Brandschutz
Feuerlöscherpflicht oft unterschätzt
Jeder Unternehmer mit mindestens einem Mitarbeiter ist verpflichtet, seinen Betrieb mit Feuerlöschern auszustatten und diese regelmäßig – mindestens jedoch alle zwei Jahre – sachkundig prüfen zu lassen.
Feuerlöscher sind Pflicht
Jeder Unternehmer mit mindestens einem Mitarbeiter hat die Pflicht, seinen Betrieb mit Feuerlöschern auszustatten und diese regelmäßig – mindestens jedoch alle zwei Jahre – sachkundig prüfen zu lassen. Dies gilt für Produktionsfirmen ebenso wie für Büros. Insbesondere Freiberufler, die Aushilfskräfte beschäftigen, sind sich dieser Pflicht oft nicht bewusst.
Potenziell durch einen Brand gefährdet ist nach den Erfahrungen des bvbf praktisch jeder Unternehmensbereich – Produktions- und Werkstätten sowie Lagerräume genauso wie Küchen oder Verwaltungsgebäude. Brandursache ist oft menschliches Fehlverhalten, aber auch im Standby- Betrieb laufende Elektrogeräte wie Computer und Drucker stellen eine Gefahr dar. Das gilt vor allem, wenn Lüftungsschlitze verdeckt sind und sich ein Wärmestau entwickelt. Da die Geräte permanent Wärme abgeben, entstehen schnell Schwel- oder Kabelbrände, die sich zu einem Vollbrand ausweiten können.
Dem Gesetzgeber geht es zunächst um Personenschutz. Darüber hinaus sollte jedoch der Firmeninhaber im eigenen Interesse an einen angemessenen Schutz seiner Unternehmenswerte denken. In ihrer Entstehungsphase lassen sich Brände mit einem Feuerlöscher fast immer erfolgreich löschen – noch bevor die Feuerwehr am Unglücksort eintrifft.
Brandschutz-Fachbetriebe bieten nicht nur Feuerlöschgeräte und Brandschutzprodukte – sie sind auch der Ansprechpartner in allen Fragen des Brandschutzes. Adressen qualifizierter Brandschutz- Fachbetriebe können beim bvbf Bundesverband Brandschutz- Fachbetriebe e.V. erfragt werden.
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Quelle: bvbf






