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Lärmschutz

Effektiver Lärmschutz am Arbeitsplatz

Lärm ist allgegenwärtig, stresst den Körper, die Psyche und vor allem das Ohr. Einen besonderen Stellenwert hat der Lärmschutz am Arbeitsplatz. Aber wie lassen sich Arbeitnehmer effektiv vor Lärm schützen?

Der Lärmschutz am Arbeitsplatz hat einen besonderen Stellenwert

Der Lärmschutz am Arbeitsplatz hat einen besonderen Stellenwert

Mehr als 6000 Leistungsfälle jährlich wegen Lärmschwerhörigkeit beklagt allein die Berufsgenossenschaft Bau. Insgesamt gibt es in Deutschlang mehr als 5 Mio. Lärmarbeitsplätze.

Bereits ab einem Schalldruckpegel von 80 dB(A) müssen Lärmschutzmaßnahmen, zum Beispiel das Tragen von Gehörschutz,  ergriffen werden.

Ohrenbetäubender Lärm schadet nicht nur dem Gehör

Mögliche direkte Auswirkungen von Lärm auf die Arbeit sind

  • Konzentrationsschwäche
  • Ermüdung, geringere Leistungsfähigkeit
  • unnötiger Stress

Dies kann Ursache einer erhöhten Unfallgefährdung sein, aber auch das Überhören von Signalen und Warnungen.

Langfristige Schäden können nicht nur das Gehör, sondern auch das Herz-Kreislaufsystem betreffen. Daneben ist Lärm Mitursache einer Reihe psychisch bedingter Leiden wie Nervosität, Schlafstörungen und Erschöpfungssyndromen.

Die Grenzen unserer Ohren

Die Belastung für das Gehör geht aus dem einwirkenden Schalldruckpegel innerhalb der wöchentlichen Arbeitszeit hervor. Am Arbeitsplatz sind maximal 80 dB (A) für 40 Stunden pro Woche zulässig. Bei höherer Schallbelastung verringert sich die zulässige Arbeitszeit entsprechend. Geht die Arbeitszeit jedoch darüber hinaus, müssen Maßnahmen im Lärmschutz am Arbeitsplatz ergriffen werden.

1. Geräuscharme Maschinen

Der Importeur oder Hersteller der Maschine ist seit 1993 gemäß 89/392//EWG-Richtlinie gesetzlich dazu verpflichtet Geräuschangaben zu machen. Lärmwerte sind dem Geräuschdatenblatt, der Betriebsanleitung oder den Verkaufpapieren zu entnehmen:

  • Der Schallleistungspegel (Lwa) gibt die Höhe des von der Maschine in alle Richtungen der Arbeitsumgebung abgegebenen Schalls in dB an.
  • Der Emmissions-Schalldruckpegel (Lpa) gibt die Höhe der Lärmerzeugung in dB an, die verursacht durch die Maschine direkt en einem Arbeitsplatz einwirkt.

Prüfen Sie, auf welchen Betriebszustand sich die Angaben beziehen. Wichtig ist auch die Kenntnis der Norm, nach der die Lärmwerte ermittelt wurden.

2. Lärmschutz in Räumen

Schallschutzmaßnahmen sind zu ergreifen, wenn der zulässige einwirkende Schalldruckpegel überschritten ist. In Frage kommen

  • Schallschutzkabinen für Maschinen
  • Schallschirme
  • Trennwände
  • Schallschutzvorhänge
  • Schallschutzkabinen für Menschen
  • Lärmquellen räumlich konzentrieren
  • Lärmquellen in andere Räume verlegen
  • Vergrößerung des Abstandes zur Lärmquelle

Daneben können raumakustische Maßnahmen zur Lärmminderung beitragen. Es gibt schallschluckende Raumauskleidungen, Schallschluckabsorber und –schürzen, schalldämmende Wände und Decken, Fenster und Türen.

3. Arbeitsorganisatorische Regelungen

Lärmarbeiten sollten zeitlich konzentriert ausgeführt werden. Regeln zum Arbeitsablauf beinhalten, dass sich nur Arbeitnehmer im Schallbereich aufhalten, die die Tätigkeit ausführen. Festzulegen sind Lärmpausen mit einem Pausenpegel, der unter 75 dB(A) liegt.

Wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet?

Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz und nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, lärmarme Arbeitsmittel, Verfahren und Einrichtungen einzusetzen. Lärmbereiche sind zu ermitteln und zu kennzeichnen. Liegen Beurteilungspegel über 90 dB(A), muss ein Lärmminderungsprogramm erstellt werden. Ab 80 dB(A) muss der Arbeitgeber für einen persönlichen Gehörschutz sorgen. Daneben sind Gehörvorsorgeuntersuchungen zu veranlassen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Voraussetzung für die Anmeldung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen ist die aktuelle Gefährdungsermittlung. Die Vorsorgeuntersuchung „Lärm“ (G 20) ist bei Tätigkeiten im Lärm vorgeschrieben. Nach Umsetzung der EG-RL „Lärm“ in nationales Recht seit Februar 2006 besteht bereits ein Untersuchungsanspruch bei einem Schichtmittelwert von ³80 dB(A) als bzw. einem maximalen Schalldruckpegel ³135 dB und eine Untersuchungsverpflichtung ab ³85 dB(A) bzw. 137 dB. 

Gehörschutz sorgt für Ruhe

Für den persönlichen Gehörschutz gibt es verschiedene Systeme:

  • Gehörstöpsel (GSS) ohne Filter dämpfen hohe Frequenzen. Sie sind meistens elastisch und werden eingesetzt, wenn keine Anforderungen an die Klangqualität bestehen.
  • GSS mit Membran dämpfen nur Impulslärm und Lärmspitzen. Bei mittleren Lautstärken ist die Dämmung dagegen gering.
  • Der Kapsel-Gehörschutz ist ein zeitlich begrenzt einsetzbarer Schutz. Vorteile liegen in einer leichten Handhabung, guter Sichtbarkeit und rascher Abnehmbarkeit in Pausen. Zudem hat diese Art des Hörschutzes Vorbildfunktion gegenüber anderen Mitarbeitern.
  • Der Kapsel-Hörschutz mit aktiver Lärmkompensation bewirkt ab einem Lärm von 85 dB eine aktive Lärmkompression.

Gewöhnungsprogramm für die Ohren der Mitarbeiter

Gehörschutz im und am Ohr ist zum einen wegen des ungewohnten Tragegefühls, zum anderen wegen der gedämpften tieferen Klangwahrnehmung gewöhnungsbedürftig. Deshalb will das Tragen erlernt sein. Wenn möglich, helfen Sie Ihren Mitarbeitern durch ein gezieltes Trainingsprogramm, das die tägliche Tragezeit des Gehörschutzes langsam erhöht.

  • in der ersten Woche 30 Minuten
  • in der zweiten Woche eine Stunde
  • in der dritten und vierten Woche zwei Stunden
  • in der fünften und sechsten Woche vier Stunden
  • anschließend acht Stunden

Die Checkliste „Lärm und Vibrationen“ steht Ihnen zum kostenlosen Download zu Verfügung

Dr. med. Julia Hofmann

Veröffentlicht:
2007-06-06

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