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Betrieblicher Brandschutz

Die Brandschutzbegehung richtig durchführen

In wöchentlichen Zeitabständen können sich im betrieblichen Ablauf wesentliche Defekte an Brandschutzeinrichtungen oder organisatorische Fehler ergeben. Der Brandschutzbeauftragte sollte in seinem Zuständigkeitsbereich deswegen mindestens wöchentlich eine Brandschutzbegehung durchführen.

Die Brandschutzbegehung deckt Mängel auf

Die Brandschutzbegehung deckt Mängel auf

Organisatorische Fehler können im Rahmen der Brandschutzbegehung meist direkt abgestellt werden. Erkannte technische Mängel an Brandschutzeinrichtungen müssen dagegen durch Beauftragen einer Reparatur oder andere geeignete Maßnahmen umgehend beseitigt werden.

Dokumentationsanforderungen

Für die wöchentliche Brandschutzbegehung ist in der Regel kein ausführlicher Begehungsbericht erforderlich. Trotzdem müssen die Feststellungen so dokumentiert werden, dass im Nachhinein die wesentlichen Erkenntnisse an einem bestimmten Termin nachgehalten werden können.

Beispiele:

  • Ein Mitarbeiter wurde beim Rauchen in einer Rauchverbotszone ertappt und erhält eine erneute mündliche Unterweisung. Der Sachverhalt, der Name des Mitarbeiters und die Maßnahme Unterweisung werden festgehalten, damit im Falle einer Wiederholung eine Abmahnung erfolgen kann. 
  • Eine Brandschutztüre ist mit einem Keil festgestellt: Der Keil wird entfernt, die Feuerschutztüre zusätzlich mit einem Hinweisaufkleber versehen.
  • Ein Handfeuerlöscher ist nicht mehr plombiert: Der Feuerlöscher wird durch einen plombierten ersetzt, der nicht plombierte zur Prüfung vorgestellt. 
  • Ein Fluchtweg ist durch eine Gitterbox verstellt worden: Die Gitterbox wird unverzüglich entfernt, der Bereichsverantwortliche informiert.
  • Eine Installationsfirma hat ein Loch von 200 mm Durchmesser in eine feuerbeständige Wand gebohrt. Nachdem eine Wasserleitung hindurchgelegt wurde, muss eine wirksame Brandabschottung durch eine Fachfirma die Brandschutzfunktion der Wand wieder herstellen.

Diese Beispiele lassen die Art wichtiger, zu dokumentierender Erkenntnisse gut erkennen: Alle Mängel, die bei der Brandschutzbegehung nicht unmittelbar abgestellt werden können, müssen dokumentiert werden, um anschließend geeignete Anschlussmaßnahmen einzuleiten. Bei sofort beseitigten Mängeln werden die Art des Mangels und die getroffene Abhilfe vermerkt.

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In der Praxis bewährt es sich, solche Daten in ein DIN-A6-Notizbuch einzutragen, das jederzeit beim Gang durch den Betrieb in der Tasche dabei sein sollte. Vollgeschriebene Bücher sollte man ähnlich wie Verbandbücher mindestens fünf Jahre über den letzten Eintrag hinaus aufheben.

Positives und negatives Verhalten

Ein guter Brandschutzbeauftragter schafft es optimalerweise, dass die gesamte Betriebsbelegschaft ihm bei seiner Arbeit hilft, indem er sie für die Probleme des Brandschutzes sensibilisiert.

Erklären Sie einem Mitarbeiter, der sich falsch verhält, warum diese Handlungsweise gefährlich ist, und zeigen Sie ihm Alternativen, wie er seine Tätigkeit auch sicher aus der Sicht des Brandschutzes durchführen kann. Loben Sie Mitarbeiter mit vorbildlichem Brandschutzverhalten und honorieren Sie vorbildliches Verhalten mit Prämien oder Präsenten, soweit die betrieblichen Gegebenheiten dies zulassen. Jeder Mitarbeiter, dessen positives Verhalten Sie auf diese Weise verstärken, bedeutet im Optimalfall für Sie ein Augenpaar mehr, das während seiner Arbeitszeit die Betriebssicherheit überwacht und verbessert. Auch auf das Verhalten der Mitarbeiter sollten Sie deshalb bei jedem Durchgang achten und bei Bedarf kurze Unterweisungen durchführen.

Tipps und Tricks für die Brandschutzbegehung

Besichtigen Sie die Gebäude immer von oben nach unten, das gibt Ihren Notizen immer die gleiche Laufrichtung.

Führen Sie Gespräche: Welche Beobachtungen haben der Werksschutz, die Sicherheitsbeauftragten und Bereichsverantwortlichen in der letzten Woche gemacht, die für Sie interessant sein könnten?

