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Jeder Schritt zählt

Arbeitsunfälle bei Dacharbeiten vermeiden

Nicht nur bei der Beseitigung von Schnelllasten auf Dächern besteht Absturzgefahr, sondern bei jeder Art von Dacharbeiten. Besonders häufig ereignen sich Durchstürze durch nicht begehbare Dachflächen, vor allem bei Wellplatten und Lichtbändern.

Dacharbeiten

Dacharbeiten

Machen Sie deshalb auf die Gefahren durch Bauteile aufmerksam, die einer punktförmigen Belastung bei Dacharbeiten nicht standhalten, und sorgen Sie für die richtigen Absturzsicherungen.

Vorsicht Dacharbeiten!

Dacharbeiten sind nicht nur für Passanten gefährlich, obwohl auch diesen große Gefahr drohen kann, wie der schwere Unfall am Mainzer Ketteler-Kolleg im Oktober 2009 zeigte. Eine Schülerin und ein Schüler wurden von herabfallenden Gerüstteilen verletzt, die Schülerin erlitt schwere Kopfverletzungen, der Schüler einen Beinbruch.

Die Warnung vor Dacharbeiten gilt aber auch für die Bauarbeiter und Handwerker selbst. Bei Dachunfällen und Abstürzen kommt es immer wieder zu schweren Kopfverletzungen, gequetschten Gliedmaßen, Querschnittslähmungen und auch zu Todesfällen unter den Arbeitern.

Jeder Schritt zählt

Besonders häufig sind es die eigentlich nicht begehbaren Bauteile, die zu bei Dacharbeiten zu Unfällen führen. Für Dachreparaturen müssen oftmals verschiedene Dachbereiche erreicht werden. Dazu werden dann Lauf- und Arbeitsstege mit Trittleisten ausgelegt, auf eine Absturzsicherung wird allzu oft verzichtet. Doch nicht immer sind die Holzleisten wirklich als Lauf- und Arbeitssteg geeignet. Das Holz hat unter Umständen eine mangelhafte Qualität und einen unzureichenden Querschnitt. Teilweise werden die Stege auch nicht richtig montiert. Brechen die Holzlatten, kann es zu einem gefährlichen Absturz kommen.

Stabilität von Glasdächern und Wellplatten überschätzt

Aber nicht nur die Holzlatten als Stegmaterial können brechen. Auch Glasdächer, Faserzement-Wellplatten und Lichtkuppeln können bei punktförmiger Belastung brechen und zu einem Durchsturz führen. Ein Schritt neben den Arbeitssteg kann also bereits einen gefährlichen Absturz nach sich ziehen. Zahlreiche Bauteile auf Dächern sind deshalb als nicht begehbar eingestuft, darunter (sofern nicht speziell gesichert):

  •     Bitumen-Wellplatten,
  •     Faserzement-Wellplatten,
  •     Glasdächer,
  •     Kunststoff-Wellplatten,
  •     PVC-Lichtplatten,
  •     Lichtkuppeln,
  •     Oberlichter und
  •     Lüftungskanäle.


Material und Gefahr erkennen

Für die Unfallverhütung entscheidend ist deshalb, dass alle an den Dacharbeiten beteiligten Personen die nicht begehbaren Materialien und Bauteile kennen, erkennen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen werden. Das Erkennen des Materials ist jedoch nicht immer ganz einfach, denn durch Verwitterung können verschiedene Werkstoffe ganz anders als erwartet aussehen.

Informieren Sie deshalb die Betroffenen über die Risiken bei Dacharbeiten und weisen Sie auf die notwendigen Maßnahmen hin:

  •     Keine Dacharbeiten ohne vorherige Gefährdungsbeurteilung!
  •     Nicht begehbare Dachflächen immer durch richtig gewählte und dimensionierte lastverteilende Beläge oder Laufstege überbrücken
  •     Arbeits- und Laufstege gegen Verschieben, Verrutschen und Abheben sichern
  •     Arbeiten in der Höhe (mögliche Absturzhöhe höher als drei Meter) nicht ohne Absturzsicherung, je nach Gefährdung zum Beispiel Seitenschutz, Geländer, Abdeckungen von Öffnungen, Absperrungen, Schutznetze, Fanggerüste, Schutzwände oder Anseilschutz
  •     Bei Neubauten immer Bauteile empfehlen, die gut auf Dächern erkennbar bleiben, wie erhöhte, gewölbte Lichtbänder statt Lichtplatten, zusätzlich Durchsturzsicherungen wie Gitter oder Stabkonstruktionen.


Weitere Informationen finden Sie insbesondere in der BGR 203: Dacharbeiten und der BGI 656: Dacharbeiten.


Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2010-01-28

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