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Kundendienste

Mängel bei der Prüfung und Wartung von Feuerlöschern

Griffbereit und allzeit bereit, sind sie ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Doch sind Sie sicher, dass Ihre Feuerlöscher funktionstüchtig und die Prüfintervalle korrekt sind? Nach aktuellen Erkenntnissen arbeiten nicht alle Kundendienste auf seriöse Weise.

Feuerlöscher: Der bvbf hat Mängel bei der Prüfung und Wartung festgestellt

Feuerlöscher: Der bvbf hat Mängel bei der Prüfung und Wartung festgestellt

Schon viele Entstehungsbrände konnten dank eines Feuerlöschers erfolgreich bekämpft werden. Doch um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, müssen die Geräte mindestens alle zwei Jahre fachkundig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft und gewartet werden.

Bei größeren Brandrisiken oder besonderen Umwelteinflüssen, zum Beispiel extremer Witterung und Vandalismus, können auch kürzere Abstände erforderlich sein. Benutzte Handfeuerlöscher müssen unverzüglich neu befüllt werden.

Wartung der Feuerlöscher in 15 Minuten

Für Servicemaßnahmen wie diese gibt es Feuerlöscher-Kundendienste und Brandschutz-Fachbetriebe. Die fachgerechte Prüfung und Wartung eines Feuerlöschers dauert, je nach Gerätetyp,  grundsätzlich mindestens 15 bis 22 Minuten - ohne Bereitstellung und Rüstzeit. Die Wartung erfolgt beim Kunden vor Ort, im Werkstattfahrzeug oder in der Werkstatt des Feuerlöscher-Kundendienstes. Dabei dürfen nur Ersatzteile-, Löschmittel und Treibstoffe verwendet werden, die der am Gerät ausgewiesenen Anerkennung entsprechen. Als Richtwert für die Prüf- und Wartungskosten gibt der Bundesverband der Brandschutz-Fachbetriebe e.V (bvbf) rund 20 bis 60 Euro an, je nach Aufwand. Ersatzteile und Anfahrtskosten werden gesondert berechnet.

Die Plakette am Feuerlöscher kann täuschen

Sobald die neue Plakette an den im Unternehmen erforderlichen Feuerlöschern prangt, ist der Kunde zufrieden, schließlich hat er das getan, was der betriebliche Brandschutz in Sachen Handfeuerlöscher erfordert. Das kann ein Trugschluss sein: Der bvbf weist darauf hin, dass es auch unter diesen Kundendiensten schwarze Schafe gibt. Einige Servicebetriebe führen die Inspektion und Wartung von Feuerlöschern auf mangelhafte Weise durch, oder vorzeitig und ohne technischen Grund. Fachliche Mängel seien vor allem die unterlassene Innen-, Löschmittel- und Treibmittelkontrolle.

Unqualifizierte Servicebetriebe erkennen

„Manch ein Kundendienst führt nicht einmal eine ordnungsgemäße Fachwerkstatt oder besitzt keine Betriebshaftpflichtversicherung“, lässt der Verband mitteilen, und zählt auf, worauf es  ankommt:
Ein qualifizierter Feuerlöscher-Kundendienst oder Brandschutz-Fachbetrieb

  • gehört der Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer an
  • sollte Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein
  • verfügt über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung
  • bildet seine Mitarbeiter gemäß dem Stand der Technik fort


Auch die Mitgliedschaft in einer Branchenvereinigung wie dem Bundesverband der Brandschutz-Fachbetriebe e.V. ist ein Hinweis auf einen seriösen Betrieb.

Was Sie als Kunde bei der Wartung der Feuerlöscher noch beachten sollten

Vergewissern Sie sich zunächst, ob die Inspektion und Wartung überhaupt fällig ist. Unseriöse Kundendienste klären nicht ordnungsgemäß über die Wartungs- und Prüffristen auf, drängen auf die sofortige Kontrolle der Feuerlöscher und führen die Servicearbeiten nicht fachgerecht aus.

Prüfen Sie als Kunde, ob der zuständige Kundendienst-Techniker sich durch die erforderliche Sachkunde ausweisen kann. Als Grundlage führt der bvbf folgende Normen und Richtlinien an:

  • DIN 14406 Teil 4 („Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher“)
  • Befähigung nach TRBS 1203 Teil 2 (Befähigte Person / Besondere Anforderungen - Druckgefährdung.


Zu beachten ist außerdem, ob der ausgewählte Servicebetrieb überregional bekannt oder regional ansässig ist und ob bereits Wartungsverträge mit anderen Kundendiensten abgeschlossen wurden.

Lassen Sie es sich schriftlich geben

Bestehen Sie darauf, dass Ihnen das Protokoll über die Prüfung und Instandhaltung des Feuerlöschers aushändigt wird. Es dient als Nachweis und zur Vorlage bei Behörden und Versicherungen. Empfohlen wird auch, den Rechnungsbetrag zu überweisen, um den Steuernachlass als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Einkommenssteuergesetz (EStG) zu gewährleisten. Auf Barzahlung sollten Sie sich allenfalls einlassen, wenn der Kundendienst bekannt ist.

Mehr über Wartung von Feuerlöschern

Fazit: Alle Maßnahmen kontrollieren

Betrieblicher Brandschutz bedeutet nicht nur, die erforderlichen Feuerlöscher zu verteilen und Fluchtwege zu kennzeichnen. Die regelmäßige Inspektion und Wartung der vorhandenen Mittel gehört dazu, und selbst diese Maßnahmen gilt es, nochmals unter die Lupe zu nehmen.

Christine Lendt ist freie Fachjournalistin

Veröffentlicht:
2010-01-04

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