Schweißarbeiten
Wenn Funken ohne Aufsicht fliegen
Sie haben schon große Brandkatastrophen in Deutschland verursacht, und dennoch kommt es immer wieder vor, dass Schweißarbeiten auf gefährliche Weise durchgeführt werden. Dabei muss die Sache rundum abgesichert und schriftlich genehmigt werden, sobald ein Brandrisiko besteht. Ein Überblick über grundlegende Maßnahmen.
Schweißarbeiten sind brandgefährlich (Foto: Jurek/ Pixelio)
Manche Auftraggeber, aber auch ausführende Personen, unterschätzen offenbar die Brandrisiken, die mit Schweißarbeiten verbunden sind. So können Schweißperlen durch ungeschützte Deckendurchbrüche fallen und Materialien in der Nähe entzünden, aber auch Funkenflug, Wärmeleitung und -strahlung haben es in sich.
Auslöser großer Brandkatastrophen
Zwei Großbrände, die in die jüngste Geschichte eingingen, wurden durch Schweißarbeiten verursacht. Funkenflug löste am 11. April 1996 die Brandkatastrophe am Düsseldorfer Flughafen aus, bei der es 17 Tote und 80 Verletzte gab.
Der Brand der Berliner Philharmonie am 20. Mai 2008 wird mittlerweile ebenfalls auf Schweißarbeiten unter dem Dach zurückgeführt. 170 Feuerwehrleute kämpften damals im Großeinsatz, um das weltberühmte Gebäude zu retten, das Leben von 300 Menschen war gefährdet.
Auch zahlreiche kleinere Gebäudebrände passieren immer wieder, weil der vorbeugende Brandschutz bei Schweißarbeiten nicht berücksichtigt wird. Hauptursachen sind nach Auskunft der BG Bau die Entzündung feuergefährlicher Stoffe in der Nähe und mangelhafte Schutzmaßnahmen, oft aufgrund von Unwissenheit.
Gefahr durch glühende Metallpartikel
Die glühenden Metallpartikel, die bei Schweißarbeiten entstehen, haben noch eine Temperatur von 500 bis 1000 Grad Celsius. Zugleich liegt die Zündtemperatur vieler gebräuchlicher Stoffe (z. B. Holzwolle, Hobelspäne, Putzlappen) bereits zwischen 200 und 400 Grad Celsius.
Schweißpartikel variieren in ihrer Anzahl und Größe ‒ je nach Arbeitsverfahren. Ihre Ausbreitung hängt von vielen Faktoren ab, man unterscheidet hier Flugweite und Rollweite, wobei die Bodenbeschaffenheit zu berücksichtigen ist: Auf glatten Flächen rollt es sich besser.
Zwei Schweißverfahren im Vergleich:
- Beim Brennschneiden bilden sich viele große Schweißfunken. Ihre Ausbreitung kann bis zu 7,5 Meter betragen. Nach dem Auftreffen auf hartem und glattem Untergrund rollen die Partikel aber noch bis zu ca. 2,5 Meter weiter, außerdem spritzen sie nach oben, unten und hinten weg.
- Beim Gasschweißen und Lichtbogenschweißen mit Stabelektrode entstehen dagegen relativ wenig und vergleichsweise kleine Schweißfunken. Sie fallen von der Arbeitsstelle nahezu vertikal nach unten, die Flugweite ist also gering, die Reichweite wird hier vor allem durch die Rollwirkung der Einzelpartikel bestimmt.
Vorbeugender Brandschutz bei Schweißarbeiten
Deshalb gelten bei Schweißarbeiten immer Anhaltswerte zur Bestimmung brandgefährdeter Bereiche. Der feuergefährdete Bereich ist entsprechend auszudehnen, brennbare und explosiven Stoffe müssen aus der Zone entfernt werden. Brennbare Gegenstände, die nicht aus dem Umkreis der Schweißstelle entfernt werden konnten, sind durch Blechtafeln gegen Flammen und Funkenflug zu schützen. Hinzu kommen weitere Schutzmaßnahmen wie eine Beschäftigungsbeschränkung und die Prüfung der Arbeitsgeräte. In explosionsgefährdeten Bereichen sind Schweißarbeiten grundsätzlich untersagt.
Der Auftragnehmer muss die Stellen, an denen er Schweißarbeiten durchführen lässt
- mit geeigneten Löschgeräten und -mitteln ausrüsten
- eine geschulte Brandschutzwache stellen
- Nachkontrolle durchführen lassen
- bei Brandrisiken eine schriftliche Genehmigung einholen
Eine Besonderheit sind Schweißarbeiten auf Dächern, sie müssen besonders sorgfältig geplant und vorbereitet werden, Zusatzmaßnahmen sind erforderlich.
Wann ein Erlaubnisschein Pflicht ist
Wann immer sich die Brandgefahr aus betriebstechnischen und baulichen Gründen nicht restlos beseitigen lässt, dürfen Schweißarbeiten (und alle anderen feuergefährlichen Arbeiten) nur mit schriftlicher Genehmigung und nur unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt werden. Die Genehmigung erteilt der Betriebsleiter beziehungsweise die Bauaufsicht in Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten. Der Aufsichtsführende muss den Empfang schriftlich bestätigen.
Im „Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten“ (auch „Schweißerlaubnis“) sind die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für den Einzelfall schriftlich festzulegen. Vorlagen mit genauen Angaben zum Ausfüllen sind zum Beispiel über VdS Schadensverhütung oder die Berufsgenossenschaften erhältlich. Die Wahl der Vorlage kann für den Versicherungsschutz relevant sein.
Genaue Vorgaben für die Schweißberechtigung
Zu beachten ist diesbezüglich die „VdS-Richtlinie für den Brandschutz bei Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten“. Die Schweißberechtigungen müssen den Bestimmungen nach DIN EN 287 – 1 und 2 („Prüfungen von Schweißern - Schmelzschweißen“) entsprechen. Bei geschweißten Stahlbauten muss auch die ausführende Firma speziellen Anforderungen genügen. Grundlage ist hier die DIN 18800 – 7 („Stahlbauten – Ausführungen und Herstellerqualifikation“). Danach müssen Betriebe, die Schweißarbeiten in der Werkstatt oder auf der Baustelle durchführen, je nach Anwendungsbereich über eine Herstellerqualifikation (Klasse A bis E) verfügen.
Kontrolle nach Abschluss der Schweißarbeiten
Die Arbeitsstelle und angrenzende Räume müssen nach den Arbeiten gründlich und mehrfach auf Brand, Rauch oder Brandgeruch untersucht werden. In bestimmten Gebäuden wie Waren- und Kaufhäusern ist das Sache der Betriebsfeuerwehrleute.
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