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Baustrom

Wenn Handwerker der Schlag trifft

Elektrizität ist bei vielen Arbeiten unverzichtbar. Um die Sicherheit der Stromversorgung ist es jedoch oft schlecht bestellt, vor allem auf kleineren Baustellen. Das gefährdet Ihre Mitarbeiter, unter Umständen sogar Unbeteiligte: Nachbarn, Passanten, spielende Kinder. Lassen Sie es beim Thema Baustrom nicht zum Ernstfall kommen. Es ist weder teuer noch kompliziert, die technischen Vorschriften einzuhalten.

Um die Sicherheit bei der Baustromversorgung ist es oft schlecht bestellt

Um die Sicherheit bei der Baustromversorgung ist es oft schlecht bestellt

Eine Baustelle verändert sich ständig. Da wird auch Strom immer wieder an neuen Plätzen benötigt. Verschiedene Firmen arbeiten nur kurze Zeit zusammen, eher neben- als miteinander. Die Folge: Leitungen sind nur provisorisch verlegt, und oft so unprofessionell, dass Experten die Haare zu Berge stehen.

Obendrein belastet die starke Beanspruchung die Isolation von Kabeln und Geräten. Durch fehlerhafte Leitungen wurden schon ganze Baugerüste unter Spannung gesetzt. Das traurige Ergebnis: Fast die Hälfte aller tödlichen Stromunfälle der Wirtschaft passieren auf Baustellen.

Nur Fachkräfte heranziehen

Elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Aufsicht installiert werden. Das schreibt die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (VBG 4) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vor. Die Umsetzung muss nach den Elektrotechnischen Regeln erfolgen, die der Verband der Elektrotechnik e.V. (VDE) vorgibt.

Zulässige Speisepunkte einrichten

Die Sicherheit beginnt dort, wo Strom abgegeben wird. Kontrollen des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi), Berlin, haben ergeben, dass rund zwei Drittel der Betriebe auf kleinen Bau- und Montagestellen unzulässige Speisepunkte nutzen.

Probleme gibt es auch, wenn sich der Baustellenbetrieb dem Ende neigt und die dafür installierte Stromversorgung schon demontiert wurde. Die Firmen, die noch Restarbeiten durchführen müssen, greifen dann auf die – inzwischen fertig gestellte – ortsfeste Anlage zurück.

Laut BGI 608 dürfen einfache Steckdosen am Bau aber gar nicht verwendet werden. Es sei denn, Sie lassen eine „ortsveränderliche Schutzeinrichtung“ davorschalten. Doch das ist nur für einzeln benutzte elektrische Betriebsmittel an kleinen Baustellen erlaubt oder bei Bauarbeiten geringen Umfanges (rund 100 Arbeitsstunden). In der Regel muss also mit Baustromverteilern gearbeitet werden.

Immer FI-Schutzschalter verwenden

Das LAGetSi weist darauf hin, dass eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung an allen Speisepunkten Pflicht ist. Denn der FI-Schalter, auch als RCD-Einheit bekannt, unterbricht die Stromzufuhr im Falle einer Fehlleitung.

Das bedeutet: Wenn ein Mensch leitfähige Teile berührt, wird die gefährliche Spannung in Sekundenbruchteilen abgeschaltet. Auch elektrisch gezündete Brände durch Erdfehlerströme werden so verhindert. Beachten Sie aber, dass FI-Schalter täglich per Tastendruck überprüft werden sollten. Eine einfache Maßnahme, die jeder Anwender übernehmen darf.

Alle Leitungen schützen

Am Bau geht es oft derbe zur Sache, die Witterung tut ihr Übriges dazu. Sorgen Sie dafür, dass die Leitungen von vornherein gut vor Beschädigung geschützt sind. Indem sie hoch verlegt, abgedeckt oder in Schutzrohren vergraben werden. Und lassen Sie beschädigte Leitungen immer sofort austauschen.

Außerdem gilt:

  • Verlängerungsleitungen dürfen nur mit Stecker und Kupplung verbunden werden.
  • Steckvorrichtungen müssen für erschwerte Bedingungen geeignet, isoliert und spritzwassergeschützt sein (mindestens IP X4)
  • Drehstromsteckvorrichtungen bis 32 A müssen 5-polig ausgeführt sein

Leitungsroller korrekt benutzen

Kabeltrommeln sind praktisch, aber auch sie müssen speziell für den rauen Betrieb am Bau geeignet sein. Sie dürfen sie nur nach den Herstellerangaben und entsprechend der angeschlossenen Leistung verwenden. Sonst kommt es schnell zu Isolationsschäden durch Aufheizung. Folgende Merkmale sind notwendig:

  • CE – Zeichen
  • Schutzisolation
  • Spritzwasserschutz (mindestens IP X4)
  • Thermoschutzschalter
  • Isolierstoffgehäuse

Prüfungen und Fristen einhalten

Denken Sie auch rechtzeitig daran, eine Elektrofachkraft kommen zu lassen, um die nach BGV A3 vorgeschriebenen Prüfungen einzuhalten. Nach Angaben der Europäischen Agentur für Arbeitsschutz (Osha) sind folgende Fristen zu beachten:

1) Elektrische Anlagen, ortsfeste Betriebsmittel ohne CE- Kennzeichnung: vor der ersten Inbetriebnahme, dann jährlich.

2) Baustromverteiler: monatlich.

3) Ortsveränderliche Betriebsmittel: dreimonatlich. Wenn die Fehlerquote unter zwei Prozent liegt, halbjährlich. Außerdem arbeitstägliche Sichtprüfung durch einen Anwender.

4) Anschlussleitungen mit Steckern: jährlich

5) FI- Schutzschalter: Arbeitstäglich durch einen Anwender mit der Prüftaste

Gemäß § 3 (3) BetrSichV sind auch andere Fristen möglich.

Fazit

Mit Baustrom ist nie zu spaßen, die Folgen können tödlich sein. Wenn Sie als Sicherheitsfachkraft immer einen klaren Überblick im Chaos der Baustelle behalten, ist schon viel gewonnen. Sparen Sie nicht an Elektrofachkräften, und auch nicht an Schutzeinrichtungen. Das LAGetSi fordert: FI-Schalter sollten zu einer Selbstverständlichkeit werden wie der Sicherheitsgurt im Auto. Denn auch sie können Leben retten.

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Autorin: Christine Lendt

Veröffentlicht:
2007-08-30

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