Schweißen, Löten und Co.
Vorbeugender Brandschutz bei Heißarbeiten
Immer wieder kommt es bei Schweiß- und Lötarbeiten zu schweren Bränden. Wer in seinem Betrieb Heißarbeiten durchführen lassen will, muss daher diverse vorbereitende und begleitende Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören beispielsweise die Entfernung brennbarer Stoffe, das Abdecken unbeweglicher Gegenstände und der Schutz des Personals.
Immer wieder kommt es bei Heißarbeiten zu schweren Arbeitsunfällen (Foto: Steinbrich/Pixelio)
Vor Beginn der Heißarbeiten sind alle brennbaren Stoffe aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, der Bereich ist von Staub und Abfall oder anderen Verunreinigungen zu befreien.
Grundsätzlich sollen auch die zum Schweißen oder Löten erforderlichen Gasflaschen außerhalb des Gefahrenbereichs kippsicher aufgestellt werden oder in anderer Weise vor gefährlicher Erwärmung und Umstürzen geschützt sein.
Die Brand- oder Explosionsgefahr kann sich auch auf Nachbarräume erstrecken. Daher sind aus Nachbarräumen, die im Gefährdungsbereich liegen, brennbare Stoffe zu entfernen. Grundsätzlich sollen Nachbarräume gegenüber dem Raum, in dem feuergefährliche Arbeiten durchgeführt werden, dadurch geschützt werden, dass Öffnungen, Fugen, Ritzen, Rohrdurchführungen und offene Rohrleitungen abgedichtet werden.
Die Abdichtung muss selbstverständlich aus nicht brennbarem Material bestehen, z.B. feuchter Sand, Gips, Beton, Glas- oder Steinwolle, Lehm, feuchte Erde, Schweißschutzplane oder Metallplatten. Bei der Verwendung von Metallplatten ist zu beachten, dass diese keinen direkten Kontakt zum brennbaren Material haben, da es sonst zu einer Brandentstehung durch Wärmeleitung kommen kann. Es ist hierbei insbesondere auch zu beachten, dass bei Feuerarbeiten eine Brandgefahr sowohl in horizontaler Richtung (Nachbarräume) wie auch in vertikaler Richtung (über oder unter der Arbeitsstelle liegende Räume) gegeben sein kann.
Abdecken unbeweglicher Gegenstände
Unbewegliche Gegenstände, wie z.B. Maschinen, Behälter für Gase oder brennbare Flüssigkeiten, fest eingebaute Schränke aus brennbarem Material oder sonstige Einrichtungen aus brennbarem Material, müssen gegen Wärmeübertragung, Funkenflug oder Schmelzperlen durch Abdecken gesichert werden. Hierzu eignen sich z.B. Planen aus nicht brennbarem Material, entsprechende Stellwände oder Metallplatten. Bei der Verwendung von Metallplatten ist zu beachten, dass diese keinen direkten Kontakt zum brennbaren Material haben, da es sonst zu einer Brandentstehung durch Wärmeleitung kommen kann.
Umkleidungen entfernen
Bei Arbeiten an Rohren, Schächten, Rohrleitungen, Kesseln oder sonstigen Behältern müssen brennbare Isolationen oder Umkleidungen entfernt werden. Soweit die Entfernung nicht restlos möglich ist, ist zu bedenken, dass heiße Gase bzw. Schweiß-, Schneid- und Schleifperlen und Funken an unübersichtlichen Stellen Brände hervorrufen können.
Schutz des restlichen Personals
Die Arbeitsstelle ist durch Abschirmungen und Absperrungen so zu sichern, dass keine Mitarbeiter zufällig in Gefahr geraten können.
Enge Räume
In engen Räumen ist für entsprechende Belüftung und eine Absaugung der giftigen Schweißgase zu sorgen. Gegebenenfalls sind situations- und örtlichkeitsabhängig zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Behälter
Rückstände brennbarer Flüssigkeiten oder Gase sind aus dem Behälter zu entfernen, der Behälter ist auszuwaschen oder auszudämpfen. Anschließend den Behälter bis unter die Schweißstelle mit Wasser füllen, Überlaufrohr vorsehen und Luftsauerstoff durch Einleiten und Spülen mit einem inerten Gas (z.B. Kohlendioxid, Stickstoff) verdrängen.
Prüfung des Arbeitsgeräts
Vor Beginn der Arbeiten muss sich der zuständige Arbeiter über den ordnungsgemäßen Zustand seines Arbeitsgeräts und die korrekte Funktionsfähigkeit Sicherheit verschaffen, Wartungsintervalle prüfen und nur einwandfreies Gerät zum Einsatz im feuergefährlichen Bereich bringen. Das Gerät muss für die durchzuführende Arbeit geeignet und zugelassen sein.
Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber muss entsprechende persönliche geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, und der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese sachgemäß anzulegen und zu verwenden.
Zur persönlichen Schutzausstattung bei Schweißarbeiten gehören z. B.:
- Hautschutzcreme mit UV-Schutz
- evtl. Kopfbedeckung
- Gesichtsschutz mit Schutzglas gegen die Helligkeit, Wärme und UV-Strahlung
- schwer entflammbare Kleidung
- Arbeitshandschuhe mit Unterarmstulpen
- Sicherheitsschuhe
- Lederbeinlinge
- Lederschürze
Je nach Risikobewertung kann die Liste beliebig ergänzt werden.