Achten Sie auf neue Gesichter: Sprechen Sie mit Mitarbeitern von Fremdfirmen (besonders, wenn diese Heißarbeiten durchführen) und stellen Sie sich neuen Mitarbeitern vor und erklären diesen Ihr Aufgabengebiet.

Sehen Sie Ihr Objekt immer so an, als wenn Sie zum ersten Mal Bestandsaufnahme aus brandschutztechnischer Sicht machen.
 
Wenn Sie Feuerschutzabschlüsse per Handschalter auslösen/zufallen lassen können, ohne die Produktion zu unterbrechen, dann tun Sie dies.

Achten Sie nebenbei auch auf die im Betrieb gesprochenen Sprachen! Wenn Mitarbeiter nicht oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, prüfen Sie notfalls mithilfe eines Dolmetschers, ob den Personen das richtige Verhalten im Betrieb bekannt ist.

Sprechen Sie ab und zu Ihre Brandschutzhelfer an und fragen Sie diese, was sie z.B. tun würden, wenn es in einem Mülleimer in deren Arbeitsbereich brennt. Machen Sie sich ein Bild vom Kenntnisstand.
 
Gehen Sie NIEMALS davon aus, dass ein Fluchtweg einschließlich aller Türen und Tore im Verlauf begehbar ist – prüfen Sie es jedes Mal erneut!
 
Die Brandschutzbegehung

Im Rahmen der Brandschutzbegehung sollten primär die folgenden Prüfpunkte kontrolliert werden:

  • Gangbarkeit und Sicherheit der Fluchtwege
  • Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse
  • Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken
     

Gangbarkeit und Sicherheit der Fluchtwege

Um die Gangbarkeit der Fluchtwege zu überprüfen, wird zunächst bei der Brandschutzbegehung jeder einzelne Fluchtweg abgeschritten. Die notwendigen Flure und Treppenräume müssen frei von Brandlasten sein. Brandlasten in diesem Sinne sind nicht nur Holzmöbel oder ein Papierstapel, sondern auch Topfpflanzen, Fotokopierer oder Garderobenständer. Die Gangbreite der Flure und Treppenräume muss in der Regel mindestens 1 Meter (Anforderungen einiger LBO) betragen. Nach 35 Metern muss gemäß der Musterbauordnung (MBO) von jedem Punkt eines Aufenthaltsraums ein notwendiger Treppenraum oder das Freie zu erreichen sein.

Es dürfen keine wesentlichen Einengungen der Gangbreite im Bereich der Fluchtwege bestehen. Wenn für den zweiten Rettungsweg über Fenster mit Gerät der Feuerwehr Stellflächen ausgewiesen sind, dann schauen Sie auch aus einem Fenster, ob diese Flächen wirklich frei und auch erreichbar sind.

Alle Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen müssen jederzeit von jedermann ohne Hilfsmittel und ohne wesentlichen Zeitverzug zu öffnen sein.

Schlüsselkästen mit darin verwahrten Schlüsseln zum Öffnen von Türen zur Entfluchtung sind nicht mehr zulässig.

Während der Fluchtwegeprüfung wird gleichzeitig die Ausschilderung der Fluchtwege kontrolliert. Im Normalfall sollte diese Beschilderung zwar vorhanden sein, bevor das Objekt genutzt wird; bei Umbau- und Renovierungsarbeiten kommt es aber häufig vor, dass Schilder überstrichen oder demontiert und nach Abschluss der Arbeiten nicht wieder installiert werden.

Die Fluchtwegbeleuchtungen müssen auch bei Beleuchtungsausfall noch zu erkennen sein; hier können neben einer Sicherheitsbeleuchtung noch zwei weitere Kennzeichnungsverfahren angewendet werden:

 Fluchtwegkennzeichnung mit beleuchteten Piktogrammen: Hier sollte eine Funktionskontrolle erfolgen. Beim Drücken der Prüftaste an der Leuchte müssen im Normalbetrieb ausgeschaltete Leuchten zu leuchten beginnen, eingeschaltete Leuchten müssen auf Akkubetrieb umschalten und immer noch funktionieren.
 
 Fluchtwegbeschilderungen mit nachleuchtenden Piktogrammen: Es muss sichergestellt sein, dass die vom Hersteller vorgegebenen Aufladezeiten eingehalten werden. In der Regel müssen die Piktogramme mindestens zwei Stunden täglich durch die eingeschaltete Raumbeleuchtung oder natürliches Licht aufgeladen werden.

Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse

Betrachten Sie zunächst das Türblatt: Ist es intakt, nicht verzogen oder korrodiert, befinden sich keine nachträglichen Bohrungen oder Durchschraubungen durch die gesamte Dicke des Türblatts darin? Durch eine solche Durchbohrung wird die Brandschutzfunktion der Türe zerstört, auch wenn die Bohrung wieder durch eine Schraube verschlossen wurde.

Befindet sich die vorgesehene Dichtung im Türrahmen?

Wenn die Tür eine Rauchschutzfunktion hat: Liegt die absinkende Bodendichtleiste am Boden an?

Ist der Türrahmen (Zarge) komplett an die Wand angeschlossen?

Eine Standardtüre ohne überwachte Feststellanlage wird überprüft, indem man diese öffnet und zufallen lässt. Die Tür muss zügig so zufallen, dass der Fallriegel einrastet und die Tür dadurch gegen Zug/Druck verschlossen bleibt, wenn nicht Klinke oder Schloss betätigt werden.

Bei Türen mit überwachter Feststellanlage wird der Taster „Tür schließen“ betätigt. Die Tür muss wie oben beschrieben zügig zufallen. Bei zweiflügligen Türen muss durch eine Schließfolgesteuerung bewirkt werden, dass die Flügel in der richtigen Reihenfolge zufallen und dadurch ebenfalls sicher schließen.

Einmal monatlich müssen überwachte Feststellanlagen mittels Kenngröße, also Prüfrauch, ausgelöst werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind zu dokumentieren. Es bietet sich an, diese erweiterte Prüfung auch im Rahmen eines der Wochendurchgänge durchzuführen.

Überwachte Brandschutzrolltore werden sinngemäß genauso geprüft: Sie müssen nach Auslösung zügig und sicher schließen.

Tipp: Um solche Tore nach dem Aufschieben wieder einrasten zu lassen, muss häufig vorher ein Reset-Taster betätigt werden.

Überwachte Schließanlagen von Türen und Toren dürfen übrigens nicht als eingehendes Signal auf die betriebliche Brandmeldeanlage aufgeschaltet werden. Die BMA darf aber im Brandfall ein Signal ausgeben, das die Brandschutztüren/Tore schließen lässt.

Des Weiteren sollten auch überwachte Türen und Tore außerhalb der Hauptproduktionszeit geschlossen sein: Die geschlossene Türe stellt den sichersten Systemzustand dar; ein technischer Ausfall kann eine einmal geschlossene Türe in ihrer Brandschutzfunktion nicht mehr negativ beeinflussen.

Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungseinrichtungen

Hinweisschilder auf tragbaren Feuerlöschern sind nicht nur der schnellen Bekämpfung von Entstehungsbränden dienlich: Dem betrieblichen Praktiker dienen die Schilder auch als Gedächtnisstütze, wo einmal ein im Einzelfall umgesiedelter Feuerlöscher hing. Damit ist auch der erste Prüfpunkt gleich klar: Überall, wo es ein Hinweisschild auf eine Feuerlöscheinrichtung gibt, sollte auch eine solche anzutreffen sein.

Feuerlöscher ziehen auf ganz natürliche Weise im betrieblichen Ablauf Jacken, Elektroverlängerungen, Gartenschläuche, Hebeschlingen u.Ä. an und dienen dann als Halter und Ständer für solche Artikel. Wenn Sie also auf Ihren Rundgängen solche nicht bestimmungsgemäßen Nutzungen feststellen, dann entfernen Sie nicht nur die Gegenstände, sondern suchen Sie auch den Verursacher und erklären ihm das Problem.

Der Feuerlöscher selbst muss verplombt sein: Wenn mal eine Plombe fehlt, berühren Sie die Bedienarmatur zunächst nicht, um diese zu „prüfen“. Heben Sie stattdessen zuerst den Feuerlöscher an, um abzuschätzen, ob zumindest der größte Teil des Löschmittels noch vorhanden ist.

Mehr über Feuerlöscher

Sehen Sie sich dann die Löschpistole oder Löschschlauchmündung an: Bei Pulver- und Schaumlöschern können Sie Rückstände erkennen, wenn Löschmittel hindurchgeströmt ist – der Löscher wurde dann eindeutig ausgelöst. In diesem Fall transportieren Sie den Löscher zunächst vorsichtig ins Freie: Bei Restdruck und versehentlicher Betätigung entsteht sonst unerwünschte Kontamination. An geeigneter Stelle im Freien können Sie nun den Löscher auf den Kopf drehen und den möglicherweise noch vorhandenen Restdruck entlasten, ohne dass viel Löschmittel austritt: Das so in falsche Gebrauchslage gedrehte Steigrohr im Löscher lässt nur noch die Pulverreste im Steigrohr selbst und das restliche Treibgas austreten, wenn die Löschpistole betätigt wird. (Mit dem Wind ...)

