Brandschutz
Kunststofflager gegen Brände absichern
Produkte und Verpackungen aus Kunststoffen sind aus der Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Aus Sicht des Brandschutzes sind Kunststofflager jedoch nicht unproblematisch. Brände in Verbindung mit Kunststoffen sind nur schwer zu kontrollieren, Brandschutzkonzepte und die Entwicklung entsprechender Löschanlagen von vielen Faktoren abhängig.
Die Lagerung von Kunststoff ist aus Sicht des Brandschutzes nicht unkompliziert (Foto: Stihl, Pixelio)
Sichere Kunststofflager
Brennt es in einem Betrieb, der Kunststoffe herstellt oder lagert, kann es zu hohen Sachschäden kommen. Die Brandbekämpfung ist durch die chemischen und physikalischen Eigenschaften von Kunststoffen ebenso eine Herausforderung (zum Beispiel Lachenbrand und Abperlen des Löschwassers) wie die Entwicklung entsprechender Brandschutzkonzepte.
Hilfe kommt von der VdS Schadenverhütung GmbH, die gemeinsam mit FM Global und verschiedenen deutschen Branchenvertretern und Versicherungen spezielle Brandversuche gemacht und neue Brandschutzkonzepte entwickelt hat. Diese betreffen nicht nur herstellende Unternehmen aus der Kunststoffbranche, sondern zahlreiche andere Unternehmen, die Waren in Kleinladungsträgern aus Kunststoff (KLT) lagern.
Brandversuche zeigen den Weg
Brandschutzkonzepte für die Lagerung von und in Kunststoffen müssen insbesondere die Art des Kunststoffs berücksichtigen, aber auch die genaue Konfiguration und Größe der genutzten Kunststoffbehälter. Erste Brandversuche durch VdS und dem Verband der Automobilindustrie fanden bereits 1991 statt. Zu dieser Zeit galt die Einstufung der KLT in die Brandgefahrenklasse BG 4.2. Die Versuche zeigten jedoch, dass die neuartigen Materialien und Verarbeitungsformen nicht immer solch eine pauschale Einordnung zulassen. Als Konsequenz wurden die KLT in die Brandgefahrenklasse BG 4.4 eingeordnet, ein Regalkonzept entwickelt und schnellansprechende Sprinkleranlagen mit dichterer Anordnung in den Regalen gefordert.
Eine Frage der Lagerung
Lagerbehälter aus Kunststoff werden jedoch auch in Blockform aufgeschichtet. Weitere Versuche führten zu einer Festlegung von brandschutztechnischen Parametern für die Blocklagerung, wozu
- die Einstufung in BG 4.4
- eine maximale Lagerhöhe von drei Metern
- die Abdeckung der obersten Lagerebene
- schnellansprechende Sprinkler
- eine Wasserbeaufschlagung 17,5 mm/min mit Schaumbeimischung
- und die Lagerung auf Metallpaletten gehörten.
Neue Brandschutzkonzepte gegen Lagereinschränkungen
Diese Vorgaben führen jedoch zu Einschränkungen in der Lagerlogistik und in der Ausnutzung des knappen und kostspieligen Lagerraumes. Ein neues Brandschutzkonzept sollte deshalb zu einer besseren Nutzung der Lagerressourcen beitragen. Basis der neuen Konzepte waren die eingangs erwähnten neuen Brandversuche von VdS, FM Global, Branchenvertretern und Versicherungen im Mai 2006 und Mai 2007.
1:1 Brandversuch zur Blocklagerung
In den Brandversuchen wurde eine Sprinkleranlage mit einer Wasserbeaufschlagung von 30 mm/min und einer 1 Prozent Schaummittelbeimischung und eine Sprinkleranlage mit einer Wasserbeaufschlagung von 30 mm/min ohne Schaumbeimischung eingesetzt und verglichen. In den Versuchen, von denen Herr Wilms-Vahrenhorst auf einer VdS-Fachtagung im Dezember 2008 berichtete, wurde anfangs trotz des Öffnens mehrerer Sprinkler keine eindämmende Wirkung auf die Flammen sichtbar, die der Brand in der Mitte der Blocklagerung verursacht hatte. Erst nach etwa fünf Minuten wurden die Flammen kleiner. Die Restflammen konnten nach Abschaltung der Sprinkler mit zusätzlichen Mitteln gelöscht werden. Es zeigte sich jedoch, dass die Löschung mit reinem Wasser weitaus größere Restflammen zurück ließ als der Sprinklereinsatz mit Schaumbeimischung. Beide Einsatzvarianten einer Sprinkleranlage ermöglichten es aber, den Brand der Blocklagerung von KLTs zu kontrollieren.
VdS CEA 4001 Richtlinien helfen weiter
Die aus den Versuchen resultierenden Brandschutzkonzepte für KLTs und die entsprechende Auslegung von Sprinkleranlagen fanden Eingang in die Ausgabe 2008 der VdS CEA 4001 Richtlinien, Abschnitt K7.3 (Freistehende Lager ST1 bis zu 4,6m Lagerhöhe) und K7.4 (Lagerung in Produktionsbereichen (Ein- und Mehrreihige Ständerlager ST2 und ST3 und freistehende Lager ST1)).
Unter K7.1 und K7.2 finden sich die Konzepte, die bereits in den 1990er Jahren entwickelt wurden. Die Konzepte beschreiben jeweils, wie die Sprinkleranlagen auszulegen sind und welche organisatorischen Bedingungen und Anforderungen für den abwehrenden Brandschutz bestehen. Es werden Maßnahmen für Feuerwehr, Löschwasserversorgung, Rauch- und Wärmeabzug und Lagerlogistik genannt, die für den jeweiligen Fall durch Brandschutzexperten spezifiziert, geplant und mit dem Sachversicherer abgestimmt werden sollen.
Weitere Informationen finden sich insbesondere in VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau), VdS 2034 (Nichtöffentliche Feuerwehren Merkblatt für die Bewertung) und VDA Empfehlung 4500 für Kunststoffbehälter.






