist in keinem Fall zulässig. Rechnerisch müssen Sie die Standsicherheit von Böschungen unter anderem dann nachweisen, wenn vorhandene bauliche Anlagen gefährdet werden können oder eine Böschung mehr als fünf Meter hoch ist.
Die Arbeitsräume in Baugruben müssen mindestens 0,50 Meter breit sein. Dabei sind die einzelnen Arbeitsräume noch genauer definiert. Und: Baugruben und Gräben, die tiefer als 1,25 Meter sind, müssen jederzeit über geeignete Verkehrswege (Leitern oder Treppen) verlassen werden können.
Risiken bei einer Teilfreigabe
Mitunter werden Teile von Baugruben freigegeben, die bei einem möglichen Einsturz der Grabenwände nicht gefährdet sind, weil hereinbrechende Maßen den Bereich nicht erreichen können.
Die Teilfreigabe einer Baugrube ist nach der UVV Bauarbeiten auch nicht geregelt und damit nicht ausdrücklich verboten. Dass das trotzdem üble Folgen haben kann, belegt ein weiterer Unfallbericht.
Fazit
Auch lockeres Erdreich kann zu einer Falle werden, aus der es kein Entrinnen gibt. Offenbar lassen sich immer wieder Arbeiter durch die scheinbare Festigkeit von Grubenwänden täuschen. Vor allem, wenn es darum geht „nur mal eben“ einen Graben auszuheben.
Hinzu kommt, dass unbefestigte Grubenränder noch andere Gefahren bergen. Helfen Sie mit, weiteren Unfällen vorzubeugen: Es hat schon genug Opfer gegeben.
Christine Lendt