Wenn es keine Anzeichen dafür gibt, dass der Löscher vollständig ausgelöst wurde, dann sichern Sie ihn zunächst wieder provisorisch, wenn die Sicherungseinrichtung fehlt. Der Feuerlöscherlieferant Ihres Vertrauens stattet sie meist gern mit ein oder zwei Sicherungsstiften oder Sicherungsschiebern für die Löschertypen in Ihrem Betrieb aus. Dann bekommt der Löscher eine Sperrkarte, ein intakter Feuerlöscher aus Ihrem Reservepool (von jedem tragbaren Löschertyp je nach Betriebsgröße ein bis drei Stück in Reserve) wird an die Stelle gehängt.

Wandhydranten sollten Sie zu Ihrer Entlastung im Rahmen der Wartung verplomben lassen. Dann müssen Sie im Regelfall nur die Plombe prüfen, erst bei fehlender Plombe führen Sie eine Sichtkontrolle auf sichtbare Schäden und Vollzähligkeit durch. Wandhydranten mit Rollschläuchen im Altbestand sollten durch solche mit formstabilen Schläuchen ersetzt werden, Laien können üblicherweise nicht schnell genug einen Löschangriff mit auszurollenden und zu kuppelnden Rollschläuchen bewerkstelligen.

Wenn Sie einen Wandhydranten mit formstabilem Schlauch umfassend testen wollen, dann halten Sie das Absperrorgan zum nächsten Fenster hinaus, bevor Sie den Schlauch unter Druck setzen lassen – gelegentlich ist ein Absperrorgan defekt, unnötige Wasserschäden wären ärgerlich.

Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken

Taster für Handdruckknopfmelder zur Alarmierung der Feuerwehr, Notabschaltungstaster z.B. für Lüftungsanlagen und Handauslösetaster für Löschanlagen müssen jederzeit sofort zu erkennen und ohne Hindernisse zu betätigen sein. Auch hier sollten Sie deshalb Hinweisschilder installieren lassen, weil Ihnen in einem großen Betrieb sonst unter Umständen gar nicht auffällt, dass der zweckmäßige Jackenaufhänger eigentlich ein Handdruckknopfmelder ist. Tasten Sie auch immer vorsichtig in eine Ecke der Glasscheibe, ob diese auch wirklich vorhanden ist. Auch einige Abdeckscheiben sollten Sie für solche Fälle in Ihrem Handvorrat haben.

Wenn eine solche Scheibe eingeschlagen und von einem Betriebshandwerker ersetzt wurde, dann prüfen Sie im Zweifelsfall, ob die richtige Scheibe eingesetzt wurde. Von böswilligen Alarmierungen genervte Schulhausmeister haben das Glas auch schon ab und an durch Polycarbonat (CD-Werkstoff) ersetzt.

Nachwort

Im Laufe der Zeit entwickeln Sie eine recht zügige Prüf- und Besichtigungsroutine für Ihren Betrieb, Ihre Begehungen reduzieren sich dadurch zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß.

Wenn Sie das Sicherheitsnetz Ihrer Brandschutzbegehungen noch enger legen wollen, dann gibt es auch hier eine einfache und bewährte Methode: Koordinieren Sie Ihre Begehungstermine mit den Begehungen, die Sie die Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzhelfer in ihren kleineren Zuständigkeitsbereichen machen lassen. Dadurch erreichen Sie Begehungen im Abstand von maximal zwei Tagen.

In Betriebsbereichen, in denen Umbauarbeiten vor sich gehen, sollten Sie bei Heißarbeiten möglichst mindestens einmal arbeitstäglich einen Kontrollgang durchführen. Falls im Betrieb eine Wärmebildkamera vorhanden ist, dann sollte diese auch zur Nachkontrolle nach dem Ende der Heißarbeiten eingesetzt werden.

Prüffristen für Prüfungen der oben genannten Einrichtungen durch befähigte Personen wurden absichtlich nicht aufgelistet, da sie der Inhalt einer anderen Ausarbeitung sein sollen.

Der erfahrene Brandschutzbeauftragte erfasst alle Prüflinge in seiner Zuständigkeit und setzt sich ca. vier Wochen vor dem Prüftermin mit der durchführenden Stelle in Verbindung, um die Prüfung zu organisieren. Dieser Vortermin wird am besten bereits bei der Jahresplanung im Terminkalender hinterlegt.

Für die ersten Begehungen ist eine Checkliste hilfreich, um keinen der obigen Prüfpunkte zu vergessen. In der nachfolgenden Form können Sie die Checkliste gleichzeitig auch als Begehungsdokumentation verwenden.

Quelle: Betrieblicher Brandschutz

Veröffentlicht:
2010-02-04

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