Brandgefahren
Hier wird es brandgefährlich!
Stellen Sie in Ihrer Unterweisung zum Brandschutz konkrete Brandgefahren vor. Denn: Ohne konkrete Beispiele bleibt alles Theorie - bis der Ernstfall eintritt.
Wichtig: Das Bewusstsein für Brandgefahren im Betrieb schärfen
Schärfen Sie deshalb das Bewusstsein Ihrer Beschäftigten für die Brandgefahren in ihrem Betrieb.
Brandgefahren werden unterschätzt
Analysiert man nach einem Brand die Brandursachen, muss man oftmals feststellen, dass er sich leicht hätte verhindern lassen, wenn sich die Beteiligten anders verhalten hätten.
Doch es steckt in aller Regel kein böser Wille und auch kein Brandstifter hinter einem Brand. Vielmehr entsteht menschliches Fehlverhalten aus der falschen Einschätzung des Brandrisikos.
| Mehr zum Thema Brandrisiko |
„Daran hatte ich nicht gedacht“
Die mögliche Brandgefahr wird häufig übersehen. Befragt man einen der Mitverursacher des Brands, kommt neben echtem Bedauern auch echtes Unwissen zum Vorschein:
- „Ich wusste nicht, dass dieses Material so schnell zu brennen anfängt“,
- „Ich hatte nicht daran gedacht, dass die Maschine so heiß werden kann“.
Solche und ähnliche Aussagen zeigen mehr als deutlich, dass die Brandschutz-Unterweisung ganz konkret auf die mögliche Brandgefährdung am Arbeitsplatz eingehen muss.
| Mehr zum Thema Brandgefährdung |
Werden Sie konkret, bevor es der Brand wird
Nun gibt es eine ganze Fülle von Brandgefahren, sodass es kaum möglich ist, alle in einer Unterweisung vorzustellen. Gleichzeitig möchten Sie verhindern, dass Sie eine Brandgefahr nicht nennen, die später tatsächlich einen Brand auslöst.
Aus diesem scheinbaren Dilemma kommen Sie mit einer Brandrisikoanalyse bzw. mit einer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz heraus.
| Mehr zum Thema Brandgefahr |
Nutzen Sie die TRGS 800
Wichtige Hinweise und Beispiele finden Sie in der TRGS 800. Die TRGS 800 definiert, was unter brennbaren Gefahrstoffen und oxidierenden Gefahrstoffen zu verstehen ist.
Die Anlage 1 zu TRGS 800 benennt die notwendigen Kenntnisse zur fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Anlage 2 nennt mögliche Zündquellen und Anlage 3 enthält eine Prüfliste, um die gewählten Schutzmaßnahmen zu kontrollieren.
| Die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 800 |
|---|
|
Beschreiben Sie realistische Situationen
Wenn Sie konkrete Brandgefährdungen in Ihrem Betrieb aufgespürt haben, müssen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen veranlassen. Dazu gehört auch eine entsprechende Unterweisung über die Brandgefahren.
Beschreiben Sie mögliche Gefahrensituationen möglichst realistisch, um das Bewusstsein der Beschäftigten zu schärfen: Machen Sie die Gefahr vor dem inneren Auge nachvollziehbar. Erst wenn sich die Beschäftigten die Brandgefahren wirklich vorstellen können, werden sie ihr Verhalten nachhaltig ändern.
Die Mitarbeiterinformation Brandgefahren unterstützt Sie dabei.
Autor: Oliver Schonschek, Diplom-Physiker und Fachjournalist






