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Biogasanlagen

Ein Brandschutzkonzept ist Pflicht

Unfälle mit Biogasanlagen gehen immer wieder durch die Medien. Wenn so eine Anlage in ihrem Einsatzgebiet steht, sollten Sie sich – sofern noch nicht geschehen – über ihre Einrichtung und behördliche Auflagen informieren. Denn der Betreiber ist verpflichtet, einen Einsatzplan für Notfälle zu erstellen und mit der Feuerwehr abzustimmen. Unsere Unfallberichte zeigen, mit welchen Anforderungen Sie konfrontiert werden können.

Biogas-Anlagen: Es gibt viele Gefahrenquellen

Biogas-Anlagen: Es gibt viele Gefahrenquellen

Biogas ist ein brennbares Gas mit dem Hauptbestandteil Methan, der in einer bestimmten Konzentration explosionsfähig ist. Weitere Komponenten wie Ammoniak, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff können gesundheitsschädigende oder sogar tödliche Folgen haben.

Eine hochgiftige Mischung

Biogasanlagen dienen der Erzeugung von Wärme- und elektrischer Energie in so genannten Blockheizkraftwerken. Das Spektrum reicht vom Kleinbetrieb für einen Landwirt bis hin zu großen Anlagen mit angeschlossener Energieversorgung für mehrere hundert Personen. Obendrein gibt es verschiedene Anlagentypen. In Kofermentationsystemen werden biologische Abfälle und tierische Nebenprodukte verwertet.

Vier Tote durch Gaswolke

Die Gewalt der chemischen Reaktionen, die dabei entstehen können, hatte man lange unterschätzt. So kam es im November 2005 in einer Biogas-Anlage in Rhadereistedt (Niedersachsen) zu einem Unfall mit vier Toten. Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände wurde eine hochgiftige Gaswolke in der Halle freigesetzt. Drei Mitarbeiter der Anlage und der Lkw-Fahrer starben, nachdem sie das Gas eingeatmet hatten. Ein Schwerverletzter lag tagelang im Koma.

Bergung mit Atemschutzgerät

Feuerwehrleute mit Atemschutzgeräten bargen die Verletzten und Toten aus der Anlieferungshalle. Zehn von ihnen erlitten leichte Verletzungen: Sie klagten über Hautreizungen, vor allem im Ärmelbereich der PSA, wo das Gasgemisch offenbar eindringen konnte. Erste Messungen ergaben eine hohe Konzentration von Ammoniak, Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid in der Hallenluft. Die Polizei forderte Spezialisten der Hamburger Berufsfeuerwehr und eines Chemieunternehmens zur weiteren Analyse der Gase an, die jedoch zu dem gleichen Ergebnis kam.

Die Bekleidung der Helfer musste in einer Spezialanlage des Deutschen Roten Kreuzes von den Giftstoffen gesäubert werden. Auch am Tag nach dem Unglück konnte die Biogasanlage noch nicht ohne Schutzausrüstung betreten werden. Wie das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven damals mitteilte, handelte es sich um eine Schwefelwasserstoffwolke in ungewöhnlich hoher Konzentration. „Wer das zweimal einatmet, hat keine Überlebenschance mehr“, so der Behördensprecher Jörg Hoppe.

Das Schlimmste verhindert

Vergleichsweise glimpflich verlief ein Brand auf dem Gelände einer Biogasanlage in Garmhausen/Schleswig-Holstein. Am 29. Januar 2006 wurde die örtliche Feuerwehr um fünf Uhr morgens zu einem Feuer im Maschinenhaus gerufen. Als die ersten Kräfte eintrafen, drang dichter Qualm aus dem Gebäude.

Das Feuer hatte sich bereits durch das Dach gefressen. Der schnelle Einsatz verhinderte ein weiteres Ausbreiten des Brandes, das Maschinenhaus brannte jedoch komplett aus. Aber der Vorfall hätte böse enden können: Unmittelbar hinter dem Maschinenhaus befanden sich zwei riesige Biogasbehälter mit Gärprodukten. Fast schon sarkastisch wirkte das Warnschild direkt am Brandobjekt: „Explosionsgefahr – Kein Feuer im Umkreis von 20 Metern“.

Alle Gefahrenquellen kennen

Oft handelt es sich bei Biogasanlagen um Nassvergärungssysteme, in denen Energie aus Maissilage, Getreide und Gülle gewonnen wird. Sie gelten als unproblematisch, ein Unfall wie in Rhadereistedt ist nahezu ausgeschlossen. Trotzdem sollten Sie sich darüber im Klaren sein, das auch dort Gase entstehen, die im Havariefall richtig bewertet werden müssen.

Ein weiterer Risikofaktor ist Elektrizität: Bei Anlagen mit Heizkraftwerken können Hochspannungsanlagen zur Energieverteilung vorhanden sein. Es gibt also viele Gefahrenquellen. In der Regel muss sich der Betreiber einer Biogasanlage mit der Feuerwehr in Verbindung zu setzen, um gemeinsam einen Einsatzplan zu erstellen.

Fazit

Auch beim Thema Biogasanlagen gilt, dass grundsätzlich keine Gefahr unterschätzt werden darf. Experten empfehlen allen Wehrführungen sich in ihrem Einsatzgebiet nach Biogas-Anlagen umzuschauen und Kontakt mit den Genehmigungsbehörden und Brandschutzingenieuren aufzunehmen, um weitere Informationen über die vorhandenen Anlagen und Auflagen zu erhalten. Vereinbaren Sie am besten Ortstermine für eine Besichtigung, damit die Risiken genau benannt werden können.

Christine Lendt ist Fachjournalistin

Veröffentlicht:
2008-11-15

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