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Brandschutzmaßnahmen II

Alles Wichtige zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Nach einem Brand steht der Betrieb still - da lassen Umsatzausfälle nicht lange auf sich warten. Da die fortlaufenden Kosten ein Unternehmen jedoch ruinieren können, ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung eine wichtige Ergänzung zur Feuerversicherung.

Steht der Betrieb nach einem Brand still, springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein

Steht der Betrieb nach einem Brand still, springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein

Die Folgen eines Brands gehen in der Regel über den eigentlichen Sachschaden hinaus. Wenn zum Beispiel ein Maschinenbrand ausbricht, kann der komplette Betrieb für eine gewisse Zeit stillstehen. Die Betriebskosten, u.a. die Personalkosten, laufen weiter, aber der geplante Umsatz bleibt aus. Gegen solch finanzielle Verluste nach Bränden hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV), die die Feuerversicherung sinnvoll ergänzt.

BUV als Teil der Brandschutzmaßnahmen

Betriebsunterbrechungsversicherung gehört zur Gruppe der Ertragsausfallversicherungen. Im Rahmen Ihrer Brandschutzmaßnahmen sollten Sie sich deshalb mit dieser Art von Versicherung befassen:

  • Gegen welche Risiken kann man sich mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern?
  • Welche Risiken sind in der Regel nicht dadurch abgesichert?
  • Was hat es mit der Bestimmung der Versicherungssumme und der Haftzeit auf sich?

Ertragsausfall durch Brand vermeiden

Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann genauso wenig die Unterbrechung des Betriebs verhindern, wie eine Feuerversicherung den Brand vermeiden kann. Was aber kompensiert werden kann, ist der Ertragsausfall, weshalb die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) auch Ertragsausfallversicherung genannt wird. Die trotz Betriebsunterbrechung weiterlaufenden Kosten (wie Gehälter, Mieten, Leasingraten, usw.) können dank einer Betriebsunterbrechungsversicherung weiter bezahlt werden.

Brände sind nicht die einzigen Risiken

Eine Betriebsunterbrechung kann natürlich nicht nur durch einen Brand verursacht werden. Deshalb lassen sich auch andere Risiken durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung absichern, z.B.

  • Kurzschluss und Überspannung bei Maschinen,
  • Fehler in der Mess- und Regeltechnik,
  • Sturmschäden,
  • Material- oder Konstruktionsfehler.

Nicht versichert sind jedoch in der Regel Risiken durch Kriegshandlungen, Kernenergie oder Schäden, die eine Feuerversicherung abdeckt.

Versicherungssumme = Ertragskraft

Damit die Betriebsunterbrechungsversicherung die entgangenen Gewinne und die laufenden Kosten ersetzen kann, muss die Versicherungssumme passend gewählt werden. Je nach Typ der Betriebsunterbrechungsversicherung errechnet sich die notwendige Versicherungssumme aus der Differenz zwischen Umsatz und den notwendigen Aufwendungen für den Betrieb, z.B. der zu versichernden Maschine (Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung).

Haftzeit begrenzt den Ersatz des Ertragsausfalls

Wenn es zu einer Betriebsunterbrechung kommt, ersetzt die entsprechende Versicherung den entgangenen Ertrag allerdings nicht auf unbegrenzte Zeit hin. In der Regel beträgt die sog. Haftzeit zwölf Monate, sie kann aber vertraglich verlängert werden.

Wann beginnt die Haftzeit?

Die Haftzeit beginnt rechnerisch, wenn die wirtschaftlichen Folgen des Schadens eintreten, was durchaus erst einige Zeit nach einem Brand sein kann. Da jedoch mit längerer Haftzeit und abhängig vom Typ der Betriebsunterbrechungsversicherung (kleine, mittlere oder große BUV) auch die Versicherungsbeiträge variieren, sollte Ihr Unternehmen entsprechende Angebote und Verträge genau prüfen.

Tipps dazu finden Sie in der Checkliste Betriebsunterbrechungsversicherung.

Autor: Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2011-10-06

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