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Installationsschächte

Keine Schlupflöcher für Rauchgase lassen

Zu geringe Mindestabstände zwischen den Leitungen, brennbare Schalungen, unzureichende Überdeckung der Öffnungen: Installationsschächte können im Brandfall ein großes Risiko darstellen. Achten Sie deshalb auf einen fachgerechten Abschluss von Rohr- und Kabeldurchführungen.

Sorgen Sie für eine ausreichende Abdichtung der Kabelschächte, damit sich Rauchgase nicht in den Geschossbauten ausbreitet

Sorgen Sie für eine ausreichende Abdichtung der Kabelschächte, damit sich Rauchgase nicht in den Geschossbauten ausbreitet

Mit Maßnahmen des baulichen Brandschutzes lassen sich Arbeitsstätten so gestalten, dass die Gefahr einer Brandentstehung und das Risiko der Ausbreitung von Bränden auf ein Minimum reduziert werden kann. Dazu müssen mögliche bauliche Gefahrenstellen untersucht und passende technische und bauliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Was sich in der Theorie klar und nachvollziehbar darstellt, ist in der Praxis jedoch oftmals sehr komplex. So sind bei dem vorbeugenden Brandschutz immer auch Lüftungskanäle, Installationskanäle und -leitungen, Rohrabschottungen und Kabelbrandschotts zu berücksichtigen. Dabei kommt es auf die Feinheiten an, die schnell übersehen werden können, aber brandgefährlich sind.

Viele Leitungen und wenig Platz

So können Sie vielfach Leitungsdurchführungen zwischen Geschossdecken finden, bei denen die Mindestabstände zwischen den verschiedenen Leitungsdurchführungen nicht eingehalten werden, brennbare Schalungen für Installationsdurchführungen genutzt werden oder die Öffnungen für die Leitungsdurchführungen nicht ausreichend abgeschlossen werden (DIN 4102 Teil 11). Die Folgen können dramatisch sein, wie Brandversuche eindrucksvoll zeigen.

Rauchgase kommen durch die Geschossdecken

Wenn Installationsschächte nicht richtig abgeschottet werden, können sich Rauchgase und Feuer in kurzer Zeit in Geschossbauten ausbreiten, einfach durch die Decke von Etage zu Etage. In Brandversuchen wurden zum Beispiel im ersten Stock kontrollierte Brände gelegt. Waren die Abschottungen der Installationsschächte unzureichend oder sogar nicht vorhanden, dauerte es nur wenige Minuten, bis das Feuer in der vierten Etage und die Rauchgase bereits in der sechsten Etage waren.

Brandschutz für Bestandsbauten

Wenn bei Bestandsbauten die Schachtabschottungen unzureichend sind oder komplett fehlen, kann die Abschottung der Installationsschächte auch nachträglich erfolgen. So lässt sich zum Beispiel ein nichtbrennbares Steinwolle-Granulat über kleine Öffnungen mit Überdruck in den Schacht blasen. Dabei werden die Leitungen in den Schächten so umschlossen, dass sich die für Geschossdecken erforderliche Brandschutzqualität erreichen lässt. Welcher Brandschutz im speziellen Fall erforderlich ist, zeigt insbesondere die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR).

Leitungsanlagen-Richtlinie gibt Auskunft

In der LAR finden Sie Brandschutzvorgaben für Leitungsanlagen in Rettungswegen, Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken) und zum Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall. Dabei sind Leitungsanlagen nach LAR Anlagen aus Leitungen, insbesondere aus elektrischen Leitungen oder Rohrleitungen, sowie aus
den zugehörigen Armaturen, Hausanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen, Steuer- Regel- und
Sicherheitseinrichtungen, Netzgeräten, Verteilern und Dämmstoffen für die Leitungen.

Leitungsdurchführung durch Decken und Wände

Als Grundanforderungen an die Leitungsdurchführung durch Wände und Decken finden Sie dort unter anderem, dass

  • die Leitungen durch Abschottungen geführt werden müssen, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile
  • oder innerhalb von Installationsschächten oder -kanälen geführt werden, die – einschließlich der Abschlüsse von Öffnungen – mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die durchdrungenen raumabschließenden Bauteile und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,
  • sich der Mindestabstand zwischen Abschottungen, Installationsschächten oder -kanälen sowie der erforderliche Abstand zu anderen Durchführungen (z. B. Lüftungsleitungen) oder anderen Öffnungsverschlüssen (z. B. Feuerschutztüren) aus den Bestimmungen der jeweiligen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweise ergibt (wenn  entsprechende Festlegungen fehlen, ist ein Abstand von mindestens 50 mm erforderlich).

In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Ausführungsfehlern, so dass Sie bei der Prüfung des baulichen Brandschutzes in Arbeitsstätten unbedingt die Installationsschächte und andere Leistungsdurchführungen in den Blick nehmen sollten.

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Oliver Schonschek ist Diplom-Physiker und Fachjournalist


Veröffentlicht:
2010-04-29

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