Brandmeldeanlage
Muss die Brandmeldeanlage an der Stelle der feuergefährlichen Arbeit außer Funktion gesetzt werden, um Fehlalarme zu vermeiden, so muss das in der Brandmeldezentrale entsprechend gekennzeichnet, der Brandschutzbeauftragte informiert und es müssen ggf. geeignete Ersatzmaßnahmen getroffen werden. Je nach Versicherungsvertrag müssen die Abschaltung der Brandmeldeanlage und die Durchführung der Heißarbeiten dem Feuerversicherer mitgeteilt werden.
Maßnahmen während der Heißarbeit
Brandwache/Feuermeldemöglichkeit
Da der Arbeiter sich auf die Durchführung seiner Tätigkeit konzentrieren muss und durch die Schutzkleidung unter Umständen nur ein eingeschränktes Sichtfeld hat, muss eine zweite Person zur Brandwache aufgestellt werden, die die Arbeitsstelle, ihre nähere Umgebung und alle Bereiche, in die Schweiß-, Schneid- und Schleifperlen und Funken oder heiße Gase und Wärme leitende Metalle eindringen könnten, dauernd beobachtet. Die Brandwache muss mit geeignetem Löschgerät ausgestattet sein. Geeignete Löschgeräte sind z.B. mit Wasser gefüllte Eimer, geeignete Feuerlöscher oder besser noch angeschlossene Wasserschläuche mit „Wasser am Rohr“ aus z.B. einem Wandhydranten und eine Löschdecke. Sie muss psychisch, physisch und durch Schulungen im Brandschutz in der Lage sein, eine Gefahr zu erkennen und zu definieren, einen Entstehungsbrand oder Personenbrand sofort zu bekämpfen, die Arbeiten bei Änderung der Gefahrenlage sofort unterbrechen zu lassen, einen kurzen korrekten Notruf abzusetzen und nötige Schutz- und Räumungsmaßnahmen sofort einzuleiten.
Die Brandwache muss über eine Notrufmöglichkeit verfügen. Geeignet sind hier in unmittelbarer Nähe gelegene Brandmelder (Druckknopfmelder), Telefon oder Handy (Empfang überprüfen!), wobei selbstverständlich die Notrufnummer bzw. die betriebsinterne Notfallkommunikation bekannt sein muss.
Zusätzlich kann der Einsatz einer mobilen Brandmeldeanlage oder von mobilen Gaswarngeräten in Erwägung gezogen werden.
Erste Hilfe
Der zuständige betriebliche Ersthelfer ist über den Ort und die Durchführung der Heißarbeiten zu informieren. Gegebenfalls ist Material zur Versorgung von Brandverletzungen und Augenverletzungen zu beschaffen und der Umgang damit zusätzlich zu schulen, wenn das Notfallbild im Betrieb selten vorkommt.
Kontrollieren des Arbeitsvorgangs bzw. der Umgebung
Der Brandschutzbeauftragte oder ein von ihm beauftragter Helfer muss die in der Nähe befindlichen Materialien sowie benachbarte Räume dauernd auf Erwärmung kontrollieren. Dabei ist nicht nur die Arbeitsstelle selbst, sondern es sind auch die über oder unter der Arbeitsstelle liegenden Räume auf mögliche Brandherde zu überprüfen. Gegebenenfalls müssen durch Wärmeleitung oder Wärmeströmung gefährdete Bauteile mit Wasser gekühlt werden.
Maßnahmen nach Abschluss der Arbeiten
Korrektes Außerbetriebnehmen der Arbeitsgeräte, Entsorgen der Abfälle und ggf. Kühlen der Arbeitsstelle nach Abschluss der Arbeiten. Bei der Entsorgung des Abdeckungs- und Abdichtungsmaterials ist darauf zu achten, evtl. noch vorhandene Schweiß-, Schneid- und Schleifperlen mit genügend Temperatur nicht zu verschleppen.
Die Brandwache sollte je nach Versicherer bis zu 60 Minuten nach Beendigung der Heißarbeit vor Ort und einsatzbereit bleiben. Entsprechende Regelungen finden sich im Genehmigungsverfahren und den Versicherungsverträgen.
Erfahrungsgemäß können Brände durch feuergefährliche Arbeiten auch noch mehrere Stunden nach Beendigung der Arbeiten ausbrechen. Das gilt insbesondere für die durch Schmelzperlen hervorgerufenen Glutnester oder Glimmstellen. Diese können unter Umständen auch mehrere Stockwerke unterhalb der eigentlichen Arbeitsstelle entstanden sein.
Es ist daher notwendig, die Umgebung der Arbeitsstelle einschließlich der benachbarten Räume sorgfältig auf Brandgeruch, verdächtige Erwärmung, Glimmstellen und Brandnester zu kontrollieren. Die Kontrolle soll in kurzen Abständen über mehrere Stunden (je nach Versicherer mindestens drei) hinaus stattfinden. Sie ist so lange durchzuführen, bis die Entstehung eines Brands ausgeschlossen werden kann.
Wenn im Betreib vorhanden, kann hier eine Wärmebildkamera gute Dienste leisten und helfen, Glutnester, Glimmstellen und Schwelbrände rechtzeitig zu entdecken.
Die Brandmeldeanlage ist wieder in Betrieb zu nehmen und auf Störfreiheit zu überprüfen.
Erst wenn ein Brand ausgeschlossen werden kann, darf der Gefahrenbereich um die Arbeitsstelle wieder eingerichtet werden.
| Dieser Text ist ein Auzug aus Betrieblicher Brandschutz |






