Brandschutz
Das Genehmigungsverfahren bei Heißarbeiten
Die wichtigste Maßnahme im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes bei Schweißarbeiten ist die Durchführung des betriebsspezifischen, mit dem Sachversicherer abgestimmten Verfahrens zur Genehmigung der Heißarbeit.
Das Genehmigungsverfahren bei Heißarbeiten
Ein standardisiertes Vorgehen beim Planen von feuergefährlichen Arbeiten außerhalb dafür eingerichteter Werkstätten hilft, Risiken zu minimieren, alle Maßnahmen im Überblick zu behalten und damit einen Brand zu verhindern.
Dauern die Heißarbeiten länger als ein paar Stunden oder findet ein Schichtwechsel während der Heißarbeitsphase statt, so hat es sich bewährt und ist bei einigen Versicherern auch vorgegeben, die Genehmigung zur Heißarbeit nur für die anwesende Schicht zu erteilen und das Verfahren zu Beginn der neuen Schicht erneut durchzuführen. So lassen sich Kommunikationsdefizite und Änderungen in der Gefahrenlage besser überblicken und das Risiko, durch Informationsverlust Fehler und Gefahren zu übersehen, minimieren.
Wer darf den Schein ausstellen?
Ja nach Betrieb und Größe des Betriebs sind verschiedene Personen verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens.
Betriebsverantwortlicher
Der Betreiber einer Anlage ist grundsätzlich der Betriebsverantwortliche. Im Rahmen der rechtlichen Grundlagen (Delegations- und Organisationspflichten) und der internen Arbeitsregelungen kann er diese Verantwortung an ausgewählte geeignete Mitarbeiter delegieren (z.B. Brandschutzbeauftragte, Haustechnik).
Der Verantwortliche muss die grundsätzliche Gefahr und die Risiken in seinem Bereich kennen und zusätzliche Gefährdungen beurteilen können. Auch bei Hinzuziehung eines Sachkundigen hat er vor Durchführung der Arbeiten die grundsätzliche Richtigkeit der festgelegten Maßnahmen schriftlich zu bestätigen. Der Betriebsverantwortliche legt einen Aufsichtsführenden fest oder übernimmt selber die Aufsicht.
Aufsichtsführender
Der Aufsichtsführende ist zuständig für die Umsetzung und Kontrolle der festgelegten Schutzmaßnahmen. Er muss weisungsbefugt gegenüber den beteiligten Mitarbeitern oder Fremdfirmen sein.
Aufbau des Genehmigungsscheins
Im ersten Teil finden sich allgemeine Angaben zum Auftragnehmer oder Mitarbeiter, der die Heißarbeiten durchführen soll. Dieser muss namentlich benannt werden. Weiter sind dort Datum, Ort, Zeit, Dauer der Gültigkeit und Art der durchzuführenden Heißarbeit zu finden. Dieser Teil muss von der durchführenden Person unterzeichnet werden. Außerdem wird hier auch der verantwortliche Leiter der Heißarbeit namentlich genannt. Auch dieser muss unterzeichnen. Mit der Unterschrift bestätigen beide die Durchführung und Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen für die Dauer der Gültigkeit des Genehmigungsscheins.
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Im nächsten Teil sind die allgemeinen und betriebsspezifischen Sicherheitsvorkehrungen aufgelistet, die für die Durchführung der Heißarbeit von Bedeutung sind. Alle infrage kommenden Maßnahmen sind zu kennzeichnen oder schriftlich zu ergänzen!
Der letzte Teil bezieht sich auf die Brandwache. Hier sind die bereitgehaltenen Löschmittel, die Besetzung der Brandwache und die Dauer der Brandwache schriftlich festzuhalten. Die Brandwache unterzeichnet nach Abschluss ihres Einsatzes ebenfalls für die korrekte Durchführung.
Häufig sind auch noch allgemeine Hinweise für das Vorgehen im Notfall zu finden oder zu dokumentieren.
