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Brandschutzmaßnahmen I

Alles Wichtige zur Feuerversicherung

Eine Feuerversicherung hilft dabei, die finanzielle Belastung durch Brandschäden besser zu überstehen - Brände verhindern kann sie natürlich nicht. Trotzdem hat eine Feuerversicherung viel mit Ihren Brandschutzmaßnahmen zu tun.

Die Feuerversicherung deckt viele Brandschäden ab

Die Feuerversicherung deckt viele Brandschäden ab

Welche Risiken mit einer Feuerversicherung abgedeckt werden, ist der Bezeichnung nicht direkt zu entnehmen.

Was ist eine Feuerversicherung?

Eine Feuerversicherung ist nach Definition des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Versicherung für Gebäude und bewegliche Sachen gegen Schäden durch

- Brand,

- Blitzschlag,

- Explosion und

- Absturz von Luftfahrzeugen.

Feuerversicherung: auch Folgeschäden sind versichert

Wichtig zu wissen ist, dass auch Folgeschäden versichert sind, z.B. Schäden durch Löschwasser.

Nicht versichert sind hingegen Schäden durch Kernenergie, radioaktive Strahlung oder nukleare Substanzen, sowie z.B.

  • Sengschäden,
  • Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen,
  • Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen, sowie
  • Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.

 

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Die  Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB)

Für den Arbeits- und Brandschutz sind auch die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) entscheidend. So müssen im Rahmen der Feuerversicherung bestimmte Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, besteht im Schadensfall möglicherweise eine Leistungsfreiheit für den Versicherer, d.h., er muss nicht zahlen. Es ist also wichtig, dass Sie diese speziellen Sicherheitsvorschriften kennen:

Wichtige Bestimmungen der AFB
  1. Genügend häufige Kontrollen der versicherten Räume, auch während einer vorübergehenden Stilllegung wie z.B. Betriebsferien.
  2. Mindestens wöchentlich die Erstellung von Duplikaten von Daten und Programmen, sofern nicht in der Branche des Versicherungsnehmers kürzere Fristen zur Datensicherung üblich sind.
  3. Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften sowie die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.


Der Versicherungsnehmer hat zudem vor Vertragsschluss dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen (Brandrisikoanalyse).

Der eigene Vertrag kann von den AFB abweichen

Allerdings reicht es nicht, sich diese Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung anzusehen und mit dem eigenen Brandschutzkonzept zu vergleichen, denn der Versicherungsvertrag
Ihres Unternehmens kann durchaus abweichende Bestimmungen enthalten.

Klauseln für die Feuerversicherung (SK AFB)

Zusätzlich gibt es für die Feuerversicherung noch die sogenannten Klauseln (SK AFB). Dort finden sich je nach Versicherungsvertrag z.B. Vorgaben zur Prüfung von elektrischen Anlagen, zur Überwachung von Anlagen zur Erzeugung von elektrischem Starkstrom und zu Brandschutzanlagen (SK 3610 (10)). Hier können Regelungen enthalten sein, wie

  • die Brandschutzanlage stets in gutem, funktionstüchtigem Zustand zu erhalten und zu betreiben sowie die Bedienungsanleitungen zu beachten,
  • für die Dauer von Störungen oder Außerbetriebnahmen der Brandschutzanlage geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und
  • in festgelegten Zeiträumen Inspektionen und Wartungen durchzuführen.

Wichtig ist also, dass Sie Ihr Brandschutzkonzept kontrollieren und mit den Bedingungen der Feuerversicherung abgleichen.

Autor: Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist

Veröffentlicht:
2011-09-15

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