Der Genehmigungsschein ist ein Dokument und muss entsprechend des Versicherungsvertrags aufbewahrt werden. Zusätzlich erhalten Aufsichtsführender und Durchführender je eine Kopie. Außerdem sollte für die Dauer der Heißarbeit eine Kopie des Scheins in der Nähe der Arbeitsstelle gut sichtbar ausgehängt sein. Natürlich ist dabei zu beachten, dass es sich in der Regel um brennbares Material handelt.
Missachtung des Genehmigungsverfahrens und der Sicherheitsvorkehrungen
Ein Versicherungsschutz kann durch die Nichtbeachtung gesetzlicher, behördlicher oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften gefährdet werden. Denn aus den Versicherungsbedingungen, die den Feuerversicherungsverträgen zugrunde liegen, ergibt sich für die Versicherungsnehmer die Verpflichtung, diese Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Ein Regelverstoß durch den Versicherungsnehmer führt grundsätzlich zu einem Leistungsverweigerungsrecht und zu einem Kündigungsrecht des Versicherers. Auf die Leistungsfreiheit kann sich der Versicherer aber nur berufen, wenn er innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt, den Versicherungsvertrag kündigt.
Die Leistungsverpflichtung des Versicherers bleibt nur dann ausnahmsweise bestehen, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte oder keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Entschädigung hatte.
Die Einschaltung von Hilfspersonen und die Delegation von Verantwortungen befreit den Versicherungsnehmer nicht völlig von seinen Verpflichtungen. Er trägt mindestens die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Personen und muss diese überwachen. Außerdem hat er die Verpflichtung, in bekannte Gefahren einzuweisen und entsprechend zu schulen bzw. einweisen und schulen zu lassen.
Sollten Fremdfirmen zum Einsatz kommen, haften diese für den von ihnen verursachten entstandenen Schaden durch Werkvertrag und allgemeine Schutzpflicht für anvertrautes Gut.
Tipps zur Verbesserung der Organisation und Risikominimierung
Zuverlässige Fremdfirmen mit entsprechenden Haftpflichtversicherungsnachweisen und guten Referenzen mit der Durchführung beauftragen, wenn im Betrieb keine geeigneten Mitarbeiter die Arbeit durchführen können, aber die Brandwache durch betriebseigenes Personal besetzen lassen. Betriebseigene Brandwachen sind mit Örtlichkeiten, Organisationsstruktur, Besonderheiten und Notfallkette besser vertraut als ein eingewiesener Fremdarbeiter.
Einführung eines guten Heißarbeitsmanagements in Zusammenarbeit mit Brandschutzbeauftragten, Verantwortlichen, Sachversicherern und infrage kommenden Mitarbeitern für die Brandwache. Mitarbeiter schulen, informieren, einbeziehen, aber auch für lückenlose Dokumentation als Überwachung sorgen.
Regelmäßiges Überprüfen und Aktualisieren der potenziellen Gefahren im Betrieb und aktuelle Sicherheitsschulungen aller Mitarbeiter erleichtern ein Vorgehen in besonderen Situationen.
Benennung eines Brandschutzbeauftragten mit angemessener Ausbildung, der durchgehend erreichbar ist (Rufbereitschaft!) und bei allen anstehenden feuergefährlichen Arbeiten kontaktiert wird, Mitarbeitern und ggf. Fremdfirmen gegenüber weisungsbefugt ist und regelmäßige Brandschutzbegehungen durchführt.
Nicht zuletzt vorsätzliche Missachtungen und kleine Ausnahmen in der Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen, auch der scheinbar nebensächlichen, arbeitsrechtlich sanktionieren, denn sie beeinträchtigen die Schutzmaßnahmen und können schließlich doch zur Katastrophe führen.
| Dieser Text ist ein Auszug aus Betrieblicher Brandschutz |






